Sorgloses Politik-, Produzenten- und Konsumentenverhalten verhindert sinnvolle Klärschlammverwertung
Für eine sinnvolle Klärschlammverwertung müssten die Abwässer freigehalten werden von Umweltschadstoffen und die Klärschlämme könnten ohne Bedenken Dünger auf die Felder ausgebracht werden.
Es dürften nur noch Produkte auf den Markt gebracht werden, die unschädlich für die Umwelt sind:
Dazu müssen alle Produkte von der landwirtschaftlichen Urproduktion über alle Produktions- und Verarbeitungsstufen bis zur energieeffizienteren Entsorgung müssen der jeweils besten ökologischen Praxis auch in Bezug auf Schadstofffreiheit entsprechen.
Grundlage für eine schadstofffreie Kreislaufwirtschaft bis zur Entsorgung ist also unweigerlich die
Bioproduktion, die gentechnik-,- antibiotika- und giftfreie ökologisch nachhaltige Landbewirtschaftung nach den Grundsätzen des kontrolliert ökologischen Landbaus am Ursprung der Produktionskette.
Das Problem von Schadstoffen im Abwasser kann nicht vollständig im Entsorgungsprozess gelöst werden. Vielmehr muss der Eintrag von Schadstoffen an deren Quellen verhindert werden.
Eine durchgreifende Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhaltens ist zu einer für eine an sich ökologisch sinnvollere vertretbare Klärschlammausbringung zu landwirtschaftlichen Düngezwecken nötigen durchgreifenden Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit dringendst nötig.
Der Verzicht auf aggressive Wasch- und Reinigungsmittel, Parfümerie- bzw. Kosmetikprodukte mit meist aufwändigsten „Drumherum“, das in keinerlei vernünftiger Relation zu dem bisschen „Drin“ steht, und sonstigen überflüssigen Nippes auch. Vielmehr sollten nur im nötigen Umfang gut biologisch abbaubare Saubermacher und Körperpflegemittel aus biologisch erzeugten Rohstoffen gekauft und verwendet werden. Und auch nur noch Bio-Lebensmittel und Bio-Getränke, die ohne gesundheitsgefährdende und wasserbelastende Schadstoffe wie Glyphosat erzeugt werden.
Doch das Politik,- Produzenten- und Konsumentenverhalten eines nicht unbedeutenden Teils unserer Gesellschaft lässt stark zu wünschen übrig. Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel und VerbraucherInnen haben durch ein nicht ausreichend nachhaltiges Produzenten- und Konsumentenverhalten beim Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen von Natur und Landschaft, Böden, Gewässern, vom Abwasser und vom Klärschlamm versagt.
Denn häufig sind Produkte „billiger“, die einen untragbaren ökologischen Rucksack mit sich herumschleppen: aus der industriell-intensiven Landwirtschaft mit den dort üblichen Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträgen. Das gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel, Parfümerie- bzw. Kosmetikprodukte, die zudem bei konventioneller Herstellung zu viel an Chemie und Mikroplastik im weiteren Herstellungsprozess abbekommen.
Darin zeigt sich wie in vielen anderen Bereichen die Notwendigkeit für die Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhaltens der ganzen Gesellschaft. Der Staat muss uns alle zu einem klima- und umweltfreundliches Verhalten steuern, bewegen, indem sich umweltverträgliches abfall- und energiesparendes Verhalten aller rentiert und nicht das Verschwenden von Ressourcen. Wichtiger Bestandteil dazu ist ein intelligentes ökologisch-soziales Finanz- und Steuersystem.
Empörend ist dabei auch die schlechte Vorbildfunktion der Staatsregierung bei der öffentlichen Beschaffungspraxis; dass Staatsminister Thorsten Glauber auf eine Anfrage „7.2 Ist geplant, Art. 11c Klimaneutrale Verwaltung des BayNatSchG zu ändern und auch auf die mittelbare Staatsverwaltung zu erweitern? geantwortet hat „Nein„,
Und auf die Frage „7.3 Ist die Staatsregierung bereit, .. Gesetzes so zu erweitern, dass ihre Behörden und Einrichtungen zu einer durchgängig ökologisch nachhaltigen, fairen und an höchsten Tierschutzstandards ausgerichtetenBeschaffungspraxis verpflichtet werden?:
Auf Antwort zu 7.2 wird verwiesen.“
Bei der Antwort“ zu „6.2 Mit welchen Maßnahmen soll erreicht werden, dass der Klärschlamm von
Schadstoffen entfrachtet und frei wird, so dass er wieder in der Landwirtschaft zur Düngung verwendet
werden kann?“ fehlen jegliche Ideen und Ansätze zur Verhaltensbeeinflussung mit nachhaltiger
Unternehmensausrichtung und zu nachhaltigem Produzenten- und Kunden- bzw.
Konsumentenverhalten. Damit zeigt die Staatsregierung ein Höchstmass an Nachhaltigkeit allenfalls bei nachhaltigen Verweigern, die Verpflichtung zur vorbildhaft umfassenden ökologisch-sozial nachhaltigen ökologieverträglichen umweltfreundlichen fairen Beschaffungs- und Mobilitätspraxis in allen Bereichen und bei allen Stellen und allen Akteuren der öffentlichen Hand nach der besten ökologischen Praxis bestmöglich festzuzurren.
Klärschlammverbrennung ist nur eines der Ergebnisse des Politik- und Konsumentenversagens. (Und es braucht nun eine bayernweite Anlagenkonzeption zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse inclusive der besten Energieausbeute).
Die weitaus schlimmeren sind die Klima-, die Biodiversitäts- und letztendlich auch die Pandemiekrise. Tochterkrisen der Masslosigkeitskrise, die grosse Teile der Politik und unserer Gesellschaft in ihren Fängen hat