Leserbrief zum Leserbrief „Absurde Planung für neues Gewerbegebiet“ vom 21.07.22
Neue Bau- und Gewerbegebiete nur noch mit verbindlich vorgegebenen ökologischen Grundanforderungen
Neue Bau- und Gewerbegebiete dürfen nur noch mit verbindlich vorgegebenen ökologischen Grundanforderungen ausgewiesen werden
Mit einem reinen Punktesystem kann es nicht getan sein
Dieses kann zur Honorierung von darüber hinaus gehenden biodiversitäts- und klimaschutzdienlichen Massnahmen unterstützend / ergänzend angewendet werden.
Punkte- und Anreizsysteme allein können nicht im Ansatz eine durchgängige Ökologisierung neuer Bau- und Gewerbegebiete sicherstellen
Grünflächen- und Bodenschutz durch optimale Flächenressourcenschonung sowie energieeffizienteste Energieversorgung gehören zu den Grundanforderungen an eine ganzheitliche gesamtökologische neuzeitliche Nachhaltigkeit beim Bauen.
Sie sind daher über verbindliche Vorgaben sicherzustellen.
Freiland-Photovoltaikanlagen sichern Energieproduktion so umweltverträglich wie möglich ohne Beeinträchtigung von Boden und Grundwasser durch Einträge von Pestiziden und Mineraldünger
Dies mit weitaus besserer positiverer Energiebilanz gegenüber der Agrosprit- oder Agrogas -Produktion aus nachwachsenden Rohstoffen.
Für Freiland- PVAs soll der dauerhafte Erhalt der Gehölz-Randbepflanzungen auch über die Betriebsdauer der Anlage hinaus auch nach einem Abbau der Photovoltaikanlagen in grösstmöglichem Umfang möglichst unter Einbindung in ein Biotopverbundsystem sichergestellt werden.
Die Zulässigkeit einer Entfernung der Gehölze bei Eintritt der Rückbauverpflichtung bzw. bei Abbau der PVA-Anlage würde bedeuten, dass die Gehölze dann entfernt werden, wenn sie durch ihr höheres Alter und höheren Wuchs einen höheren ökologischen Wert als die Neuanpflanzung hätten.
Dies kann aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht nicht hingenommen werden und würde eine Verschwendung der finanziellen und natürlichen Ressourcen darstellen, die für eine nur temporär-übergangsweise Bepflanzung aufgewendet werden, ohne dass ein dauerhafter – und für den Lebensrau m ökologischer steigender - Wert erhalten wird.
Unbedingt zu hebende erhebliche monetäre wie ökologische Synergieeffekte harren der Umsetzung.
Alle Aspekte und Facetten von Natur- und Umweltschutz, ökonomischer sowie ökologischer Nachhaltigkeit einbeziehend
So könnte auf gleicher Fläche viel Energie erzeugt und gleichzeitig dem Rückgang der Artenvielfalt und der Zerstörung von Biodiversität sowie der Schädigung von Grund- wie Trinkwasser entgegentreten werden.