BN-Abwasser- und Immissionsschutzexperten sehen Defizite im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur geplanten Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage
Aufbauend auf ihren Stellungnahmen zur geplanten Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing und in Breitenhart BUND Naturschutz- Kreisgruppe am Donnerstag BI-Vertreter sowie Abwasser- und Immissionsschutzexperten der Landesebene zu Gast.
Die Stellungnahme zur geplanten Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm in Straubing stellte darauf ab, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen genügen muss.
So pochte man auf rechtsverbindliche Festschreibung der Einhaltung 50 Prozent der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte und der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte im Genehmigungsbescheid. Diese müssten vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden .
„Unsere Stellungnahme ergeht mit grossem Vertrauensvorschuss an die SER und die Stadt Straubing, unter der Massgabe und im Vertrauen darauf, dass diese gesamtökologisch höchsten Anforderungen allesamt vollumfänglich eingehalten und sichergestellt werden,“ hatte 2018 ihr Stellvertreter, 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer die BUND-Position im Bauleitplanungsverfahren festgezurrt.
Voraussetzung für eine grosse Klärschlammverbrennungsanlage mit einer Jahresgesamtmenge von 120.000 t/a an Klärschlamm sei dabei gewesen, dass dadurch und durch das damit verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen keine Beeinträchtigungen der als Vogelschutzgebiet und als FFH-Gebiet ausgewiesenen Gebiete / Flächen erfolgen, so Kreisvorsitzender Andreas Molz.
Albert Heiss von der Bürgerinitiative gegen die Klärschlammanlage in Breitenhart sah diese als Beweis für eine mangelnde Anlagenkonzeption an, mit der bayernweit die bestmögliche ökologischen Praxis sichergestellt werden könnte.
Die Sprecherin des BN-Landesarbeitskreises (LAK) Abfall / Kreislaufwirtschaft, Waltraud Galaske, monierte, dass die Unterlagen nicht allgemeinverständlich verfasst wurden. Ihr liegt eine neue Stellungnahme von der Staatsregierung vor als Übersicht von möglichen Anlagen und deren Einzugsbereichen. Dabei wird auch auf den Einsatz der "besten verfügbaren Techniken" hingewiesen:
"Nach jeder Veröffentlichung einer Schlussfolgerung über die besten verfügbaren Techniken (BVT) ist unverzüglich zu gewährleisten, dass für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten nicht überschreiten (§ 7 Abs. 1a Satz 1 BImSchG). Die neuen BVT-Schlussfolgerungen zur Abfallverbrennung (2019/2010) wurden am 03.12.2019 veröffentlicht. Bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen von E-Anlagen sind in Bayern die an die Mitgliedstaaten der EU gerichteten BVT-Schlussfolgerungen bei der Bestimmung des Standes der Technik zu berücksichtigen“.
Galaske bekräftigte, dass dies spätestens seit 2019 berücksichtigt hätte werden müssen.
Bei der Sichtung der Unterlagen fand man nur bei einem Parameter eine Unterschreitung des Höchstwertes dieser Emissionsbandbreiten berücksichtigt, monierte der Sprecher des Arbeitskreises Wasser, Peter Hirmer.
Hirmer sah erhebliche Defizite in den Unterlagen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Erste Kritikpunkte seien etwa fehlende Daten zu den Stofffrachten bei den Schwermetallen wie Quecksilber. Auch müssten die Antragsunterlagen eine ausreichende Alternativenprüfung sowie Angaben zur Klimabelastung enthalten.
Rita Rott, BN-Regionalreferentin für Niederbayern, bestätigte, dass jede Klärschlammbehandlung bayernweit nach den höchsten gesamtökologisch Standards einer wirklichen Kreislaufwirtschaft ausgerichtet erfolgen müsse.