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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Energieeffizienz und Energiesparen oberstes Gebot bei Energiewende und Klimaschutz

Energieeffizienz und Energiesparen sind oberstes Gebot bei der Energiewende und für wirklich wirksamen Klimaschutz und Schutz der Biodiversität

Nur wenn der Energieverbrauch drastisch reduziert wird, kann die Deckung des Restbedarfs im Einklang mit den Biodiversitätsschutzzielen mit erneuerbaren Energiequellen gelingen. Ansonsten geht sie auf Kosten von Naturhaushalt und Landschaft.

Es braucht ein mehrfaches Rrrrunter: Runter mit dem Fleischkonsum.

Runter mit den offenen und verdeckten Subventionen für den Auto- und Flugverkehr sowie die agrarindustrielle Intensivlandwirtschaft.

Runter mit Flugreisen und Autofahrten, wo es gute Alternativen zu Fuss, per Rad, mit Bus und Bahn gibt.

Runter mit dem Kauf von energieaufwändig hergestellten abfalllastigen schwer zu recycelnden und oft überflüssiges Nippes-, Deko- und kurzlebigen – auch elektronischen – Modeartikeln sowie Wegwerfartikeln aller Arten und verschiedenster Ausprägungen: vom Coffee-to-go-Becher oder Einweg-Kaffeekapseln bis hin zu Einmalgrills, Einmalrasierern oder Einmalsowiesogeräten oder sonstigen Einmalteilen wie Einwegbüchsen oder -flaschen.

Runter mit den Unmengen von kurzlebigen Plastikverpackungen, die ganze Deko-, Nippes-, Lidschatten-, Parfümerie- bzw. Kosmetikabteilungen und „1-Euro-Shops“ füllen und später die Restmülltonnen vieler Stadtviertel überfüllen

Runter auch mit Anschaffung und Betrieb unnötiger oder unnötig verbrauchsstarker bzw. -intensiver motorisierter oder motorbetriebener, Elektro- und Elektronikgeräte – vom Riesen-Flachbildschirm vom lärmenden und stinkenden Laubsauger oder -bläser bis hin zum elektrischen Garagentorantrieben für SUVs und Abgasboliden in Doppel- und Mehrfach-Garagen in immer mehr ausufernden grossflächigen überdimensionierten Einfamilienhausgebiete, wo Flächen- und sonstiger Ressourcenverbrauch völlig ausgeblendet wird.

Runter mit dem Energie- und Ressourcenverbrauch gesamthaft. Energieverschwendung dadurch stoppen, dass betriebswirtschaftlich statt wie bisher die Rohstoff- und Energieverschwendung dasjenige rentiert, was auch ökologisch und somit volkswirtschaftlich einzig Sinn macht.

Nur so können an anderer Stelle Flächeninanspruchnahmen für zusätzliche Energieerzeugungs- und -versorgungsanlagen oder Verteilnetze vermieden werden.

Dies alles auch, um als Atomausstiegsnation nicht von Atomstrom aus den Nachbarländern auch in Form von etwa gelbem Wasserstoff abhängig zu werden. Dazu bedarf es eines intelligenten ökologisch-sozialen Finanz-, Abgaben- und Steuersystems.

Schwarze und gelbe Schutzengel für Subventionen wie vergünstigte Energiesteuersatz auf Diesel und das Dienstwagenprivileg oder Steuerprivilegien im Flugverkehr können wir jedenfalls nicht brauchen. Diese unseligen Schaden-Treiber-Instrumente müssen ein Ende finden.

Ja, Bund und Land hätten etwa viel mehr in ihrem eigenen Wirkungskreis für wirklich wirksamen Klimaschutz und Schutz der Biodiversität tun können und müssen.

Die Nichtantwort von Ministerpräsident Markus Söder zum BN-Vorstoss für tierschutzgerechte klimaschonende und umweltfreundliche nachhaltige Beschaffungspraxis zeigt deutlich, warum er ein vorgeblich „verschärftes“ Klimaschutzgesetz unter Verschluss hält:

Man muss befürchten dass darin wieder wirklich greifende wirksame Klimaschutzmassnahmen fehlen.

Da die Aufträge der öffentlichen Hand 14 % der Wirtschaftsleistung auslösen, die somit durch diese ökologierelevant zu beeinflussen sind und ausgeschöpft werden müssen, müssen in das Bayerische Klimaschutzgesetz verbindliche Vorgaben zur vollumfänglichen vorbildhaft-umweltverträglichen Beschaffungspraxis auch für alle Beschaffungsstellen die nicht zur unmittelbaren Staatsverwaltung, sondern zur mittelbaren Staatsverwaltung gehören.

Bisher bleiben viele der Aufsicht des Freistaates Bayerns bzw. der Kommunen unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Kirchen, kirchliche, staatliche Unternehmen oder staatliche Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand aussen vor, die allesamt sehr oft auch der als Träger von Kliniken, Schulen, Vorschuleinrichtungen und Kindergärten oder Beteiligungsgesellschaften fungieren.

Die alle zusammen eine riesige Nachfragemacht verkörpern.

Von denen viele immer noch erhebliche Defizite bei Vollzug und Umsetzung der Vorgaben zum umweltfreundlichen Beschaffungswesen aufweisen.

Wenn der vorgeblich so auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz bedachte Ministerpräsident Markus Söder sein Versprechen einhalten will, das Klimaschutzgesetz so nachzubessern, dass es dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaklage genügt, muss er durchgängig ökologisch nachhaltiger Beschaffungspraxis zu Gesetzeskraft verhelfen. Auch wenn seine FW-Minister Thorsten Glauber und Hubert Aiwanger sich dem bisher verweigern.

Für die die gesamte öffentliche Hand gilt ganz klar, dass sie alle Einsatzpotenziale von Recyclingmaterialien auszuschöpfen hat, mit denen sehr oft hohe Schadensvermeidungs- und Energiesparpotenziale verbunden sind. Das gilt für alle Bereiche der Beschaffungspraxis, von Recyclingbaustoffen bis Recyclingkunststoffen und Recyclingpapier aus 100 % Altpapier.