BN-Initiative an Regierungspräsident Haselbeck: auf durchgängig stringente verbindliche Vorgaben zum flächen- und energiesparenden Bauen hinwirken
Bundesverfassungsgericht gewichtet Schutz und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen weitaus stärker
Bei der Bauleitplanung müssen laut BUND Naturschutz (BN) zum Erreichen der Energiewende-, Biodiversitäts- und Klimaschutzziele von allen Gemeinden dringendst stringente verbindliche Vorgaben zum flächen- und energiesparenden Bauen eingearbeitet werden.
Daher hat der BUND eine Initiative an den Regierungspräsidenten Rainer Haselbeck gestartet.
Dieser solle darauf hinwirken, dass das Gebot durchgängig eingehalten wird, bei Abwägungsentscheidungen diese gesamtökologisch zu sehenden Anforderungen weitaus stärker zu gewichten.
Diese pflichtgemässe Ausübung eines vorgegebenen gebundenen Ermessens ergebe sich verstärkt, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf mehrere Klimaklagen hin das Schicksal und die Überlebensfähigkeit nachfolgender Generationen mithin den Schutz und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen generell und schlechthin weitaus stärker gewichtet hat, weist der 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer auf die jüngste Fortentwicklung der Rechtsauslegung hin.
„Hieraus ergibt sich, dass eine Ermessensausübung mit Ausserachtlassen solcher gesamtökologisch zu sehenden Anforderungen, durch Unterlassen von stringenten verbindlichen Regelungen und Vorgaben endgültig als unverantwortliches unverzeihliches Versäumnis entlarvt ist“.
Es ergebe sich hieraus eine weitaus gesteigerte stringente Beanstandungserfordernis sowie eine deutlich zu steigernde Beanstandungspraxis bei pflichtwidriger Ermessensausübung durch Ausserachtlassen solcher gesamtökologisch zu sehenden Anforderungen.
„Da können, ja müssen Sie, die Regierung, nun sogar zwingend mehr tun“ so die BUND-Erwartung.
Meindorfer bittet den Regierungspräsidenten somit um gezieltes und eindringliches Einwirken bei allen Gemeinden und Landkreisen, dass diese durchgängig stringente verbindliche Vorgaben zum flächen- und energiesparenden Bauen in alle Bebauungs- und Grünordnungsplänen sowie Baurecht schaffenden Satzungen einarbeiten (lassen).