BN zur Diskussion über die Antriebstechniken sowie die Sinnhaftigkeit von synthetischen Kraftstoffen auch in Straubing
Hauptsächliches Versäumnis für Stochern im Nebel wegen fehlender ökobilanzielle Bewertung der Antriebstechnologien liegt bei der Bundesregierung
Nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Technologien besitzt
Bundes- wie Staatsregierung müssen Forschungsinstitute mit Untersuchungen zur ökobilanziellen Bewertung der ÖPNV-Alternativen betrauen.
Nachdem die Diskussion über die ÖPNV-Antriebstechniken sowie die Sinnhaftigkeit von synthetischen Kraftstoffen auch in Straubing immer wieder aufflammt, sieht der BUND Naturschutz (BN) das hauptsächliche Versäumnis bei der Bundes- wie Staatsregierung.
„Diese hätten längst Forschungsinstitute mit Untersuchungen zur ökobilanziellen Bewertung der Alternativen bei den ÖPNV-Antriebstechniken betrauen müssen; statt staatliches Fördergeld für fast alles auszuschütten, was nicht mit Dieselantrieb fährt,“ konstatiert 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt nun laut aktuellem Tagblatt-Artikel
den Ausbau der Bioethanol-Produktion aus den nachwachsenden Rohstoffen Stroh und Holz und sieht Straubing als Keimzelle der Bioethanol-Produktion in Deutschland und behauptet „Kraftstoffe aus Stroh und Holz wirken dem Klimawandel entgegen“.
Für den BUND ist diese Behauptung ohne vergleichende ökologische Bewertung der unterschiedlichen Technologien nicht nachvollziehbar.
Eine solche Gegenüberstellung hatte Meindorfer als Entscheidungsgrundlage für die Umstellung der Busflotten und der kommunalen Fuhrparke auf alternative Antriebstechnik vom Bundeswirtschaftsministerium, von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesumweltministerium Florian Pronold (SPD) erbeten.
Vom Bundesverkehrsminister Scheuer kam gar nichts.
Das Bundeswirtschaftsministerium schrieb: „…Unseres Wissens gibt es keine einheitlichen Handreichungen für kommunale Energieträger für den ÖPNV im Rahmen der Energiewende. Dies erscheint auch schwierig…“
Vom BMU erhielt er zur Antwort, dass das Bundesumweltministerium „nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Energieerzeugungstechnologien sowie ÖPNV-Antriebstechniken besitzt“.
Die Kriterien müsste man dann halt erst mal untersuchen lassen, bevor man Fördergelder für Techniken verteilt, von denen gar nicht feststeht, dass sie wirklich die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante darstellen, fordert Meindorfer.
Ähnlich verhalte es sich bei Kriterien für energieeffizienteste Variante zur Energieversorgung von Gebäuden.
Da fielen der Staatsregierung in einer umfangreichen Broschüre alleinig Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ein, ohne Parameter bzw. Kriterien für Wärme-Energiebedarfsdichte, Wärmebelegungsdichte, Volllaststundenzahl etc. bei Nahwärmenetzen mit Kraft-Wärme-Kopplung zu benennen, bei denen auch deren ökologische Sinnhaftigkeit gegeben ist.
Es stelle sich die Frage, wie Regierungsstellen jemanden reell beraten wollen, (nur dann!) auf alternative Antriebs- oder Energieversorgungformen etwa über von KWK-Anlagen gespeiste Wärmenetze umzusteigen, wenn deren ökologische Sinnhaftigkeit nicht sicher gegeben ist, weil diese gar nicht untersucht worden ist.
So attestiert Meindorfer der Politik, Landes- wie Bundesministerien ein unambitioniertes und halbherziges Stochern im Nebel in etlichen für kommunale Entscheidungsträger ökologierelevanten Bereichen.