Politisches wie behördliches Nicht-Handeln in Sachen echter Nachhaltigkeit führt zu heutigen krisenhaften Entwicklungen
Eine Nationalparkverwaltung zu sein hat dem ZVH nie jemand abverlangt
Blühflächen und der „Blühpakt Bayern“ können eben nicht im Ansatz eine durchgängige Ökologisierung der Landbewirtschaftung auf der ganzen agrarischen Produktionsfläche sowie eine deutliche Reduzierung des Flächen- und Energieverbrauchs ersetzen.
Dies wie die Verweise auf Alleen, Baumpatenschaften bis Hafenhonig (!!!) verfehlen das Kernproblem, sind nur ausflüchtige Nicht-Antworten auf die vielen Kritikpunkte an gesamtökologisch zu sehender nicht-nachhaltiger Ansiedlungsentwicklung. Es gibt einen Firmenparkplatz, bei dem die im Bebauungsplan festgesetzten Baumpflanzungen aus den 1990ern bis heute fehlen. Nationalparkverwaltung nötig, damit die umgesetzt werden?
Herr Löffert schreibt weiter ausweichend an den Kernthemen vorbei, an einer durchgängig nachhaltigen ökologische Energieversorgung neuer Gebäude.
Am nötigen Bau ausreichend dimensionierter Regenwasserzisternen für den Rückhalt und die Nutzung des anfallenden Dachflächenwassers anstelle von energieaufwändig aufbereitetem Trinkwasser für Freiflächenbewässerung und Toilettenspülung.
Versickerung kann eben keine Nutzung von aufwändig aufbereitetem Trinkwasser ersetzen.
Und dass „Die Wiederverwertung von Baustoffen und Bauteilen durch flexible und modulare Bauweise gewährleistet wird, sodass die einzelnen Produkte dem Bau-Kreislauf erneut zugeführt und wiederverwendet werden können“ ersetzt eben keinen Ersatz von Primärbaustoffen.
Dazu muss der konsequente Einsatz von Recyclingbaustoffen zur Schonung der mineralischen Rohstoffe sowie knapper Deponiekapazitäten anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen sowie für Baustrassen- bzw. Baustellenbefestigung, bei nötigen Bodenaustausch sowie beim Unterbau von Gebäudeböden erfolgen.
Die Öffentlichkeit ist mit allergrösstem Recht über die Unzulänglichkeiten bei einem Zweckverband zu informieren. Res publica. Öffentliche Angelegenheit.
Bei einem Zweckverband, also einem öffentlich-rechtlichen (!) Zusammenschluss, der als Interessensvertreter der Gesamtbevölkerung zu besonders vorbildhaftem ökologieverträglichen Handeln schon von Verfassungs wegen besonders in die Verantwortung zu nehmen, ja explizit verpflichtet ist.
Nach Abweisung, Ignoranz unserer Vorbringen massiver Missstände wie Vermischung von Altasphalt mit gewachsenem Boden müssten halt dann die Aufsichtsinstanzen tätig werden.
Wobei das Landratsamt Straubing-Bogen die minderwertige Verwendung als Auffüllmaterial mit Dünnschichtauftrag und somit Vermischung von unaufbereitetem Altasphalt / Asphaltaufbruch mit gewachsenem Boden ziemlich daneben und verwegen als eine Verwertungsmassnahme darstellt.
Dass über 30 Jahre nach dem Volksbegehren für „Das bessere Müllkonzept“ sowie nach Inkrafttreten des darauf resultierenden Bayerischen Abfallgesetzes etliche staatliche und kommunale Behörden und Dienststellen der öffentlichen Hand ihren Verpflichtungen nach wie vor nicht nachkommen kann seitens des BUND als dem deutschen Nachhaltigkeitsverband nicht mehr weiter geduldet werden,
Politisches wie behördliches Nicht-Handeln in Sachen Umsetzung echter Nachhaltigkeit zur Erreichung der gebotenen Biodiversitäts-, Flächenspar-, Energiewende- und Klimaschutzziele führt in Summe zu krisenhaften Entwicklungen wie wir sie heute erleben können.