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Pressemitteilungen 2019

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BUND: vergleichende ökologische Bewertung zu Sinnhaftigkeit von Wärmenetzen bei der Wärmeplanung nötig

BUND-Grundanforderungen für Gebäudeenergiegesetz: höhere Verteilungsgerechtigkeit und kommunale Wärmeplanung vor  verbindlichen Heizungsvorgaben

Dass nun vor Inkrafttreten verbindlicher Heizungsvorgaben eine kommunale Wärmeplanung vorgeschaltet wird, hält der BUND Naturschutz für sinnvoll.

Der 2. BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer hatte jüngst in einem Schreiben an Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck als richtige Reihenfolge angemahnt, dass vor solchen Vorgaben zuerst eine höhere Verteilungsgerechtigkeit nötig ist.

 

Dass die Stadtwerke heuer ihr Nahwärmenetz in Verbindung mit Geothermie weiter ausbauen mit einer neue Nahwärmeleitung vom Hermann-Stiefvater-Ring über die Geiselhöringer in Richtung Innenstadt verlegen wollen, sieht der BN sehr positiv.

 

In vielen Stellungnahmen hatte man bei der Stadt Straubing für verdichtet bebaute Areale angeregt zu prüfen, ob ein Anschluss an ein Nahwärmenetz mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die ökologieverträglichste wie energieeffizienteste Art der Energieversorgung darstellen würde

 

Meindorfer wollte schon 2020 in einem Schreiben an das Bundesumweltministerium Bundeswirtschaftsministerium sowie wie an die bayerische Staatsregierung eruieren, ab welcher zu erwartenden Wärme-Energiebedarfsdichte Nahwärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die ökologieverträglichste wie energieeffizienteste Art der Energieversorgung darstellen.

 

Offenbar seien seitens der Bundes- sowie der Staatsregierung in etlichen ökologierelevanten Bereichen keine Forschungsinstitute mit Untersuchungen zur ökobilanziellen Bewertung der Alternativen betraut worden, das ergaben Anfragen des BN bei diversen einschlägigen Instituten.

 

Das sei jedoch äusserst wichtig, damit landauf-landab keine Fehlinvestitionen in Techniken oder Produkte beim Ausbau von Nahwärmenetzen mit negativen gesamtökologischen Auswirkungen getätigt werden.

 

Denn auch die Förderpraxis für Biomasseheizwerke (sogar ohne KWK-Technik) ist nicht durchgängig an die beste ökologisch-nachhaltige Praxis gekoppelt.

 

Stochern im Nebel in etlichen ökologierelevanten Bereichen: Energiebilanz von „Bio“gas-“anlagen, ÖPNV-Antriebstechniken, Sinnhaftigkeit von Nahwärmenetzen, Klärschlammentsorgung

Nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Technologien besitzt

BN für starken Zubau von Dach- und Freiland-Photovoltaikanlagen statt agrarindustrieller Agrogas-Produktion

Weitaus bessere Energiebilanz als „Bio“gas-“anlagen - Echtes Bio-Biogas nur nutzen, wenn Photovoltaik- und Windenergieanlagen keinen Strom liefern

Auch wenn es immer sinnvoller ist, mit der Bahn oder dem ÖPNV statt mit dem Auto zu fahren, ganz egal mit welcher Antriebstechnik, stelle sich die Frage nach der gesamtökologisch gesehen wirklich besten ÖPNV-Antriebstechnik.

 

Für den BUND Naturschutz (BN) es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium „nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Energieerzeugungstechnologien sowie ÖPNV-Antriebstechniken besitzt“. Doch genau dies hatte es selbst auf Anfrage des BN mitgeteilt.

 

Eine solche Gegenüberstellung mit ökobilanzieller Bewertung hatte der stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung Johann Meindorfer als Grundlage Entscheidung für die Umstellung der Busflotten und der kommunalen Fuhrparke auf alternative Antriebstechnik vom Bundeswirtschaftsministerium, von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesumweltministerium Florian Pronold (SPD) erbeten.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium schrieb: „…Unseres Wissens gibt es keine einheitlichen Handreichungen für kommunale Energieträger für den ÖPNV im Rahmen der Energiewende. Dies erscheint auch schwierig. Denn die verschiedenen Antriebs-/Kraftstoffkombinationen (Elektro, Brennstoffzelle, Erdgas, Flüssiggas) haben im Hinblick auf u.a. Streckenlänge der Buslinie, Energieinfrastruktur und Topografie der Stadt unterschiedliche technische Vor- und Nachteile. Entscheidungskriterien könnten auch z.B. Flexibilität, Versorgungssicherheit, Krisenvorsorge, lokale Wertschöpfungskreisläufe und Kosten sein. Wie die verschiedenen Kriterien in der jeweiligen Stadt gewichtet werden, ist aber letztlich eine politische Entscheidung. Aus energie- und klimapolitischer Sicht wäre es nicht optimal, wenn hier starke Vorfestlegungen getroffen werden. So plädiert das BMWi eindringlich dafür, dass technologieoffene Ausschreibungen erfolgen, die insbesondere die Nachhaltigkeitskriterien umfassen.“

 

Vom BMU erhielt er zur Antwort „…kann die Dekarbonisierung der Sektoren nicht allein anhand von einem oder mehr als einem (ökologischen) Gesichtspunkt erfolgen, sondern muss weitere Faktoren einbeziehen. Das sind Bedarf der Sektoren, vorhandene Strukturen, geeignete Technologien. Selbstverständlich ist ein wesentliches Kriterium die effiziente Nutzung der Energieträger, das gilt auch für Erneuerbare Energieträger“.

 

Diese Erkenntnis sei zwar richtig, doch eben genau deshalb brauche es unabhängige seriöse Untersuchungen, eine ökobilanzielle Bewertung der Alternativen, wenn es diese noch nicht gibt.

 

Und dass das Bundesumweltministeriumnicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Energieerzeugungstechnologien sowie ÖPNV-Antriebstechniken besitztnicht nachvollziehbar.

 

Die Kriterien müsste man dann halt erst mal untersuchen lassen, bevor man Fördergelder für Techniken verteilt, von denen gar nicht feststeht, dass sie wirklich die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante darstellen, fordert Meindorfer.

 

Damit die erfolgversprechenden Ansätze bzw. Ausbaupfade verfolgt und beschritten und nicht irgendwelche Sackgassentechnologien gefördert werden.

 

Diese Steuergelder würde an anderer Stelle, bei den Technologien der wirklich besten ökologischen Praxis wirklich fehlen.

 

Doch eben genau diesen müsste man durch gezielte Förderung zum Durchbruch verhelfen, so der BN-Vertreter.

 

Da fallen der Staatsregierung in einer umfangreichen Broschüre alleinig Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der kommunalen Wärmeversorgung mit kosteneffizientestem Weg, Wärmegestehungskosten etc. ein.

 

Ohne Parameter bzw. Kriterien für Wärme-Energiebedarfsdichte, Wärmebelegungsdichte, Volllaststundenzahl etc. bei Nahwärmenetzen mit Kraft-Wärme-Kopplung zu benennen, bei denen auch deren ökologische Sinnhaftigkeit gegeben ist.

 

Höchstmöglich energieeffiziente Energieversorgung der Gebäude, soweit über erneuerbare Energien wie insbesondere Solarenergie hinaus erforderlich, solle durch den Anschluss an ein entsprechend auszubauende Nahwärmenetze mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, soweit dies gesamtökologisch vorteilhaft und sinnvoll ist.

 

Das wäre nur dann verzichtbar, wenn die Energieversorgung des jeweiligen Gebietes auf Basis der gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Wärmebedarfsdichte nachweislich bzw. nachgewiesen in einer noch energieeffizienteren Art und Weise als durch Kraft-Wärme-Kopplung sichergestellt werden kann.

 

Dazu müsse man bei Nachverdichtung und verdichteten Bauvorhaben jeweils eine untersuchende Gegenüberstellung durchführen, um die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante herauszufinden, wobei für grundlegende Parameter bzw. Kriterien eine ökobilanzielle Bewertung nötig sei, damit nicht jede Kommune eine solche einzeln in Auftrag geben müsse.

 

Die energieeffizienteste Variante sei dann auch zur Umsetzung zu bringen.

 

Wobei sich bei der Staatsregierung sogar eine Anlagenkonzeption zur Klärschlammentsorgung vermissen lässt., in der die nötige Zentralität bzw. Dezentralität ermittelt, dargelegt und dann vorgegeben werden muss, die zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse der Klärschlammentsorgung, der besten Energieausbeute und ihrer energieeffizientesten Verwendung bei der Klärschlammverbrennung mit den höchstmöglich erreichbaren Anforderungen zur Einhaltung der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einerseits und andererseits zur verbindlichen Einhaltung der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte bei den Immissionen erforderlich ist.

 

Es stelle sich die Frage, wie Regierungsstellen jemanden – Kommunen – reell beraten wollen und sollen, (nur dann!) auf alternative Antriebstechniken oder Energieversorgungformen etwa über von KWK-Anlagen gespeiste Wärmenetze umzusteigen oder Ausbaupfade zur Klärschlammentsorgung zu beschreiten, wenn deren ökologische Sinnhaftigkeit nicht sicher gegeben ist, weil diese gar nicht untersucht worden ist.

 

Und was die Stromnetzausbau Betroffenen interessieren dürfte: Weder das Bundeswirtschaftsministerium noch die Bundesnetzagentur haben je ausgiebig und konstruktiv ein dezentrales Energiekonzept für Deutschland untersucht. Ein solcher Datensatz fehle in Deutschland. Der vorliegende Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes dürfe daher so nicht verabschiedet werden. Stattdessen muss ein Planungs- und Gesetzgebungsprozess für ein dezentrales Energiekonzept in Deutschland gestartet werden.

 

So attestiert Meindorfer der Politik, Landes- wie Bundesministerien ein unambitioniertes und halbherziges Stochern im Nebel in etlichen für kommunale Entscheidungsträger ökologierelevanten Bereichen wie Energiebilanz von „Bio“gas-“anlagen, ÖPNV-Antriebstechniken, Sinnhaftigkeit von Nahwärmenetzen, Klärschlammentsorgung.

 

„Gegenüberstellungen mit ökobilanzieller Bewertung als Basis qualifizierter Beratung müssen dringend her“, fordert Meindorfer.

Daneben gebe etliche andere äusserst wichtige Bereichen, wo die beste ökologische Praxis längst hinlänglich bekannt sei, aber die dazu nötigen entsprechenden Massnahmen nicht umgesetzt werden.

 

Als Beispiele benennt Meindorfer die klare ökologische Vorteilhaftigkeit des ökologischen Landbaus als gesundheits-, klimawasser-, boden- und umweltverträglichster und damit zukunftsfähigster Form der Landwirtschaft.

 

Ebenso klar sei der herausragende Beitrag des umfassenden Einsatzes von Recyclaten, also des Wiedereinsatzes von Kunststoff-Recyclat für Produkte aus Recyclingkunststoff und von Altpapier für Produkte aus Recyclingpapier bei ökologisch nachhaltigem Ressourcenmanagement sowie umweltfreundlicher Beschaffungspraxis entlang der gesamten Wertschöpfungsketten als beste ökologische Praxis

 

Im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich sollen Papier- bzw. Kunststoff-Produktverpackungen auf Recyclingmaterial umgestellt werden. Als exemplarische Anwendungsfälle für Recycling-Kunststoff seien dazu Verpackungsfolien, auch Kunststoffschrumpffolien, Tuben / Flaschen etwa für Reinigungs- oder Flüssigwaschmittel, Körperpflegemittel aufgeführt. Dies gilt es sowohl bei der Produktauswahl umzusetzen als auch bei den Anbietern / Herstellern einzufordern und sicherzustellen.    

 

Dasselbe gilt für alle Produkte, Produktverpackungen im Nonfood-Bereich sowie für Plastiktüten- und -Versandtaschen zu: auch hier ist Recycling-Kunststoff die weitaus umweltverträglichere Variante gegenüber „Neu--Polymeren“ und auch gegenüber sogenannten „biologisch abbaubaren Ökoplastiktüten“, die sich im Übrigen oft in den verbreiteten Kompostierungsanlagen als doch nicht abbaubar erweisen.

 

Denn während bei der Zuführung von Kunststoffabfällen zu Müllverbrennungsanlagen, der beschönigend so genannten „thermischen Abfallverwertung“ nur ein Teil ihres Energieinhalts genutzt wird, lediglich der Brenn- oder Heizwert, kann beim Ersatz von „Neu-Produkten“ aus „Neu--Polymeren“ durch Produkte aus dem Recycling-Kunststoff ein Maximum an Herstellungsenergie (60 – 80% bei Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff - so etwa 80% bei LD-PE - s. Dateianlage) eingespart werden. Somit leistet das auf sortenreiner Erfassung basierende sortenreine Kunststoff-Recycling genauso wie das Papier-Recycling, sofern Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff auch tatsächlich an Stelle von Primärrohstoffware verwendet werden, einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen nicht nur der abfallwirtschaftlichen, sondern in geradezu herausragender Weise und Dimension ebenso der energie- und klimapolitischen Ziele und Erfordernisse.

 

Die Herstellung von  Recyclingpapier spart 60 Prozent Energie gegenüber der Herstellung von  umweltbelastenden Frischfaserpapieren. Auch wenn das Holz hierfür aus "zertifizierter Forstwirtschaft" stammen sollte, ist die  Herstellung von Frischfaserpapieren trotzdem mit erheblich höheren Umweltbelastungen verbunden als die von Recyclingpapieraus 100% Altpapier.

 

Daher müsse die Ausschöpfung aller Einsparpotenziale und -möglichkeiten mit allen Instrumenten von Abfallvermeidung und-verwertung angegangen, realisiert und abgearbeitet werden, wozu ein vorbildliches Mitwirken der öffentlichen Hand unverzichtbar ist.

 

Dabei stellt die umfassende Umstellung des Papierbedarfs aufumweltverträgliches Recyclingpapier und von Plastikverpackungen aus erdölbasierten „Neu--Polymeren“ auf Recycling-Kunststoff einen überaus bedeutsamen Teil einer ökologisch nachhaltigen Ausrichtung des betrieblichen Handelns dar.

 

Ähnlich verhalte es sich bei oft benutzten Mehrweg-Gefässen; dies erfordert deren Bevorzugung weit über den Anwendungsfall Tragetaschen / Einkaufstüten hinaus. Mengenmässig höchst relevant ist dabei der Getränkebereich, in dem die grössten Umstellungspotentiale gegeben sind, gleichzeitig aber auch die einfachsten, bewährtesten Umstellungsmöglichkeiten in der Praxis. „Hier gilt es, die Sortimente im Mehrweg-Segment auszubauen und Einwegverpackungen auszulisten und begleitend den Umstieg auf die umweltverträglichsten Mehrweg-Alternativen über eine dazu dienliche Preisgestaltung zu fördern,“

fordert Meindorfer im Rahmen einer durchgängig nachhaltigen Unternehmensausrichtung

von den führenden Lebensmittel-, Drogeriemarkt- und Einzelhandelsketten sowie Herstellerbetrieben.

 

Klar sei auch, dass es einen starken Zubau von Dach- und Freiland-Photovoltaikanlagen statt agrarindustrieller Agrogas-Produktion brauche, weil Photovoltaik eine weitaus bessere Energiebilanz als „Bio“gas-“anlagen aufweise.  Echtes Bio-Biogas solle man nur nutzen, wenn Photovoltaik- und Windenergieanlagen keinen Strom liefern.