Zur Startseite

Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

  • Übersicht
  • Donauausbau
  • Hochwasser
  • Rettenbach
  • Windenergie SR-BOG

Vertreter der BI Bachlertal und des BUND Naturschutz einig; Klärschlammverbrennungsanlage Breitenhart ohne Sicherstellung der bestmöglichen ökologischen Praxis gesundheits-, klima- und umweltpolitisch nicht vertretbar

Bildunterschrift (Fotos: Molz / BN): Einigkeit bei (v.l.n.r) Johann Meindorfer, Dr. med. Ulrich Niklas, Waltraud Galaske und Sebastian Guggenberger dass es auf die beste ökologische Praxis zum Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen vom Abwasser und damit vom Klärschlamm ankommt

 

BUND sieht unkoordinierte Planungen von Klärschlammverbrennungsanlagen in Bayern kritisch

Bayernweite Anlagenkonzeption zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse inclusive der besten Energieausbeute erforderlich

Nachhaltigeres Produzenten- und Konsumentenverhalten zur Schadstoffentfrachtung von zentraler Wichtigkeit

Ablehnung der Petition zur Klärschlammverbrennung Breitenhart im Markt Mallersdorf-Pfaffenberg als unzulässig zeigt zu wenig Weitblick

Eine privat betriebene Klärschlammverbrennungsanlage Breitenhart ohne Sicherstellung der bestmöglichen ökologischen Praxis ist gesundheits- klima- und umweltpolitisch kontraproduktiv und somit jedenfalls nicht vertretbar, waren sich Vertreter der BI Bachlertal und des BUND Naturschutz Besprechung des Verfahrensverlaufs einig.

„Die geplante Anlage in Breitenhart ist ein bisher nur auf dem Papier existierender Prototyp, der nicht erprobt ist. Deswegen wird in dem Genehmigungsantrag nur von Prognoseerrechungen und „negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten“ gesprochen,“ so BI-Vertreter Dr. med Ulrich Niklas. „Dazu zeigt die Planung, dass hier weder die beste verfügbare Technik eingesetzt wird, noch eine optimale und hochqualifizierte Betriebssteuerung angestrebt wird“

Dass in Bayern Planungen von Klärschlammverbrennungsanlagen unkoordiniert nebeneinander herlaufen, sieht der BUND Naturschutz in Bayern (BN) äusserst kritisch.

„Es braucht eine gesamtökologisch bestmögliche Rahmenkonzeption für die Klärschlammentsorgung in ganz Bayern und das noch bevor weitere Einzelprojekte geplant oder genehmigt werden“, so Waltraud Galaske, Sprecherin des bayerischen BN-Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft. Sie bescheinigt dem Umweltausschuss im bayerischen Landtag, der die Petition zur Klärschlammverbrennung Breitenhart im Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Landkreis Straubing-Bogen, für unzulässig erklärt hat, zu wenig Weitblick.

In einem Rahmenkonzept müsse die nötige Zentralität bzw. Dezentralität der Anlagenkonzeption ermittelt, dargelegt und dann zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse inclusive der besten Energieausbeute und ihrer energieeffizientesten Verwendung bei der

Klärschlammentsorgung vorgegeben werden

Johann Meindorfer, 2. Straubinger BN-Kreisvorsitzende und stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft ergänzt: „Das Rahmenkonzept muss die höchstmöglich erreichbaren Anforderungen zur Einhaltung der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einerseits enthalten und andererseits diejenigen, die zur Einhaltung der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte bei den Immissionen erforderlich sind.“

„Das verspricht eine privat betriebene Klärschlammverbrennungsanlage Breitenhart eben gerade nicht,“ warnte BI-Vertreter Sebastian Guggenberger. „In Niederbayern sind ohne so ein Rahmenkonzept Überkapazitäten bei der Klärschlammverbrennung und in der Folge mindere Umweltstandards zu Dumpingpreisen zu erwarten, die zu Lasten der Gesundheit und der Folgegenerationen gehen.“

„International werden die Gefahren durch Luftschadstoffe kritischer eingeschätzt als hierzulande. So sind die WHO-Richtwerte für Feinstäube geringer im Vergleich zu den EU-Grenzwerten für Feinstäube. Die Novelle der TA Luft bringt eine weitere Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe und Quecksilber. Dies ist dringend notwendig, denn es ist bekannt, dass Fein-staub auch weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte gesundheitsschädlich ist, mit einem Anstieg der Sterberisiken durch Lungen- und Herzkrankheiten“, so Internist Dr. Niklas.

Das Thema Mikroplastikverseuchung von Kompost, Klärschlamm Böden und Gewässern bis hin zu den Ozeanen bewegt viele umweltbewusste Menschen und es gibt immer mehr direkt Betroffene, stellt der BUND Naturschutz (BN) fest. Das Umwelt- wie Abfallvermeidungsbewusstsein eines nicht unbedeutenden Teils unserer Gesellschaft lasse aber gleichzeitig stark zu wünschen übrig.

Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel und VerbraucherInnen hätten durch ein nicht ausreichend nachhaltigen Produzenten- und Konsumentenverhalten beim Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen von Natur und Landschaft, Böden, Gewässern, vom Abwasser und vom Klärschlamm versagt.

Empört und enttäuscht über die schlechte Vorbildfunktion der Staatsregierung zeigt sich der BN-Landesarbeitskreis Abfall und Kreislaufwirtschaft, dass Staatsminister Thorsten Glauber auf eine Anfrage

7.2 Ist geplant, Art. 11c Klimaneutrale Verwaltung des BayNatSchG zu ändern und auch auf die mittelbare Staatsverwaltung zu erweitern?

geantwortet hat „Nein

Und auf die Frage

7.3 Ist die Staatsregierung bereit, .. Gesetzes so zu erweitern, dass ihre Behörden und Einrichtungen zu einer durchgängig ökologisch nachhaltigen, fairen und an höchsten Tierschutzstandards ausgerichteten Beschaffungspraxis verpflichtet werden?:

Auf Antwort zu 7.2 wird verwiesen.“

Bei der Antwort“ zu „6.2 Mit welchen Maßnahmen soll erreicht werden, dass der Klärschlamm von Schadstoffen entfrachtet und frei wird, so dass er wieder in der Landwirtschaft zur Düngung verwendet werden kann?“ fehlten jegliche Ideen und Ansätze zur Verhaltensbeeinflussung mit nachhaltiger Unternehmensausrichtung und zu nachhaltigem Produzenten- und Kunden- bzw. Konsumentenverhalten.

„Damit zeigt die Staatsregierung ein Höchstmass an Nachhaltigkeit allenfalls bei nachhaltigen Verweigern, die Verpflichtung zur vorbildhaft umfassenden ökologisch-sozial nachhaltigen ökologieverträglichen umweltfreundlichen fairen Beschaffungs- und Mobilitätspraxis in allen Bereichen und bei allen Stellen und allen Akteuren der öffentlichen Hand nach der besten ökologischen Praxis bestmöglich festzuzurren“, sagte Meindorfer.

Und auf die beste ökologische Praxis komme es zum Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen vom Abwasser und damit vom Klärschlamm an, damit dieser, bis die erste Generation der Klärschlammverbrennungsanlagen abgewrackt werden muss, wieder in der Landwirtschaft zur Düngung verwendet werden kann, zeigten sich Galaske und Guggenberger überzeugt.