BN zur wiederaufflammenden Diskussion über die ÖPNV-Antriebstechniken auch in Straubing
Hauptsächliches Versäumnis für Stochern im Nebel wegen fehlender ökobilanzielle Bewertung der Antriebstechnologien liegt bei der Bundesregierung
Nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Technologien besitzt
Bundes- wie Staatsregierung müssen Forschungsinstitute mit Untersuchungen zur ökobilanziellen Bewertung der ÖPNV-Alternativen betrauen.
Nachdem die Diskussion über die ÖPNV-Antriebstechniken auch in Straubing immer wieder aufflammt, sieht der BUND Naturschutz (BN) das hauptsächliche Versäumnis bei der Bundesregierung.
„Diese hätte längst in etlichen ökologierelevanten Bereichen Forschungsinstitute mit Untersuchungen zur ökobilanziellen Bewertung der Alternativen bei den ÖPNV-Antriebstechniken betrauen müssen statt staatliches Fördergeld für fast alles auszuschütten, was nicht mit Dieselantrieb fährt,“ konstatiert 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer.
Auch wenn es immer sinnvoller ist, mit der Bahn oder dem ÖPNV statt mit dem Auto zu fahren, ganz egal mit welcher Antriebstechnik, stelle sich die Frage nach der gesamtökologisch gesehen wirklich besten ÖPNV-Antriebstechnik.
Für den BUND ist es nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium „nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Energieerzeugungstechnologien sowie ÖPNV-Antriebstechniken besitzt“. Doch genau dies hatte es selbst auf Anfrage des BN mitgeteilt.
Eine solche Gegenüberstellung mit ökobilanzieller Bewertung hatte der stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung Johann Meindorfer als Grundlage Entscheidung für die Umstellung der Busflotten und der kommunalen Fuhrparke auf alternative Antriebstechnik vom Bundeswirtschaftsministerium, von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesumweltministerium Florian Pronold (SPD) erbeten.
Vom Bundesverkehrsminister Scheuer kam gar nichts.
Das Bundeswirtschaftsministerium schrieb: „…Unseres Wissens gibt es keine einheitlichen Handreichungen für kommunale Energieträger für den ÖPNV im Rahmen der Energiewende. Dies erscheint auch schwierig. Denn die verschiedenen Antriebs-/Kraftstoffkombinationen (Elektro, Brennstoffzelle, Erdgas, Flüssiggas) haben im Hinblick auf u.a. Streckenlänge der Buslinie, Energieinfrastruktur und Topografie der Stadt unterschiedliche technische Vor- und Nachteile. Entscheidungskriterien könnten auch z.B. Flexibilität, Versorgungssicherheit, Krisenvorsorge, lokale Wertschöpfungskreisläufe und Kosten sein. Wie die verschiedenen Kriterien in der jeweiligen Stadt gewichtet werden, ist aber letztlich eine politische Entscheidung. Aus energie- und klimapolitischer Sicht wäre es nicht optimal, wenn hier starke Vorfestlegungen getroffen werden. So plädiert das BMWi eindringlich dafür, dass technologieoffene Ausschreibungen erfolgen, die insbesondere die Nachhaltigkeitskriterien umfassen.“
Vom BMU erhielt er zur Antwort „…kann die Dekarbonisierung der Sektoren nicht allein anhand von einem oder mehr als einem (ökologischen) Gesichtspunkt erfolgen, sondern muss weitere Faktoren einbeziehen. Das sind Bedarf der Sektoren, vorhandene Strukturen, geeignete Technologien. Selbstverständlich ist ein wesentliches Kriterium die effiziente Nutzung der Energieträger, das gilt auch für Erneuerbare Energieträger“.
Diese Erkenntnis sei zwar richtig, doch eben genau deshalb brauche es unabhängige seriöse Untersuchungen, eine ökobilanzielle Bewertung der Alternativen, wenn es diese noch nicht gibt.
Und dass das Bundesumweltministerium„nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Energieerzeugungstechnologien sowie ÖPNV-Antriebstechniken besitzt“nicht nachvollziehbar.
Die Kriterien müsste man dann halt erst mal untersuchen lassen, bevor man Fördergelder für Techniken verteilt, von denen gar nicht feststeht, dass sie wirklich die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante darstellen, fordert Meindorfer.
Damit die erfolgversprechenden Ansätze bzw. Ausbaupfade verfolgt und beschritten und nicht irgendwelche Sackgassentechnologien gefördert werden.
Diese Steuergelder würden an anderer Stelle, bei den Technologien der wirklich besten ökologischen Praxis fehlen.
Doch eben genau diesen müsste man durch gezielte Förderung zum Durchbruch verhelfen, so der BN-Vertreter.
Ähnlich verhalte es sich bei Kriterien für energieeffizienteste Variante zur Energieversorgung von Gebäuden.
Da fielen der Staatsregierung in einer umfangreichen Broschüre alleinig Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der kommunalen Wärmeversorgung mit kosteneffizientestem Weg, Wärmegestehungskosten etc. ein.
Ohne Parameter bzw. Kriterien für Wärme-Energiebedarfsdichte, Wärmebelegungsdichte, Volllaststundenzahl etc. bei Nahwärmenetzen mit Kraft-Wärme-Kopplung zu benennen, bei denen auch deren ökologische Sinnhaftigkeit gegeben ist.
Höchstmöglich energieeffiziente Energieversorgung der Gebäude, soweit über erneuerbare Energien wie insbesondere Solarenergie hinaus erforderlich, solle durch den Anschluss an ein entsprechend auszubauende Nahwärmenetze mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, soweit dies gesamtökologisch vorteilhaft und sinnvoll ist.
Das wäre nur dann verzichtbar, wenn die Energieversorgung des jeweiligen Gebietes auf Basis der gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Wärmebedarfsdichte nachweislich bzw. nachgewiesen in einer noch energieeffizienteren Art und Weise als durch Kraft-Wärme-Kopplung sichergestellt werden kann.
Dazu müsse man bei Nachverdichtung und verdichteten Bauvorhaben jeweils eine untersuchende Gegenüberstellung durchführen, um die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante herauszufinden, wobei für grundlegende Parameter bzw. Kriterien eine ökobilanzielle Bewertung nötig sei, damit nicht jede Kommune eine solche einzeln in Auftrag geben müsse.
Die energieeffizienteste Variante sei dann auch zur Umsetzung zu bringen.
Es stelle sich die Frage, wie Regierungsstellen jemanden – Kommunen – reell beraten wollen und sollen, (nur dann!) auf alternative Antriebstechniken oder Energieversorgungformen etwa über von KWK-Anlagen gespeiste Wärmenetze umzusteigen oder Ausbaupfade zur Klärschlammentsorgung zu beschreiten, wenn deren ökologische Sinnhaftigkeit nicht sicher gegeben ist, weil diese gar nicht untersucht worden ist.
Offenbar seien seitens der Bundes- wie der Staatsregierung in etlichen ökologierelevanten Bereichen keine Forschungsinstitute mit Untersuchungen zur ökobilanziellen Bewertung der Alternativen betraut worden, das ergaben Anfragen des BN bei diversen einschlägigen Instituten.
So attestiert Meindorfer der Politik, Landes- wie Bundesministerien ein unambitioniertes und halbherziges Stochern im Nebel in etlichen für kommunale Entscheidungsträger ökologierelevanten Bereichen wie Energiebilanz von „Bio“gas-“anlagen, ÖPNV-Antriebstechniken, Sinnhaftigkeit von Nahwärmenetzen, Klärschlammentsorgung.
„Gegenüberstellungen mit ökobilanzieller Bewertung als Basis qualifizierter Beratung müssen dringend her“, fordert Meindorfer.