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Pressemitteilungen 2019

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Bayerische Staatsregierung muss durchgängig umweltfreundliche und faire Beschaffung festschreiben und umsetzen

Grosse Defizite, Erfordernisse sowie auch Chancen für den Gesundheits-, Arten- und Klimaschutz sieht der BUND Naturschutz in einem ökologieorientierten Beschaffungswesen.

Dies sei in Deutschland wie in Bayern in einem sehr schlechten, beklagenswerten Zustand und unbedingt verbesserungsbedürftig.

Defizite, Erfordernisse sowie auch die Chancen eines ökologieorientierten Beschaffungswesens stellte der BUND Naturschutz in einer Pressekonferenz in Straubing vor.

Immerhin lösen die Aufträge der öffentlichen Hand rund 14 % der Wirtschaftsleistung aus, die somit durch diese ökologierelevant zu beeinflussen sind, betonte Johann Meindorfer, der stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreis Abfall / Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung.

„Mit einem Beschaffungsvolumen von über 350 Milliarden Euro im Jahr hat die öffentliche Hand in Deutschland einen entscheidenden Anteil an der Nachfrage nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen“ zeigte er deren Einflussmöglichkeiten für das Vorankommen der sozial-ökologischen Transformation auf.

Die Bayerische Staatsregierung müsse daher durchgängig umfassende umweltfreundliche und faire Beschaffung festschreiben und umsetzen.

Und die beklagenswerten Defizite beschrieb Meindorfer über einige Produktbereichen hinweg.  

Von Recyclingpapier, technischen Geräten mit Gehäusen aus Recyclingkunststoffen, aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Regranulat bis zu Erzeugnissen des Öko-Landbaus und schöner Naturmode aus Bio-Baumwolle reicht die Palette umweltverträglicher Produkte.

Beschaffung, Nutzung und Angebot von Produkten aus Recyclingkunststoffstatt statt solcher aus„Primär-/ Neu—Polymeren

Die ökologischen Vorteile von Recyclingkunststoffengegenüber erdölbasierten Kunststoffen aus Primärmaterial, insbesondere durch Einsparung eines hohen Anteils der Herstellungsenergie, erfordern, dass Kunststoffen aus Primärmaterial in allen Einsatzbereichen, wo dies möglich ist, Produkte aus Recyclingkunststoffvorgezogen werden, sofern sich nicht Lösungen mit ökologisch noch vorteilhafteren Werkstoffen wie Holz anbieten

Dies gilt insbesondere für folgende Anwendungsbereiche

Verpackungen:

Tragetaschen und Beutel, Verpackungsfolien, Müllsäcke bis hin zu Schwerlast-Abfallsäcken

Baustellenbedarf

Abdeck- und Baufolien, Bau- und Abdeckplanen

Baustoffe

Fertigteile wie Kabelschutzplatten, Gitterrostböden, Kabelkanalabdeckplatten, Lärmschutz - und, Spundwände, Universalrinnen

Bodenabdecksysteme, Abdeckplatten, Dielen, Platten, Rasengittersteine, Stegbohlen, Waben, Terrassendielen)

Bodenschutzmatten, Wellplatten

Bänke, Bankbohlen, Tische, Sandkästen, Blumenbeete/-kübel, Abfallbehälter, Zäune, Zaunlatten/-pfosten, Absperrungen,

Unkrautteller, Poller, Komposter, Kinderbänke, Matschtische, Balken, Bord/-Grenz-/L-Steine, Bretter, Palisaden, Pfosten, Profile,

Komposter, Poller, Geländer für Parkanlagen und Grünflächen, Garten- und Landschaftsbau

Bürobedarf

Stehsammler, Papierkörbe; Mülltrennsystembehälter

Sicht- und Prospekthüllen, Ablageboxen, Dokumentenmappen, Ringbücher, Archivboxen, Schubladenboxen,

Briefablagen, Buchstützen

Heimische Holzproduktemit dem „FSC“-Siegel an Stelle von energieaufwendigeren Werkstoffen wie Stahl, Nichteisenmetalle oder Kunststoffen

Die ökologischen Vorteile von heimischen Holzprodukten als Dämm- wie auch als Baustoffsollen beim Neubau wie bei

Sanierung von Gebäuden in grösstmöglichem Umfang genutzt werden. Neubauten im Hochbau sollen daher vorrangig als

Holzbauten errichtet werden, soweit dies aus statischer und brandschutztechnischer Sicht möglich ist.

Holzprodukte sollen darüber hinaus an Stelle von energieaufwendigeren Werkstoffen wie Stahl, Nichteisenmetalle oder

Kunststoffen auch in Einsatzbereiche wie Pfosten, auch für Verkehrsschilder und Wegweisungen, Leiteinrichtungen, Geländer etc. verwendet werden, soweit dies die konstruktiven Merkmale erlauben. Mindeststandard für Holzprodukte soll die Zertifizierung mit dem „FSC“-Siegel sein. Die Verwendung von Tropenholz soll zum Schutz der Regenwälder ausgeschlossen bleiben.

Ganz besonders im Argen liegt aus Sicht des BUND Naturschutz der vorrangige Einsatz von Recyclingbaustoffen.

Es gebe erhebliche leicht zu realisierende brachliegende Einsatzpotenziale für Recyclingbaustoffe bei Strassen- und Wegebaumassnahmen.

Mit dem Einsatz von Recyclingbaustoffen gerade im mengenmässig höchst relevanten Tiefbau für Unterbau, Frostschutz- und Tragschichten von Strassen, Wegen und Stellplätzen können wertvolle Lebens- und Naturräume mit ihrer Biodiversität vor Eingriffen durch weitere Kiesabbauflächen oder Steinbrüche bewahrt werden. Ebenso durch Einsparung von Deponieraum-Kapazitäten, was dem Erhalt von land­schaftlichen und Naturschönheiten zugutekomme.

Ressourcensparpotential, das sich durch Einsatz von Recycling-Baustoffen im Tiefbau/Straßenbau bietet, muss vollumfänglich nach der besten ökologischen Praxis ausgeschöpft werden.

Grosse Einsatzpotenziale für Recyclingbaustoffe böten sich im Tiefbau und seien für Baugrund,- Baustraßen- bzw. Baustellenbefestigung auszunutzen.

Zur Schonung der mineralischen Rohstoffe sowie knapper Deponiekapazitäten muss somit die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Straßen, Wegen und Stellplätzen, bei nötigen Bodenaustausch sowie möglichst auch beim Unterbau von Gebäude-/Hallenböden erfolgen.

Der Einsatz von Recyclaten ist im mengenmässig höchst bedeutsamen Kunststoff- und Papiersektor angesichts des hohen Kunststoff- und Papierverbrauchs hochgradig ökologie- und klimarelevant.

Die Herstellung von Recyclingpapier spart gegenüber Primärfaserpapier bis zu 68 Prozent Energie, bis zu 78 Prozent Wasser und bis zu 87 Prozent bei der Abwasserbelastung.

Zu den einfachsten Massnahmen gehört daher die konsequente, vorbildhafte und umfassende Umstellung des gesamten Papierbedarfs auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier in der kompletten Verwaltung und Korrespondenz.

Doch sogar dieser zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz eminent wichtige umfassende Einsatz von Recyclingpapier aus 100% Altpapier wird nach Kenntnis des BUND in einigen Geschäftsbereichen der Staatsregierung oder bei vielen Sozialversicherungsträgern grossenteils bis komplett verweigert.

Die ohnehin lückigen Vorgaben werden nur äusserst spora­disch erfüllt kontrolliert wird das gar nicht; gemeldeten Verstössen wird nicht nachgegangen.

Meindorfer hatte sich vor über einem Jahr in einem Schreiben neben Ministerpräsident Dr. Markus Söder an die FW-Staatsminister Thorsten Glauber und Hubert Aiwanger gewandt: Sie müsste dafür sorgen, dass für die gesamte öffentliche Hand durchgängig die bestmögliche und vollumfängliche vorbildhaft-umweltverträgliche Beschaffungspraxis ausdrücklich verpflichtend festgeschrieben und vorgegeben wird.

Hier geht es darum, dass die Staatsregierung sich bislang scheut, alle Akteure der gesamten mittelbaren Staatsverwaltung zu einer durchgängig ökologisch nachhaltigen Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis in die Pflicht zu nehmen.

Zur mittelbaren Staatsverwaltung gehören etwa öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger, Sparkassen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Der BUND fordert von der gesamten öffentlichen Hand bestmögliche und vollumfängliche vorbildhaft-umweltverträgliche Beschaffungspraxis.

Energie- und Ressourcenverschwendung sei umwelt- und sozialschädlich und von der öffentlichen Hand schlicht nicht hinnehmbar.    

Deshalb müsse die Bayerische Staatsregierung alle ihr zugänglichen Stellschrauben zu Biodiversitätsschutz-, Umwelt- und Klimaschutz im Sinne der besten ökologischen Praxis voll ausschöpfen.

„Da schlummern aber unzählige Ressourcen- und Energieeinsparmöglichkeiten zum Erreichen der Biodiversitäts-, Energiewende- und Klimaschutzziele und die müssen vollständig ausgeschöpft werden,“ soMeindorfer.

Nötig ist eine alle Akteure der gesamten öffentlichen Hand für alle Beschaffungsbereiche einbeziehende Formulierung und ausdrücklich darin festzuschreiben:

 „Einkauf, Beschaffung und Vergabe auch von Dienstleistungen für die gesamte öffentliche Hand Bayerns, von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. also aller Institutionen und Unternehmen des Freistaates Bayerns, jener mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie aller der Aufsicht des Freistaates Bayerns unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts - auch der als kirchliche, staatliche Unternehmen oder staatliche Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand- sowie bei den Kommunen sowie allen diesen unterstehenden Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, - auch der als Kommunalunternehmen oder kommunale Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften - Institutionen,  und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand haben vollumfänglich nach der besten ökologischen Praxis zu erfolgen.

Dazu sind finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

Die genannten juristischen Personen sind insbesondere verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, im Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben und Vergabe von Dienstleistungen, vorrangig Erzeugnisse und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich - auch bei ihrer Herstellung und späteren Wiederverwertung - durch höchstmögliche Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und möglichst schadlose Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt worden sind,

Sie haben Dritte zu Handlungen entsprechend dieser besten ökologischen Praxis zu verpflichten, wenn sie diesen ihre Einrichtungen oder Grundstücke zur Verfügung stellen oder Zuwendungen bewilligen / gewähren.

Dazu ist bei Ausschreibung, Vergabe und Einkauf / Beschaffung in den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Textilien deren Herkunft aus fairer kontrolliert-biologischer Landwirtschaft, wo immer möglich aus Bayern, verbindlich vorzugeben. “

Staat, Landkreise, Städte und Gemeinden haben per gesundheitlicher Vorsorge- und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Eier, Eiprodukte, Milchprodukte, Fleisch- und Wurstprodukte aus Massentierhaltung von den Speiseplänen bzw. Speisekarten zu verbannen, so auch in allen Kindergärten, Schulen, Hochschulen/Universitäten, Seniorenheimen, Kliniken/Krankenhäusern, die als kirchliche, staatliche bzw. Kommunalunternehmen oder staatliche kommunale Beteiligungsgesellschaften organisiert sind sowie bei allen Grossveranstaltungen / Freizeitveranstaltungen wie Messen, Volksfesten und Festivals, deren Ausrichter oder Veranstalter sie sind bzw. für die sie Flächen überlassen oder Genehmigungen erteilen.

Sie müssen dagegen gezielt und aktiv für ein umfassendes Angebot an Lebensmitteln und Getränken aus qualitätsvoller ökologisch wie gesundheitlich unbedenklicher hochwertiger antibiotika-, gentechnik- und giftfreier fairer kontrolliert-biologischer Erzeugung und artgerechter Tierhaltung sorgen.

Dies ist auch und gerade nach dem äusserst erfolgreichen Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt in Bayern und in Vollzug und Umsetzung von dessen Vorgaben unabdingbar, zu denen auch die Steigerung des Öko-Landbaus auf 30 % gehört. So muss auch die Nachfrage der öffentlichen Hand nach Erzeugnissen des Öko-Landbaus und Angebot von Lebensmitteln und Getränken aus qualitätsvoller gesundheitlich hochwertiger tierqual-, antibiotika-, gentechnik- und giftfreier fairer kontrolliert biologischer Erzeugung bei allen Freizeitveranstaltungen wie auch in allen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung bis 2021 auf 30 % gesteigert werden.

Nötig ist eine durchgängige tierqual-, antibiotika-, gentechnik- und giftfreie faire Beschaffungspraxis von Lebensmitteln und Getränken der gesamten öffentlichen Hand im Freistaat Bayern inclusive der gesamten mittelbaren Staatsverwaltung, also auch aller der Aufsicht des Freistaates Bayerns unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie den Kommunen Bayerns inclusive aller diesen unterstehenden Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Institutionen, - auch der als kirchliche, staatliche bzw. Kommunalunternehmen oder staatliche kommunale Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand.

Defizite, Erfordernisse sowie die Chancen eines ökologieorientierten Beschaffungswesens mit verbindlichen ambitionierten Vorgaben für den Gesundheits,- Arten- und Klimaschutz vorstellen bei einer

Vorbildhaft agierende Akteure der öffentlichen Hand könnten Hersteller und Handel, Privatunternehmen und VerbraucherInnen beim umweltverträglichen Verhalten mitnehmen.

Voraussetzung dafür sei aber auch eine grundlegend höhere Verteilungsgerechtigkeit, Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit damit sich fleissig und qualifiziert arbeitende „Durchschnitts“- oder „Normal“-verdiener auch der unteren Entgeltgruppen“ die energieeffizientesten wie ökologieverträglichsten Produkte wie Bio“– Lebensmittel leisten können, betonte Meindorfer.

Dies hängt aber zudem davon ab, was ihnen Hersteller und Handel anbieten.

Dass diese wiederum das Angebot an umweltverträglichen Produkten und Dienstleistungen steigern, kann und muss die öffentliche Hand mit vorbildhaft-umweltverträglicher Beschaffungspraxis mit ihrer immensen Nachfragemacht befördern

„Um es gleich vorweg zu nehmen mit dem oft genug gehörten Gegenargument der höheren Kosten oder mangelnder Wirtschaftlichkeit braucht uns niemand aus Behörden und Politik zu kommen, solange nicht durchgängig umfassende ökologisch-soziale Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit hergestellt ist,“ nimmt er Zögerern und Zauderern den Wind aus den Segeln.

Daher muss das Eintreten für ein nach marktwirtschaftlichen Prinzipien globalsteuernden Instrument eines intelligenten ökologisch-sozialen Finanz-, Abgaben- und Steuersystems mit höherer sozialer und ökologischer Verteilungsgerechtigkeit ganz oben auf der Agenda aller Umweltverbände sowie aller stehen die sich ernsthaft dem Arten-, Umwelt- und Klimaschutz verschrieben haben.

Auch hier schlägt wieder mangelnde ökologisch-soziale Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit durch, was verhindert, dass sich generell betriebswirtschaftlich das rentiert, was auch ökologisch und somit volkswirtschaftlich einzig Sinn macht.

Diesen schädlichen Verwerfungen und Abweichungen des für Konsumenten bzw. Unternehmen betriebswirtschaftlich vorteilhaften Handelns vom volkswirtschaftlich gebotenen Konsum- und auch Investitionsverhalten muss zweifelsohne von der Politik gegengesteuert werden.

Ohne grundlegend höhere Verteilungsgerechtigkeit, Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit wird das nix mit wirklich wirksamem Biodiversitäts-, Umwelt- und Klimaschutz.

Erst dann kann der „Wirtschaftlichkeit“ (von was auch immer)  eine wirklich ernstzunehmende Rolle und Funktion im Planungs- und Entscheidungsprozess der öffentlichen Hand zugesprochen werden, vorher gewiss nicht.

Vorher braucht niemand aus Behörden und Politik daherkommen und unter Verweis auf die mangelnde Wirtschaftlichkeit den durchgängiger Einsatz der ökologieverträglichsten wie energieeffizientesten Technologien unterlassen oder verweigern…

Und solange nicht alle Akteure der gesamten öffentlichen Hand mit ihrer immensen finanziellen Nachfragemacht zur besten ökologischen Praxis verpflichtet werden, kommt da nix so recht in Schwung.

Wir haben nicht die Wahl zwischen Zurückstecken der Flächenspar-, Biodiversitäts-, Energiespar- und Klimaschutzziele, weil Ewiggestrige aus Industrie und Politik Angst vor Veränderung schüren, und dem Durchsetzen höchstmöglicher ökologischer Standards in allen Bereichen und Handlungsfeldern, wenn der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung für Lebensqualität für alle unser gemeinsames Anliegen ist.

Solange sich mangels ökologisch-sozialer Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit das Verschwenden von Ressourcen rentiert und nicht das durchgängig umweltverträgliche abfall- und energiesparende Verhalten aller- mit Wahl der jeweils gesamtökologisch Varianten von Technologien, Produkten und Dienstleistungen –, können sich diese bestmöglichen Varianten von Technologien, Produkten und Dienstleistungen nicht durchsetzen.

So wird das nix mit wirklich wirksamem Wasser-, Biodiversitäts-, Umwelt- und Klimaschutz.