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Besuch beim Straubinger BIO-TÜV

Biokontrollstelle ÖkoP deutschlandweit im Einsatz für höchste Lebensmittelsicherheit im Biobereich

Besuch des BUND Naturschutz erklärt die Frage: Was macht eigentlich die Ökokontrollstelle ÖkoP?

 

26.06.2024

Diese Frage beantwortete ÖkoP-Geschäftsführer Agraringenieur Christian Fink in einer umfassenden Präsentation beim Besuch des BUND Naturschutz am Freitag bei der im Technologie- & Gründerzentrum im Straubing Hafen ansässigen Biokontrollstelle ÖkoP Zertifizierungs GmbH.

Öko-Kontrollstellen sind in Deutschland staatlich zugelassene Zertifizierungsstellen, die die Einhaltung der Kriterien der EG-Öko-Verordnung in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Weiterverarbeitung und des Handels überprüfen.

Bei bestandener Kontrolle sind die Unternehmen berechtigt, ihre Produkte mit dem deutschen Bio-Siegel und dem Bio-Logo der EU neben der Code-Nummer der Kontrollstelle zu kennzeichnen. Die Öko-Kontrollstellen übernehmen in der Regel auch die Kontrolle von Betrieben nach den Richtlinien der Öko-Verbände wie Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis, Biopark, Ecovin oder Gäa).

ÖkoP ist seit der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1992 als staatlich zugelassene Kontrollstelle im gesamten Bundesgebiet mit inzwischen 60 Mitarbeitern gemäß der EU-Bio- Verord­nung und den privat­recht­li­chen Standards aller im Bundes­gebiet tätigen Bio-An­bau­ver­bände tätig. Das Kontrollteam ist jeden Tag fleissig auf Achse, um run­d 4100 Kunden aus der Landwirtschaft, Imkerei, Verarbeitung, Han­del, Import und Futtermittel­her­stellung deutschlandweit zu kon­trol­lieren. Zusätzlich wird das gesamte Kon­troll­personal von den Öko-Behörden der Bun­desländer regelmäßig begleitet.

Jeder Betrieb, der Lebens­mit­tel aus öko­logischem Anbau er­zeugt, verar­beitet, han­delt oder impor­tiert ist ver­pflichtet, die Vorgaben der EU-Öko-Ver­ord­nung einzu­hal­ten und sich dies­be­züglich von einer un­ab­hän­gigen Stelle kontrollieren zu lassen.

Neben den jährlichen Kontrollen von Zukaufsbelegen für Betriebsmitteln, Belegen über den Warenverkauf, sowie der Buchführung, einer Besichtigung von Produktions­stätten, Flächen und Tieren können nach einer Risikobewertung unangemeldete Stichproben erfolgen, sodass im Biobereich ein Höchstmass an Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichem Verbraucherschutz sichergestellt wird.

Zur Beratungspraxis gehören auch  Vorsorgemassnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe in Bioprodukten

Die Beanstandungsquote bei den Biobetrieben sei äusserst gering , weil die allermeisten Biobetriebe von der Überzeugung getragen handeln, dass nur eine ökologieverträgliche und gesundheitsschonende Urproduktion den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen garantieren kann. zumeist handle es sich bei den Beanstandungen ohnehin um Formalien bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem EU-Logo oder den Bio-Logos, der Herkunftsangabe und der Codenummer der Kontrollstelle.

„Das EU-Logo darf nur verwendet werden, wenn mindestens 95% der Gewichtszutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sind. Bei der Kennzeichnung von Umstellungsware darf das EU-Logo nicht verwendet werden. Zusätzlich zum EU-Logo muss der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe angegeben werden“, so Fink. Das deutsche Biosiegel und andere private Logos dürfen zusätzlich verwendet werden.

Seinen Dank an die ÖkoP-Leute und seine höchste Wertschätzung für Öko-Verbände und Biobetriebe verband der 2. BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer mit der Forderung, dass die gesamte öffentliche Hand 100 % Bio-Kunde werden muss .

Die Erfordernisse einer deutlich höheren sozialen und ökologischen Verteilungsgerechtigkeit bestünden auch deshalb, weil sich nur mit dieser auch die fleissig in den unteren und mittleren Entgeltgruppen Arbeitenden Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung bzw. tierwohl- und ökologieverträgliche Bioprodukte, aus der gesundheitsschonendsten und somit besten Variante der Urproduktion hergestellt, leisten können.