Öffentliche Hand muss 100 % Bio-Kunde werden
Am Geld dürfen höchste ökologische und gesundheitliche Standards, somit auch 100 % Bio-Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen, nicht scheitern, sie sind überlebenswichtig
Die Öffentliche Hand muss mit 100 % Bio-Einkauf ganz klar in Vorleistung treten zum schnellsten Erreichen der Klimaschutz- und der Biodiversitätsziele.
Schon von Verfassung und Gesetzes wegen hat sie zwingend eine klare Vorbildfunktion und Vorreiterrolle in umweltverträglicher Beschaffung zu erfüllen und private Unternehmen sowie VerbraucherInnen dabei mitzunehmen.
Auch und gerade nach dem äusserst erfolgreichen Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt in Bayern und in Vollzug und Umsetzung von dessen Vorgaben muss unabdingbar auch die Steigerung des Öko-Landbaus auf 30 % und somit die Steigerung des Absatzes von Öko-Produkten erfolgen.
Aus dem Ziel des Landesprogramm „BioRegio 2030“ heraus „ Ausbau der Ökofläche in Bayern bis 2030 von derzeit 11% der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 30 % bzw. von 350.000 ha auf 938.000 ha“ ebenso.
Weil sich so sichere Absatzperspektiven für Bio-Landwirte und Umstellungswillige schaffen lassen.
Der Gründe für eine entschiedene flächendeckende Ökologisierung der Landwirtschaft gibt es viele. Sie ist nötig, weil die agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft Ursache der flächenhaften gesundheitsschädigenden Grundwasser- und damit Trinkwasserverschmutzung ist. Weil in Massentierhaltungs- und Schlachtanlagen und bei der Fleischproduktion unsägliche Grausamkeiten mit Leiden unzähliger „Nutztiere“ sowie gefährlicher Antibiotikaeinsatz stattfinden.
Auch der Schutz der Artenvielfalt, von Schmetterlingen, Bienen und Vögeln klappt nicht ohne durchgreifende Ökologisierung der Landwirtschaft (sowie Reduzierung des Flächen- Fleisch- und Energieverbrauchs). Mit Blühflächen allein lässt sich das Insektensterben nicht stoppen, umso mehr, als diese auf den Äckern mit grossflächigem Pestizideinsatz weiterhin totgespritzt würden. Es braucht dringend die flächendeckende Umstellung auf den Öko-Landbau.
Verbraucherseits sind wir alle dran. Wir müssen alle ran. Zum Schutz der Biodiversität hier vor Ort und von tropischen Regenwäldern weitab von der hiesigen Discount-Billigfleisch-Truhe, von der es dringendst die Finger zu lassen gilt! „Geiz ist geil“-Mentalität schadet uns allen! Und ganz vorne dran muss da die öffentliche Hand mit ran, die in Summe ein Grossverbraucher ist.
Ob bei der Gemeinschaftsverpflegung für Kantinen, Mensen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sozialeinrichtungen und Kliniken ist sie als Einkäufer wie andersrum als Anbieter gefordert, vorbildlich umfassend und durchgängig gesunde qualitätsvolle fair erzeugte und gehandelte Bio-Lebensmittel, Getränke und Textilien aus dem ökologischen Landbau nachzufragen und zu verwenden.
Kinder, Patienten, Kranke müssen sichergehen können, dass Ihre Verpflegung durchgängig, zu 100 % , gesund, glyphosat-, gift- tierqual-, antibiotika- und gentechnikfrei ist. Wer sonst bzw. welches ausser dem Bio-Siegel garantiert denn die Einhaltung all dieser ökologischen und gesundheitlichen Standards in Gänze?
Wenn das Geld dafür derzeit nicht reichen sollte, muss man mehr Geld dafür in die Hand nehmen.
Dann muss mehr Geld ins System, in den Staatshaushalt und in die Sozialsysteme, womit gleichzeitig weitere enorme Probleme gelöst und bekämpft werden müssen, etwa Mängel in der Pflegesituation, ob in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen– Stichwort Pflegenotstand, Personalschlüssel. Dagegen, gegen die mangelnde soziale und ökologische Verteilungsgerechtigkeit sowie gleichermassen gegen den Treibhauseffekt infolge des im Laufen befindlichen Klimawandels ist eine übergreifende grundlegende Neuausrichtung des Steuersystems zu einem durch den Marktmechanismus steuernden intelligenten ökologisch-sozialen Steuersystem dringend erforderlich und geboten.
Die Finanzierung der Staatsaufgaben läuft immer wieder auf die Frage hinaus: Woher nehmen, wenn nicht stehlen – von wem also ???
Aus höherer Besteuerung von Ressourcenverbrauch sowie Abschöpfung von extrem hohen Einkommen von „Grösstverdienern“, deren Einkommen in keinerlei vernünftiger Relation zu den von ihnen erbrachten oder auch nur erbringbaren Leistungen steht. Und in krassem Missverhältnis zu demjenigen von qualifiziert arbeitenden „Normal“- oder auch „Gutverdienern“. Und die bisher nicht ihrer Finanzkraft angemessen steuerlich herangezogen wurden oder sich sogar der Besteuerung durch Verlegen von Unternehmenssitzen oder Geldanlagen ins Ausland entzogen haben. Dem muss mit einer Finanztransaktions- und Börsenumsatzsteuer sowie einer deutlichen Anhebung des Spitzensteuersatzes bzw. der Reichensteuer begegnet werden.
Im Gegenzug muss damit eine Entlastung der niedrigeren und mittleren Einkommen einhergehen. Die Überlastung von Staatshaushalt und Sozialsektor darf keinesfalls auf Kosten der notwendigen Staats- bzw. Kommunalaufgaben im Bildungs- und Sozialsektor oder der ökologieverträglichen Weiterentwicklung des Staatswesens oder der Kommunen gehen. Wobei eine Bürgerversicherung für mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen sorgen und alle Einkommensarten auch von Beamten, Selbständigen und Freiberuflern gleichermassen als Bemessungs- und Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge heranziehen muss.