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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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Vom BN aus freie Fahrt für zwei weitere Freilandphotovoltaikanlagen in Lerchenhaid

Einverständnis mit der Erweiterung zweier Freilandphotovoltaikanlagen in Lerchenhaid zeigt der Bund Naturschutz (BN) in seiner Stellungnahme dazu an. Wegen der weitaus besseren positiveren Energiebilanz von (auch Freiland-) Photovoltaikanlagen gegenüber der Agrosprit- oder Agrogas-Produktion aus nachwachsenden Rohstoffen aus der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft stelle die Ausweisung und Ausweitung von Flächen als Sondergebiete für Freiland-Photovoltaikanlagen einen höchst bedeutsamen Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Energiewende dar.

„Weitaus bedeutsamer als der grossflächige „NAWARO“- Anbau, zumal letzterer mit dem Makel der massiven Trinkwasserschäden als Nebenprodukt der nachwachsenden Rohstoffe aus der agrarindustriellen Intensivlandwirtschaft behaftet ist,“ stellt 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer klar. Dem wirklich verantwortungsvoll ökologieverträglich gewonnenen Anteil an echtem Biogas müsse die Nutzung in der Zeit vorbehalten bleiben, wenn Photovoltaik- und Windenergieanlagen keinen Strom liefern können.

Dort könne „Bio“-gas seine Stärke als speicherbarer Energieträger zunehmend systemdienlich ausspielen und nur dafür sei die geringere Flächeneffizienz der „Bio“-energie aus „NAWARO“- Anbau akzeptabel.

Auch sollte der dauerhafte Erhalt von Teilen der festgesetzten Eingrünungsflächen sowie der darauf vorgesehenen Bepflanzung in größtmöglichem Umfang als Teil eines Biotopverbundes vertraglich sichergestellt sein.

Dies gehe auch durch Flächenerwerb durch die öffentliche Hand; diese könnte entsprechende Eingrünungs- (Teil)-Grundstücksflächen erwerben und dadurch einen massgeblichen Teil der festgesetzten Eingrünungsflächen sowie der darauf vorgesehenen Bepflanzung als Teil eines Biotopverbundes dauerhaft erhalten.

Die Entfernung der Gehölze entspräche auch nicht den Zielsetzungen der einschlägigen arten- und naturschutzfachlichen Regelwerke, da sie deren auf Dauer angelegte Ziele nicht mit dauerhaftem Erhalt verwirklicht.

Die Eingrünungsflächen könnten als schon vorhandene verbindende Elemente in einen landesweiten Biotopverbund integriert einen wirksamen Teilbeitrag zum Schutz der Artenvielfalt leisten, wie es dem Ansinnen des erfolgreichen Volksbegehrens entspricht, das sich in allen ökologierelevanten Politikfeldern in konkretem Tätigwerden wiederfinden muss.

Die Zulässigkeit einer Entfernung der Gehölze bei Eintritt der Rückbauverpflichtung für die PVA bedeute aber, dass die Gehölze gerade dann wieder entfernt würden, wenn sie durch ihr höheres Alter und höheren Wuchs einen höheren ökologischen Wert als die Neuanpflanzung hätten.

Dies könne zum einen aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht nicht hingenommen werden. „Und es wäre auch eine Verschwendung der finanziellen und natürlichen Ressourcen, die für eine nur übergangsweise Bepflanzung aufgewendet werden, ohne dass ein dauerhafter den Lebensraum steigernder Wert erhalten wird“, so Meindorfer. Der dauerhafte Erhalt verdiene staatliche Förderung, um den Minderertrag sowohl für die Verpächter wie auch für die Anlagenbetreiber auszugleichen.

Dies wäre gerechtfertigt, weil der Staat damit die ihm auf­gegebene Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten und eines landesweiten dauerhaften Biotopverbundes erfüllen würde, die nur schleppend vorankommt.

Die Böden unter den Photovoltaikflächen könnten sich von den dort üblichen Dünger- und Chemikalieneinträgen erholen, sodass sie nach Nutzungsaufgabe der Photovoltaikanlagen damit prädestiniert für eine Bewirtschaftung nach den Kriterien des Biolandbaus wären.

Womit sie einen bedeutsamen Beitrag zum Erreichen der Ausbauziele des ökologischen Landbaus für Bayern und den Bund, den Humusaufbau sowie gegen die sich ausbreitenden Bodendegradationen leisten würden