Besuch beim Straubinger BIO-TÜV
Diese Frage beantwortete ÖkoP-Geschäftsführer Agraringenieur Christian Fink in einer umfassenden Präsentation beim Besuch des BUND Naturschutz am Freitag bei der im Technologie- & Gründerzentrum im Straubing Hafen ansässigen Biokontrollstelle ÖkoP Zertifizierungs GmbH.
Öko-Kontrollstellen sind in Deutschland staatlich zugelassene Zertifizierungsstellen, die die Einhaltung der Kriterien der EG-Öko-Verordnung in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Weiterverarbeitung und des Handels überprüfen.
Bei bestandener Kontrolle sind die Unternehmen berechtigt, ihre Produkte mit dem deutschen Bio-Siegel und dem Bio-Logo der EU neben der Code-Nummer der Kontrollstelle zu kennzeichnen. Die Öko-Kontrollstellen übernehmen in der Regel auch die Kontrolle von Betrieben nach den Richtlinien der Öko-Verbände wie Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis, Biopark, Ecovin oder Gäa).
ÖkoP ist seit der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1992 als staatlich zugelassene Kontrollstelle im gesamten Bundesgebiet mit inzwischen 60 Mitarbeitern gemäß der EU-Bio- Verordnung und den privatrechtlichen Standards aller im Bundesgebiet tätigen Bio-Anbauverbände tätig. Das Kontrollteam ist jeden Tag fleissig auf Achse, um rund 4100 Kunden aus der Landwirtschaft, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import und Futtermittelherstellung deutschlandweit zu kontrollieren. Zusätzlich wird das gesamte Kontrollpersonal von den Öko-Behörden der Bundesländer regelmäßig begleitet.
Jeder Betrieb, der Lebensmittel aus ökologischem Anbau erzeugt, verarbeitet, handelt oder importiert ist verpflichtet, die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einzuhalten und sich diesbezüglich von einer unabhängigen Stelle kontrollieren zu lassen.
Neben den jährlichen Kontrollen von Zukaufsbelegen für Betriebsmitteln, Belegen über den Warenverkauf, sowie der Buchführung, einer Besichtigung von Produktionsstätten, Flächen und Tieren können nach einer Risikobewertung unangemeldete Stichproben erfolgen, sodass im Biobereich ein Höchstmass an Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichem Verbraucherschutz sichergestellt wird.
Zur Beratungspraxis gehören auch Vorsorgemassnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe in Bioprodukten
Die Beanstandungsquote bei den Biobetrieben sei äusserst gering , weil die allermeisten Biobetriebe von der Überzeugung getragen handeln, dass nur eine ökologieverträgliche und gesundheitsschonende Urproduktion den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen garantieren kann. zumeist handle es sich bei den Beanstandungen ohnehin um Formalien bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem EU-Logo oder den Bio-Logos, der Herkunftsangabe und der Codenummer der Kontrollstelle.
„Das EU-Logo darf nur verwendet werden, wenn mindestens 95% der Gewichtszutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sind. Bei der Kennzeichnung von Umstellungsware darf das EU-Logo nicht verwendet werden. Zusätzlich zum EU-Logo muss der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe angegeben werden“, so Fink. Das deutsche Biosiegel und andere private Logos dürfen zusätzlich verwendet werden.
Seinen Dank an die ÖkoP-Leute und seine höchste Wertschätzung für Öko-Verbände und Biobetriebe verband der 2. BN-Kreisvorsitzende Johann Meindorfer mit der Forderung, dass die gesamte öffentliche Hand 100 % Bio-Kunde werden muss .
Die Erfordernisse einer deutlich höheren sozialen und ökologischen Verteilungsgerechtigkeit bestünden auch deshalb, weil sich nur mit dieser auch die fleissig in den unteren und mittleren Entgeltgruppen Arbeitenden Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung bzw. tierwohl- und ökologieverträgliche Bioprodukte, aus der gesundheitsschonendsten und somit besten Variante der Urproduktion hergestellt, leisten können.