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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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BUND Naturschutz erfreut über Ausschluss durchlaufender Zaunsockel und Solarpflicht bei Neubauten

Doch zur durchgängig ökologieverträglichen Bauleitplanung fehlen noch etliche wichtige Massnahmen

BUND will an vielen Stellen deutlich höhere mehrgeschossige Bebauung zu Bodenschutz und höchstmöglicher Flächenressourcenschonung - flächenverschwendendes rein eingeschossiges Bauen unterbinden

Verbindliche Vorgaben zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie und Vermeidung aller vermeidbaren Umweltbelastungen erforderlich

Erfreut zeigt sich der BUND Naturschutz über den Beschluss des Bauausschusses, dass der Verzicht auf durchlaufende Zaunsockel und Gartenmauern festgeschrieben und nur Punktfundamente als zulässig festgesetzt werden. Ebenso über eine Solarpflicht für Neubauten; Diese müsse nun in alle Bebauungspläne eingearbeitet worden; diese Erfordernisse hatte der BUND in seinen Stellungnahmen schon vielfach vorgetragen.

Doch neben der Barrierefreiheit für Amphibien, Igel und zahlreiche Kleintiere an den Gartengrenzen solle dem Rückgang der Artenvielfalt und Zerstörung von Biodiversität im Stadtgebiet über ein Verbot des Pestizideinsatzes in allen Bebauungs- und Grünordnungsplänen entgegentreten werden.

Da die Stadt die Zulässigkeit eines Verbots des Pestizideinsatzes auf privaten Grünflächen in Abrede gestellt hatte, hat Meindorfer schon 1991 ein Schreiben vom damaligen Bayerischen Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen Peter Gauweiler erwirkt, dass entsprechende Festsetzungen in Grünordnungsplänen zulässig sind

Doch etliche andere Handlungsfelder mit äusserst wichtigen Punkten fehlen noch zur durchgängig ökologieverträglichen Bauleitplanung, erinnert 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer. An vielen Stellen wurde und werde die höchstmögliche Höhenentwicklung nicht ausgereizt, selbst wenn sich in der Nachbarschaft keine negativ betroffenen Anwohner befinden, etwa an der Carl-Zeiss-Strasse:

Wie es der BN beim Bebauungsplan Breslauer Strasse / Donaumarkt kritisiert hatte, wurden auch beim Bebauungsplan Feiertagsacker / Westpark die Möglichkeiten der Flächenressourcenschonung nicht ausgenutzt.

Hier wie dort baute ein und derselbe Investor mehrere Einkaufsmärkte und daneben, quasi am selben Standort, mehrgeschossige Praxen- und Bürogebäude. Bessere Voraussetzungen für flächensparendes Bauen seien kaum denkbar, die Geschäfte dort ebenerdig unterzubringen. die Praxen und Büros zum schonenden Umgang mit Grund und Boden aber in mehreren Obergeschossen über den Einkaufsmärkten anzuordnen statt daneben in Extra-Gebäuden mit zusätzlicher Flächeninanspruchnahme anzuordnen.

Auch für die Jugend- und Studentenwohnheime an der Geiselhöringer- Heer- oder Friedhofstrasse im urbanen Umfeld reiche eine Bebauung E+3 nicht zu nötiger Flächenressourcenschonung und zum bestmögliche Schutz von Grünflächen an anderer Stelle.

Dass immer noch Parkplätze als asphaltierte Flächen oder versickerungsunfähigem weil knirsch verlegtem Pflaster geschaffen werden, ist für den BUND ein Unding, während woanders teure Förderprogramm zur Flächenentsiegelung umgesetzt und mit Entsiegelungsprämien honoriert werden.

Abflussverschärfung durch Flächenversiegelung befeuere bekanntermassen Schadensereignisse wie die nächsten Hochwasserkatastrophen. Teure und nicht immer erfolgreiche Reparaturen liessen sich vermeiden und Steuergelder liessen sich für wichtigere sinnvollere biodiversitäts- und klimaschutzdienliche Investitionen oder Projekte verwenden, wenn Parkplatzflächen vernünftigerweise minimiert und von vornherein ökologieverträglich angelegt würden.

„Schadensvermeidung ist immer weitaus günstiger als der Versuch einer späteren Schadensbehebung, auch beim Biodiversitäts- und Klimaschutz,“ gibt Meindorfer zu bedenken.

Ähnlich verhalte es sich der Regenwassernutzung für Freiflächenbewässerung, Fahrzeugwäsche und Toilettenspülung anstelle von energieaufwändig aufbereitetem Trinkwasser aus immer tieferen Grundwasserleitern und – schichten, die zur Entschärfung von immer wieder auftretenden Hochwasserereignissen beitrage:

Es ist für den BN nicht nachvollziehbar, dass im Rahmen ohnehin vorgesehener städtebaulicher Verträge mit dem privaten Projektträger bzw. Investor nicht auch die ökologierelevante Regenwassernutzung und energieeffizienteste Energieversorgung der Gebäude festgeschrieben werden, wenn die Stadt schon nicht den Weg über verbindliche Festsetzungen gehen will. Dies missfällt dem BN etwa am Bebauungs- und Grünordnungsplan Peter-Dörfler-Strasse.

Höchstmöglich energieeffiziente Energieversorgung der Gebäude, soweit über erneuerbare Energien wie insbesondere Solarenergie hinaus erforderlich, solle durch den Anschluss an ein entsprechend auszubauendes und aus den schon vorhandenen Teilnetzen zu knüpfendes Nahwärmenetz mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen, soweit dies gesamtökologisch vorteilhaft und sinnvoll ist.

Das wäre nur dann verzichtbar, wenn die Energieversorgung des jeweiligen Gebietes auf Basis der gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Wärmebedarfsdichte nachweislich bzw. nachgewiesen durch ein kommunales Energiekon­zept in einer noch energieeffizienteren Art und Weise als durch Kraft-Wärme-Kopplung sichergestellt werden kann.

Dazu müsse man bei Nachverdichtung und verdichteten Bauvorhaben jeweils untersuchende Gegenüberstellungen durchführen, um die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante herauszufinden

Diese sei dann auch zur Umsetzung zu bringen.

Die Rolle des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung dürfe sich nicht in blossen „Hinweisen für eine alternative Energieversorgung“ erschöpfen. Diese reichten zur Umsetzung und Sicherstellung der Erfordernisse zum Klimaschutz und Energiesparen in keinster Weise aus.

Alleinige Hinweise wieEs wird zur Schonung von wertvollen Primärressourcen dringend empfohlen,

bereits im Rahmen der Gebäudeplanung auf die bevorzugte Verwendung von umweltschonenden Baustoffen, wie … zu achten“ Es wird angeraten auf die Versorgung mit Wärme und Warmwasser mittels

regenerativer Energieträger zu achten“ oder Verweise auf völlig unambitionierte gesetzliche Regelwerke,in die die EU- Klimaschutz- und Energiesparziele noch gar nicht eingearbeitet worden sind, wie „Das Thema Energiestandard wird durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG),die Energie Einsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt“ genügten den unabweisbaren ökologischen Erfordernissen und Notwendigkeiten, die sparsame und effiziente Nutzung von Energie und Vermeidung aller vermeidbaren Umweltbelastungen sicherzustellen in keiner Weise.

„Dazu sind entsprechende verbindliche Festsetzungen / Vorgaben erforderlich, die das BauGB nicht nur bietet, sondern die es im Rahmen des pflichtgemäss auszuübenden gebundenen Ermessens festzusetzen sogar gebietet,“ nimmt Meindorfer Bezug auf aktuelle Bauleitplanungsverfahren.

Der Verweis „Das Plangebiet kann … an das Erdgasleitungsnetz der Stadtwerke Straubing GmbH

angeschlossen werden“könne keine verbindlichen Vorgaben zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie und Vermeidung aller vermeidbaren Umweltbelastungen ersetzen, wie sie zum Erreichen der Biodiversitäts-, Klimaschutzziele dringendst geboten ist. „Er ist im Hinblick auf den gebotenen Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und auch Erdgas nicht vertretbar“.

Diese Ver- und Hinweise genügten den Anforderungen an eine durchgängig ökologieverträgliche Bauleitplanung in keiner Weise.

„Das alleinige Setzen auf Freiwilligkeit und Hinweise kann nicht zielführend sein, es hat sich längst als nicht zielführend erwiesen. Es hat uns über alle Sektoren gesehen lange genug, ja viel zu lange, die missliche Biodiversitäts- und Klimakatastrophe beschert“, rückt Meindorfer Ursache und Wirkung zurecht.

Gerade bei langlebigen Infrastrukturen wie bei Gebäuden wirkten sich falsche Entscheidungen oder fehlende Vorgaben fatal langfristig weit in die Zukunft aus.

An noch massiverem Energiesparen und mehr Zurückhaltung im Konsumverhalten führe kein Weg vorbei. Auch die Wohnflächenentwicklung müsse Grenzen der Belastbarkeit des Naturhaushalts einhalten. Jede Gemeinde wird ihren anteiligen Beitrag leisten müssen.

„Wir sind alle dran; je später wir handeln, desto teurer, verlustreicher und riskanter wird die Erhaltung einer lebensfreundlichen Biosphäre“, warnt Meindorfer.