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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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BN will mindestens dreigeschossige Bebauung an Dr.-Kumpfmüller-Strasse und Barrierefreiheit für Amphibien, Igel und zahlreiche Kleintiere an Gartengrenzen – Genereller verbindlicher Ausschluss von durchlaufenden Zaunsockeln soll festgeschrieben werden

Flächeninanspruchnahme sowie Barrierefreiheit für Amphibien, Igel und Kleintiere thematisiert der BUND Naturschutz (BN) in seiner Stellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan an der Dr.-Kumpfmüller-Strasse. Der Passus in den Entwurfsunterlagen „Auf weitergehende Vorgaben z.B. bzgl. eines Verbotes von Streifenfundamenten, Sockeln oder Mauern wird verzichtet, da dies im direkt angrenzenden städtebaulichen Umfeld gemäß § 34 BauGB ebenfalls nicht untersagt ist,“ stösst beim BN sauer auf.

Denn schon in einem bisher unbeantworteten Schreiben vom 14.02.18 hatte der BUND die Verantwortlichen der Stadt Straubing gebeten, dem Rückgang der Artenvielfalt und Zerstörung von Biodiversität im Stadtgebiet entgegenzutreten und stadtgebietsweit Barrierefreiheit für Amphibien, Igel und zahlreiche Kleintiere an den Gartengrenzen sicherzustellen:

Gartenmauern und durchlaufende Zaunsockel hindern Amphibien, Igel und zahlreiche Kleintiere an den Gartengrenzen bei ihren Streifzügen durch die Gärten und zwingen sie oft wieder auf die Strasse zurück, wo sie Opfer des Autoverkehrs werden. Deshalb sollte gerade bei Neubauten der Verzicht auf durchlaufende Zaunsockel und Gartenmauern festgeschrieben und nur Punktfundamente als zulässig festgesetzt werden. Wo sich solche Vorschriften in Bebauungsplänen befinden, sollen diese auf jeden Fall aufrechterhalten werden

Keinesfalls soll ein Zurückweichen auf die unzulänglichen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung erfolgen.

Stattdessen und überdies sollten örtliche Bauvorschriften im Rahmen einer Gestaltungssatzung erlassen werden, worin der generelle Verzicht auf durchlaufende Zaunsockel festgeschrieben und nur Punktfundamente als zulässig festgesetzt werden soll. Gartenmauern und durchlaufende Zaunsockel tragen daneben zu einem unnötigen Energie- und Ressourcenverbrauch für den dafür verwendeten Baustoff – meist Beton – bei, der aus übergreifender gesamtökologischer Sicht zu vermeiden ist.“

„Eine Bezugnahme auf frühere Versäumnisse in der Bauleitplanung rechtfertigt kein Weiter-So, schon gar nicht in der bereits voll im Laufen befindlichen Biodiversitätskrise,“ , dies macht 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer in der Stellungnahme klar.

Ausserdem gelte es zur Flächenressourcenschonung sowie zur bestmöglichen Ausnutzung der zur Überbauung vorgesehenen Flächen durch eine gezielte Steuerung hin zu einer flächensparenden Bauweise flächenverschwendendes rein ein- oder zweigeschossiges Bauen einzuschränken.

Beim Bebauungs- und Grünordnungsplan WA Dr.-Kumpfmüller-Strasse wird vom BUND für erforderlich gehalten, am „Eingang“ ins künftige Wohngebiet an der Dr.-Kumpfmüller-Straße, eine mindestens viergeschossige Bebauung sonst eine mindestens dreigeschossige Bebauung vorzugeben.

Auch bei der späteren Bebauung um den Bahnhaltepunkt Ittling solle eine vier- bis fünfgeschossige Bebauung vorgegeben werden. Auf dessen kundenfreundlichen barrierefreien Ausbau mit ausreichenden witterungsgeschützten Warteräumen und zusätzlichen überdachten Fahrradabstellanlagen solle bei der Deutschen Bahn AG und beim Freistaat Bayern nachdrücklich gedrängt werden.

Neubauten müssten den Standards für Energiegewinn-, Aktiv- oder zumindest Nullenergie- bzw. Autarkhäuser genügen. Die Stromversorgung der Gebäude solle möglichst vollständig durch Photovoltaik, die Warmwasserversorgung möglichst vollständig durch thermische Solaranlagen erfolgen. Gerade die Photovoltaikstrom-Eigenbedarfsdeckung sei eine gebotene Massnahme zur dezentralen Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energie. Der Restbedarf an Energie soll möglichst durch energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt werden.

Für anfallendes Dachflächenwasser soll die Nutzung mittels ausreichend dimensionierter Regenwasserzisternen für Freiflächenbewässerung und Toilettenspülung als Festsetzung verbindlich vorgegeben bzw. vertraglich sichergestellt werden. Dem Eintritt extremer Hochwasserereignisse müsse und könne in der Summe auch durch eine Vielzahl kleinerer Einzelmassnahmen gegengesteuert und entgegengetreten werden. „Für den Bereich des Wasserhaushalts gehört der Rückhalt und die Nutzung des Dachflächenwassers zwingend dazu,“ so Meindorfer.