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BN nimmt Stellung ...

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BN-Landesarbeitskreis Abfall / Kreislaufwirtschaft alles Abfall oder was? - Keineswegs – den wollen wir vermeiden und bestmöglich verwerten!

Sprecherin des Landesarbeitskreises (LAK) Abfall und Kreislaufwirtschaft ist Waltraud Galaske aus Fürth. Sie recherchiert unermüdlich nach Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und fachlich haltbaren zu empfehlenden gesundheitlich wie ökologisch unbedenklichen Alternativen zu Problemstoffen wie kurzlebigen Plastik und betreibt auch mit der Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Bayern e.V. Verbraucheraufklärung in allen Aspekten und Facetten.

Bei der Bewertung der Umweltwirkungen diverser Abfallbehandlungstechnologien von der Kompostierung und der Müllverbrennung bis zur Pyrolyse hat sie bei vielen Stellungnahmen und Einwendungen des BUND Naturschutz sowie bei Erörterungstermin den Erfahrungsschatz ihres reichen Wissens eingebracht.

Galaskes Stellvertreter Johann Meindorfer aus Straubing verantwortet die Themenbereiche der umweltverträglichen und fairen Beschaffung der gesamten öffentlichen Hand sowie die nötige Ausrichtung des Steuer- und Finanzsystems, die zur bestmöglichen Ressourcenschonung unabdingbar sind.

Bereits in den frühen 1980 Jahren erreichte er mit bundesweiten Anschreibeaktionen an Molkereien die erste Kennzeichnung von Plastikverpackungsbechern für Molkereiprodukte wie Joghurt, Quark, Kefir, Schlagsahne oder Sauerrahm mit Aufdruck oder Einprägen der jeweilig verwendeten Kunststoffsorte auf den Verpackungen

Damit ist der erste Wertstoffhof in der Stadt Straubing im ehemaligen Dietl-Bräu an der Regensburger Strasse mit der bayernweit ersten Getrenntsammlung von sortierten Post-Consumer PP- und PS-Behältern entstanden, von dem dann auch die erste komplette Lastzugladung Post-Consumer Styroporformteile aus Haushalten und Gewerbe zum Recycling erfolgreich auf die Reise geschickt wurde. Beides hat mit einer durchorganisierten Sichtprüfung und Nachsortierung gut geklappt. Das sortenreine PP- und PS-Material konnte dünnwandigen Nonfood-Artikeln weiterverarbeitet werden.

Am wichtigsten für abfallbewusstes umweltbewusstes Verhalten ist die Abfallvermeidung.

Schadensvermeidung muss vor Ort erfolgen. Wir werden uns als Gesellschaft insgesamt suffizienteres ressourcen- und energiesparendes umweltverträgliches Konsumverhalten angewöhnen müssen, um die Biodiversitäts-, und Klimaschutzziele hier bei uns wie auch weltweit erreichen zu können

Zu einem umweltverträglich verantwortbaren abfallarmen Einkaufs- und Konsumverhalten gehört auch ein Runter mit dem Kauf von energieaufwändig hergestellten abfalllastigen schwer zu recycelnden und oft überflüssiges Nippes-, rein dekorativen Kosmetik- und kurzlebigen - auch elektronischen – Mode- sowie Wegwerfartikeln.

Recycling schont unsere natürlichen Ressourcen und ist somit vorteilhafter als das Verbrennen des Abfalls zur Energiegewinnung, im Fachjargon energetische Verwertung genannt. Auch rechtlich steht das Recycling gemäß der Abfallhierarchie vor dem Verbrennen.

Durch gezielte Abfallvermeidung und ein bedarfsgerechtes Einkaufen kann das Abfallaufkommen, der Schadstoffausstoß und Energieverbrauch beträchtlich reduziert werden. Daher steht Abfallvermeidung ganz oben in der Abfallhierarchie

Doch bisher hat der Staat die Produktverantwortung von Herstellern und Handel weder ernsthaft eingefordert, noch kontrolliert oder gar sanktioniert. Politik, Landes- wie Bundesministerien sind daher gefordert, umgehend Strategien zur Müllvermeidung zu entwickeln und umzusetzen.

Ein paar Vorschriften greifen auch für die Produktverantwortung privater Unternehmen von Herstellern und Handel, werden aber meist missachtet, ohne dass jemand von den Aufsichtsbehörden dies wirksam von ihnen einfordert, kontrolliert oder gar sanktioniert. Einiges würde ihnen etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz abverlangen. Da gibt es nicht nur Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft, wonach Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind. Sondern da ist sogar (!) auch eine Produktverantwortung von Grund auf festgeschrieben. Und die umfasst eigentlich (!)insbesondere

„1. die Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung … geeignet sind,

2. den vorrangigen Einsatz von verwertbaren Abfällen oder sekundären Rohstoffen bei der Herstellung von Erzeugnissen“, etc.

Das erweist sich wie alle anderen unkontrollierten Regelwerke als zahmster Papiertiger in den ministeriellen wie behördlichen Schubladen.

Das muss man von der Politik, Landes- wie Bundesministerien einfordern, was der LAK auch beharrlich macht.

Doch damit sich generell in grossem Stil in allen Wirtschaftssektoren betriebswirtschaftlich statt wie bisher die Rohstoff- und Energieverschwendung dasjenige rentiert, was auch ökologisch und somit volkswirtschaftlich einzig Sinn macht, vertretbar, ja erforderlich ist, bedarf es eines intelligenten ökologisch-sozialen Steuersystems bzw. einer solchermassen ausgerichteten ökologisch-sozialen Steuerreform.

Nach der Abfallvermeidung ist die bestmögliche stoffliche Abfallverwertung am zweitwichtigsten

Es dürfen nur noch recyclinggerechte Monomaterialien anstatt kaum stofflich verwertbarer Verbundmaterialien hergestellt und verwendet werden.

Die Kunststoffverpackungen ebenso wie Nichtverpackungsabfälle müssen mit deutlicher Kennzeichnung bzw. Angabe der verwendeten Material- bzw. Kunststoffsorte versehen werden.

Darüber hinaus braucht es dringend zur Erfüllung der gesetzlich geforderten höheren Recyclingquoten im neuen Verpackungsgesetz deutlich höhere Anforderungen an die Recyclinganlagen sowie entsprechender Anpassung bzw. Nachrüstung durchgängig die effizientesten Technologien.

Über strenge Vorgaben sowie Kontrollen auf deren Einhaltung ist zudem sicherzustellen, dass über die Recyclingprozesse keine Plastikverunreinigungen wie Plastikfetzen oder Mikroplastikteile in die Umwelt gelangen.

Ebenso nötig sind verbindliche Vorgaben von ambitionierten Wiedereinsatzquoten von Sekundärrohstoffen.

Sortenrein getrennte Erfassung an der Anfallstelle und anschliessende getrennte Aufbereitung von Kunststoffabfällen sind deshalb Grundvoraussetzung und Basis für hochwertige Recyclingprodukte.

Nur dadurch wiederum können versteckte Energie- und Rohstoffsparpotentiale umfassend und vollständig gehoben und ausgenutzt werden.

Die Sortierkriterien bzw. Spezifikationen der Dualen Systeme sind diesem Zwecke dienend anzupassen.

Für die saubere Getrenntsammlung wiederum ist Voraussetzung und somit Grunderfordernis - neben der Vermeidung stofflich kaum verwertbarer, nicht recyclinggerechter Verbundmaterialien - die verbindliche Kennzeichnung der verwendeten Kunststoffsorte.

Denn Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit sind wichtige Voraussetzungen für gesundheitlich wie ökologisch unbedenkliche Kreislaufführung verschiedener Materialien, wobei der Einsatz von Recyclingmaterialien anstelle von Neumaterial in den meisten Fällen sehr oft hohe Energiesparpotenziale eröffnet. Verwerten spart mehr Klimagase als Verbrennen

Kunststoffabfälle müssen raus aus Müllverbrennung und Kompost, um die Herstellungsenergie und die Rohstoffe durch Recycling besser zu nutzen. Die sorgfältige und saubere Getrennterfassung von Plastiksorten und deren sortenreine stoffliche Verwertung ist die Grundlage für eine gute Verwertbarkeit. So käme ein guter Ersatz für erdölbasiertes Primärmaterial zustande. Ein anspruchsvoller Anwendungsbereich ist zum Beispiel die Herstellung von dünnwandigen Recyclingfolien. Wir brauchen dazu weniger verschiedene Plastiksorten, keine nicht trennbare Verbundverpackung und eine eindeutige, verbraucherfreundliche Kennzeichnung!

Bioplastik“ derzeit noch keine zu empfehlende Alternative das nach intensiven Recherchen sich immer klarer heraus kristallisiert

Es muss auch ergänzt werden, dass biobasierte Kunststoffe (sogenanntes „Bioplastik“) im derzeitigen Recyclingsystem nicht verwertet werden können, sie stören sogar die Recyclingprozesse bei den erdölbasierten Kunststoffen, weiss Galaske aus vielen Studien, Recherchen, Besprechungen und von Besichtigungen von vielen Müllverbrennungs-, Kompostierungs- und Abfallsortieranlagen.

„Bioplastik“ macht demnach in vielen Kompostwerken grosse Probleme

Die Begriffe "Bioplastik" oder "biologisch abbaubar" klingen schön umweltfreundlich und sollen deshalb inzwischen vielen Verpackungen und Produkten einen "grüneren" Anstrich geben.

Doch die meisten Kompostierer haben große Probleme mit „Bioplastik“ und sortieren es als Störstoff aus. In vielen Anlagen erreicht „Bioplastik“ nicht einmal den Kompostierungsprozess, weil es Probleme beim Abbau bereitet und von vornherein ausgeschleust wird. Die Sortier- und Entsorgungskosten tragen am Ende die Verbraucher durch die Müllgebühren. Unter den derzeitigen Voraussetzungen mit der Herstellung der dafür verwendeten „nachwachsenden Rohstoffe“ der industriell-intensiven Landwirtschaft mit den dort üblichen Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträgen hat Bioplastik keine gesamtökologischen Vorteile gegenüber Plastik aus fossilem Rohöl.

Besser wäre es also, wenn gar kein Plastik in die Biotonne käme. Das gilt auch für biobasierte Kunststoffe („Bioplastik“), denn diese bauen sich während der Rotte meist nicht vollständig ab.

Zudem schleppen „Bio- Plastikverpackungen“ einen untragbaren ökologischen Rucksack mit sich herum: Die sogenannten „Bio-Plastiktüten bzw. -verpackungen“ haben wie „Biogas“, „Biokraftstoffe“ (Agrosprit) ein gravierendes Herkunftsproblem: es stammen eben die dafür verwendeten „nachwachsenden Rohstoffe“ gerade nicht bzw. fast nie aus dem energiesparenden und klimaschonenden kontrollierten Bio- (=Öko-) Landbau. Der Begriff „Bio“ ist leider nur für Lebensmittel per EU-Verordnung geschützt, wird aber, weil aus diesem Sektor zu Recht positiv belegt, in den Bereichen, für die der Schutz nicht gilt, auch oft als „Pseudo-Bio“ verwendet. Fast schon missbraucht, so auch für „Bio- Plastikfolien“, deren Herstellung mit einem echten „Bio“-Produkt rein gar nichts zu tun hat. Genau deshalb, weil die dafür verwendeten „nachwachsenden Rohstoffe“ aus der industriell-intensiven Landwirtschaft mit den dort üblichen Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträgen – hergestellt wiederum mit hohem Energieaufwand - stammen, können sie keine bessere Ökobilanz als Kunststoff auf Erdölbasis aufweisen. Wenn man mit ihnen eine bessere Ökobilanz erreichen will, müsste ihre Herstellung nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus als gesundheits-, klima- und umweltverträglichster und damit zukunftsfähigster Form des Landbaus erfolgen. Damit nicht durch den Austausch von erdölbasierten herkömmlichen Plastikverpackungen gegen „Bio- Plastikverpackungen“ die bekannten Probleme wie der Verlust an Artenvielfalt, schleichende Entwertung und Verunreinigung von Boden, Grund- und Trinkwasser durch Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträge auch noch verschärft werden. Solange dies nicht der Fall ist, sind sie keine zu empfehlende Alternative.

Vermeiden geht vor - Recyclinganlagen müssen besser werden

Vorhandene geeignete bewährte Bringsysteme nicht gefährden - höhere Verwertungsquoten machbar

Laut Sortieranlagenbetreiber wären die höheren Quoten machbar. Aus Sicht des BN dürften die vorhandenen geeigneten bewährten Bringsysteme nicht gefährdet werden, weil sie in besonderer Weise für eine sortenreine stoffliche Verwertung stünden. „Und genau die brauche wir, damit aus den eingesammelten Stoffen wieder hochwertige Recyclingprodukte zu gewinnen seien, die einen massgeblichen Faktor für eine Energiewende darstellen“, so Galaske. Und damit sich generell in grossem Stil in allen Wirtschaftssektoren betriebswirtschaftlich statt wie bisher Rohstoff- und Energieverschwendung das rentiert, was auch ökologisch und somit volkswirtschaftlich einzig Sinn macht, bedürfe es eines intelligenten ökologisch-sozialen Steuersystems, Dann würde sich auch Herstellung und Verwendung hochwertiger Recyclingprodukte für alle lohnen und könnten viel Energie einsparen, etwa Recyclingpapier aus 100% Altpapier statt Primärfaserpapier oder Produkte aus Recycling-Kunststoff statt „Neu--Polymeren“ aus Erdöl.

Besuch der vollautomatischen Wertstoffsortieranlage bei Rehau durch den LAK, Sprecherin: Waltraud Galaske am Förderband der Reste-Fraktion, die zur Verbrennung geht

Denn Abfall ist auch hochgradig klimarelevant! Durch die Verbrennung grosser Mengen von Kunststoffen, Papier und kurzlebigen Produkten in Müllverbrennungsanlagen geht ein hoher Anteil an Herstellenergie und Rohstoffen verloren.

Häufig ist es billiger, unaufbereitete Mischkunststoffe und Sortierreste als Ersatzbrennstoff (EBS) in Müllverbrennungsanlagen und Kraftwerken zu verbrennen, denn die Kunststoffe haben einen hohen Heizwert. Doch die Energie wird durch Recycling besser genutzt!

Beim Tetrapak-Recycling in Raubling wird zwar Papier verwertet, doch Reste aus Plastik und Aluminum sind in der Umgebung zu finden. Besonders bei Getränkekartons, die als „ökologisch vorteilhafte Verpackungen“ beworben werden, ist das nicht hinzunehmen.

BN: am Wertstoffhofsystem festhalten - Saubere Getrenntsammlung Basis für hochwertige Recyclingprodukte, die zum Energiesparen beitragen - sozial- und umweltverträglich-verantwortbares Verhalten bei Müll-Schlampern über den Geldbeutel erwirken

Dass man am Wertstoffhofsystem festhalten und damit die saubere Getrenntsammlung als Basis für hochwertige Recyclingprodukte beibehalten soll, steht für den BUND Naturschutz fest. Damit dennoch die im neuen Verpackungsgesetz vorgesehenen höhere Recyclingquoten erreicht werden können, sei ein Massnahmenpaket vieler entscheidender Akteure nötig. In besonderer Verantwortung stünden die am Markt führenden Einzelhandelsunternehmen, die mittels ihrer mit grosser Marktmacht ausgestatteten Stellung und der Breite Ihres Sortiments auf Hersteller, Verarbeiter und Vorlieferanten erfolgreich einwirken könnten, wenn sie dies nur wollten. „Wer den Milchpreis auf ein für viele bäuerliche Milchviehhalter existenzbedrohendes Niveau drücken kann, der kann mit seinen Verarbeitern bzw. Vorlieferanten ebenso verpackungsarme Produkte aushandeln. Und wo oder wenn das mit dem derzeitigen Kostengefüge nicht klappen sollte, muss die Politik mit deutlich höherer Ressourcenbesteuerung nachhelfen“ so 2. BN-Kreisvorsitzender Johann Meindorfer.

Er hat etliche Einzelhandelsketten angeschrieben und auf ihre Produktverantwortung hingewiesen, was eigentlich. Aufgabe von Politik und Behörden wäre. Denn ein paar Vorschriften greifen auch für private Unternehmen, werden aber meist missachtet, ohne dass jemand von den Aufsichtsbehörden dies wirksam von ihnen einfordert, kontrolliert oder gar sanktioniert. Einiges würde ihnen etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz abverlangen. Da gibt es nicht nur Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft, wonach Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind. Sondern da ist sogar (!) auch eine Produktverantwortung von Grund auf festgeschrieben. Und die umfasst eigentlich (!)insbesondere die Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung … geeignet sind, sowie den vorrangigen Einsatz von verwertbaren Abfällen oder sekundären Rohstoffen bei der Herstellung von Erzeugnissen“.

Das erweise sich wie alle anderen unkontrollierten Regelwerke als zahmster Papiertiger in den ministeriellen wie behördlichen Schubladen, weil es scheinbar niemand als reizvoll ansah, sich dessen anzunehmen, weil es bei diesem Thema nicht ausreiche, Polit-Sprechblasen abzusondern.

Natürlich gelte es alle, die den regelmässigen Weg zu den Wertstoffhöfen noch nicht gefunden haben, dazu zu bewegen, diese vorbildlichen und bürgerfreundlichen Einrichtungen des ZAW in Anspruch zu nehmen und dort ihre vorsortierten Wertstoffe kostenlos abzuliefern: Kunststoffverpackungen wie Joghurtbecher aus PS/PP ebenso wie gekennzeichnete PE-Behälter oder PE-Folien, Styroporteile und Verpackungschips bis hin zu den nicht näher gekennzeichneten „Mischkunststoffen“. Mit letzteren sind so gut wie alle Kategorien von Kunststoffverpackungen ein Fall für den Wertstoffhof. Dass auch Weinkorken, alte CDs oder entladene Batterien als giftiger Sondermüll nicht in die Mülltonne gehören, sondern auch auf den Wertstoffhöfen angenommen werden, ergänzt deren Angebot. Wie an verschiedenen Containerstandorten werden selbstverständlich auch in den Wertstoffhöfen Weissblechdosen und –deckel ebenfalls kostenlos angenommen. „In eine Einkaufsrunde lässt sich oft auch der Besuch der Wertstoffhöfe einbauen, ob mit dem Fahrrad oder mit dem Auto, womit sich umweltbelastende Extra- Entsorgungsfahrten einsparen liessen“, empfiehlt der BN, der darauf verweist, dass eine gute Mülltrennung und Wiederverwertung eine Voraussetzung für günstige Müllgebühren sei.

Der BN hatte dazu beim Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW) bereits angeregt, die Getrennterfassung auf vermehrt vorkommende PET-Verpackungen über durchsichtige PET-Flaschen hinaus und Polypropylenfolien /-tüten auszudehnen, damit nicht so viel an eigentlich sauberen leicht verwertbaren Verpackungsabfällen in der Mischkunststofffraktion und damit doch in der Müllverbrennung landet. Auch die dualen Systeme („Grüner Punkt“) müssten ihre Sortiervorgaben dahingehend ändern.

Stellvertretender Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall & Kreislaufwirtschaft Johann Meindorfer war beim Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW) schon mal mit PET-Plastikverpackungen und Polypropylenfolien /-tüten angerückt, die derzeit wegen der DSD-Sortiervorgaben zum Mischkunststoff gegeben werden müssen und die man gern getrennt erfasst sähe

Die noch nicht sortierenden BürgerInnen ruft der BN daher auf, sich mit den Wertstoffhöfen vertraut zu machen und Ihre Abfälle gut zu trennen. Die letztendliche Konsumentscheidung und -verantwortung verpackungssparenden Einkauf liege bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Schliesslich hält der BN auch verstärkte Aufklärung, aber auch Kontrollen für nötig.

Wer weder durch Vernunft, Kosten- oder Verantwortungsbewusstsein zur ordentlichen Mülltrennung bereit sei, bei dem müsse über ein sozial- und umweltverträglich-verantwortbares Verhalten über den Geldbeutel erwirkt werden. Zuvorderst und Grundlegend brauche es eine monetäre Anreizregulierung, die zu ressourcen- und energiesparendem umweltverträglichem Konsum und verantwortlichem Verhalten anspornt und durch die sich andererseits sozial- und umweltverträglich-verantwortliches Verhalten auch finanziell rechnet und lohnt - und nicht wie bisher oft die Verschwendung von Ressourcen. Dazu könnten etwa gewichtsabhängige Restmüllgebühren sinnvoll sein. Auf jeden Fall müssten notorische Müll-Schlamper, bei denen Aufklärung und Appelle nicht fruchten, die Folgen durch nicht entleerte Restmülltonnen oder Bussgelder zu spüren bekommen, da sie die Allgemeinheit und die Umwelt belasteten. Ein ausdrückliches Ärgernis stellt es für den BUND dazu dar, dass Teile der öffentlichen Hand sich dem Einkauf von Recyclingprodukten wie Recyclingpapier aus 100% Altpapier oder Recyclingkunststoffen trotz vieler Appelle unter Verweis

auf ihre Verpflichtungen zur vorbildhaften umweltfreundlichen Beschaffung verweigern. „Offenbar kein Thema, mit dem man glaubt, sich profilieren zu können, obwohl so zentral wichtig,“ kommentiert Meindorfer.

Bioplastik“ derzeit noch keine zu empfehlende Alternative

Im Übrigen ist wichtig zu wissen: Ein reiner Austausch von Primärkunststoffen gegen Primärfaserpapiere stellt nach allen vorliegenden Erkenntnissen und Ergebnissen jüngsten Untersuchungen keine vorteilhafte Alternative dar; Folien und sonstige Kunststoffe mit 80 % bzw. mehr Recyclingmaterial sind demnach die überdeutlich besten Alternativen.

Die Begriffe "Bioplastik"oder"biologisch abbaubar" klingen schön umweltfreundlich und sollen deshalb inzwischen vielen Verpackungen und Produkten einen "grüneren" Anstrich geben, doch auch „Bio- Plastikfolien“ bzw. Verpackungen aus „Bioplastik“ sind derzeit noch keine zu empfehlende Alternative.

Ein Grossteil „biologisch abbaubarer Kunststoffe“ baut sich in der Landschaft oder in den Meeren ähnlich langsam ab wie konventionelles Plastik. Selbst Kompostierungsanlagen haben damit Probleme: Oft werden Produkte aus Bioplastik bereits vor der Kompostierung aussortiert und anschließend verbrannt, da sie von herkömmlichen Plastikprodukten kaum zu unterscheiden sind. Selbst wenn sie in die Kompostierung gelangen, findet oft kein vollständiger biologischer Abbau statt, sodass „Bioplastik“ in den meisten Anlagen als Störstoff angesehen wird. In der Folge lehnen fast alle Kommunen eine Entsorgung von „Bioplastik“ über den Bioabfall ab. Ökobilanzen belegen laut DUH, dass „biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe“ in der Gesamtheit keine Umweltvorteile gegenüber ihren Pendants aus Erdöl aufweisen. Hinzu kommen bisher ungewisse Umweltwirkungen, wie die Entstehung von Mikroplastik und die Wirkung der zugesetzten Additive.

In den allerwenigsten Fällen sind solche Verpackungen tatsächlich vollständig biologisch abbaubar, und wenn, dann nur unter ganz speziellen Bedingungen in der industriellen Kompostierung.

Die sogenannten „Bio-Plastiktüten bzw. -verpackungen“ haben wie „Biogas“, „Biokraftstoffe“ (Agrosprit) ein gravierendes Herkunftsproblem: es stammen eben die dafür verwendeten „nachwachsenden Rohstoffe“ gerade nicht bzw. fast nie aus dem energiesparenden und klimaschonenden kontrollierten Bio- (=Öko-) Landbau. Der Begriff „Bio“ ist leider nur für Lebensmittel per EU-Verordnung geschützt, wird aber, weil aus diesem Sektor zu Recht positiv belegt, in den Bereichen, für die der Schutz nicht gilt, auch oft als „Pseudo-Bio“ verwendet. Fast schon missbraucht, so auch für „Bio- Plastikfolien“, deren Herstellung mit einem echten „Bio“-Produkt rein gar nichts zu tun hat. Genau deshalb, weil die dafür verwendeten „nachwachsenden Rohstoffe“ aus der industriell-intensiven Landwirtschaft mit den dort üblichen Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträgen – hergestellt wiederum mit hohem Energieaufwand - stammen, können sie keine bessere Ökobilanz als Kunststoff auf Erdölbasis aufweisen. Wenn man mit ihnen eine bessere Ökobilanz erreichen will, müsste ihre Herstellung nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus als gesundheits-, klima- und umweltverträglichster und damit zukunftsfähigster Form des Landbaus erfolgen. Damit nicht durch den Austausch von erdölbasierten herkömmlichen Plastikverpackungen gegen „Bio- Plastikverpackungen“ die bekannten Probleme wie der Verlust an Artenvielfalt, schleichende Entwertung und Verunreinigung von Boden, Grund- und Trinkwasser durch Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträge auch noch verschärft werden. Solange dies nicht der Fall ist, sind sie keine zu empfehlende Alternative.

Dagegen stellt die umfassende Umstellung des Papierbedarfs aufumweltverträgliches Recyclingpapier und von Plastikverpackungen aus erdölbasierten „Neu--Polymeren“ auf Recycling-Kunststoff einen überaus bedeutsamen Teil einer ökologisch nachhaltigen Ausrichtung des betrieblichen Handelns dar.

Die ökologischen Vorteile von Recyclingkunststoffengegenüber erdölbasierten Kunststoffen aus Primärmaterial, insbesondere durch Einsparung eines hohen Anteils der Herstellungsenergie, erfordern, dass Kunststoffen aus Primärmaterial in allen Einsatzbereichen, wo dies möglich ist, Produkte aus Recyclingkunststoff vorgezogen werden, sofern sich nicht Lösungen mit ökologisch noch vorteilhafteren Werkstoffen wie einheimischem Holz aus nachhaltiger Waldpflege anbieten.

Derzeit schneiden Verpackungen mit einem hohen Anteil sortenreinem Recycling-Kunststoff (mindestens 80 % Recycling-Polyethylen / PE) besser ab. Auch besser als Papiertüten, sofern diese nicht Recyclingpapierprodukte aus 100 % Altpapier sind. Die ökologisch gesehen günstigsten Alternativen zu Einweg-Plastiktüten sind in der folgenden Reihung möglichst oft genutzte Mehrweg-Gefässe oder, soweit sich der Einsatz von Plastiktüten nicht vermeiden lässt, - schon mit deutlichen Abstrichen -  Recycling-Papier- oder Kunststofftüten. Die sollen zudem auch mehrfach genutzt und danach einer sortenreinen Erfassung zum Kunststoff-Recycling zugeführt werden – sofern sie nicht als Mülltüte nochmals genutzt und somit verschmutzt ein Fall für die Restmülltonne geworden sind. „Bio-Plastiktüten“ sind ein Störfaktor beim Kunststoff-Recycling und dürfen keinesfalls in die Wertstoffsammelsysteme für Polyethylen / PE- Folien geraten. Insofern müssen deren Hersteller für eine eindeutige Kennzeichnung sorgen, um die Verwechslungsgefahr zu verringern.

Allen hier vorliegenden aktuellen Erkenntnissen zufolge ergeben sich nennenswerte ökologische Vorteile nur durch den Verzicht auf Produktverpackungen bzw. deren Verringerung auf allen Stufen der gesamten Wertschöpfungsketten bzw. durch umfassende Umstellung von Primärmaterialien auf Sekundärrohstoffe, also auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier bzw. Recycling-Kunststoff.

So lautet auch die Quintessenz aus dem bisherigen Verlauf des Projekts Verbraucherreaktionen bei Plastik und Vermeidungsmöglichkeiten am Point of Sale VerPlaPoS des Bundesministerium für Bildung und Forschung aus BN-Sicht:

Wo Vermeidung nicht greift im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich Papier- bzw. Kunststoff-Produktverpackungen aufRecyclingpapier aus 100% Altpapier oder Recyclingkunststoffumstellen!

Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten über die Preise auf die Verursacher - Sozial- und Umweltfolgekosten in Waren und Dienstleistungen einpreisen!

Nachdem und soweit seitens der Herstellerbetriebe und Handelsstufen vielfache Um- und Verpacken als notwendig – weil betriebswirtschaftlich lohnender - erachten als die Vermeidung von Verpackungen beim überaus häufigen Umverpackungsprozedere, bis die Produkte in den Verkaufsverpackungen letztendlich in die Regale bzw. Wühltische kommen, ist dem nur beizukommen, wenn die ohne wirkliche Notwendigkeit verbreitete masslose Verwendung von Primärmaterialien im Verhältnis zum weitaus arbeitsintensiveren sorgsameren und sparsameren Umgang unrentabler (gemacht), also verteuert wird.

Soweit Um- und Produktverpackungen überhaupt als wirklich notwendig zu erachten sind. leistet neben derVermeidung von Verpackungen der umfassende Einsatz von Recyclaten, also der Wiedereinsatz von Kunststoff-Recyclat für Produkte aus Recyclingkunststoff und von Altpapier für Produkte aus Recyclingpapier bei ökologisch nachhaltigem Ressourcenmanagement sowie umweltfreundlicher Beschaffungspraxis den herausragendsten Beitrag entlang der gesamten Wertschöpfungsketten zum Erreichen der Biodiversitäts-, und Klimaschutzziele.

Somit ist der Wiedereinsatz von Kunststoff-Recyclat über eine dazu dienliche Ausgestaltung des Finanz-, Abgaben- und Steuersystems zu fördern.

Die Vorteilhaftigkeit von oft benutzten Mehrweg-Gefässen erfordert deren Bevorzugung weit über den Anwendungsfall Tragetaschen / Einkaufstüten hinaus. Mengenmässig höchst relevant ist dabei der Getränkebereich, in dem die grössten Umstellungspotentiale gegeben sind, gleichzeitig aber auch die

einfachsten, bewährtesten Umstellungsmöglichkeiten in der Praxis. Hier gilt es, die Sortimente im Mehrweg-Segment auszubauen und Einwegverpackungen auszulisten und begleitend den Umstieg auf die umweltverträglichsten Mehrweg-Alternativen über eine dazu dienliche Preisgestaltung zu fördern.

Im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich sollen Papier- bzw. Kunststoff-Produktverpackungen auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier oder Recyclingkunststoff umgestellt werden. Als exemplarische Anwendungsfälle für Recycling-Kunststoff seien dazu Verpackungsfolien, auch Kunststoffschrumpffolien, Tuben / Flaschen etwa für Reinigungs- oder Flüssigwaschmittel, Körperpflegemittel aufgeführt. Dies gilt es sowohl bei der Produktauswahl umzusetzen als auch bei den Anbietern / Herstellern einzufordern und sicherzustellen.    

Dasselbe gilt für alle Produkte, Produktverpackungen im Nonfood-Bereich sowie für Plastiktüten- und -Versandtaschen zu: auch hier ist Recycling-Kunststoff die weitaus umweltverträglichere Variante gegenüber „Neu--Polymeren“ und auch gegenüber sogenannten „biologisch abbaubaren Ökoplastiktüten“, die sich im Übrigen oft in den verbreiteten Kompostierungsanlagen als doch nicht abbaubar erweisen.

Denn während bei der Zuführung von Kunststoffabfällen zu Müllverbrennungsanlagen, der beschönigend so genannten „thermischen Abfallverwertung“ nur ein Teil ihres Energieinhalts genutzt wird, lediglich der Brenn- oder Heizwert, kann beim Ersatz von „Neu-Produkten“ aus „Neu--Polymeren“ durch Produkte aus dem Recycling-Kunststoff ein Maximum an Herstellungsenergie (60 – 80% bei Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff - so etwa 80% bei LD-PE - s. Dateianlage) eingespart werden. Somit leistet das auf sortenreiner Erfassung basierende sortenreine Kunststoff-Recycling genauso wie das Papier-Recycling, sofern Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff auch tatsächlich an Stelle von Primärrohstoffware verwendet werden, einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen nicht nur der abfallwirtschaftlichen, sondern in geradezu herausragender Weise und Dimension ebenso der energie- und klimapolitischen Ziele und Erfordernisse.

Sortenreine Erfassung wichtige Voraussetzung zu einer hochwertigen stofflichen Verwertung

Kunststoffabfälle müssen von der Müllverbrennung ferngehalten werden, schon weil darin der Grossteil der ihnen innewohnenden Herstellungsenergie vernichtet und nur ihr viel geringerer Heizwert. genutzt wird.

Dafür braucht es kreislauforientierte Herstellungsverfahren, recyclinggerechte Produkt- Verpackungsdesigns und recyclinggerechte Monomaterialien mit deutlicher Kennzeichnung / Angabe der verwendeten Material- bzw. Kunststoffsorte anstatt kaum stofflich verwertbarer Verbundmaterialien

Jede weitere Vermischung gilt es zu vermeiden:

Mengenmässig grösstes verstecktes Energie- und Rohstoffsparpotential mit umfassendem Einsatz vonRecyclingkunststoffenundRecyclingpapier aus 100 % Altpapierzu heben

Ein riesiges verstecktes Energie- und Rohstoffsparpotential schlummert noch bei der Umstellung des Papierbedarfs auf die klima- und umweltverträglichste Papiervariante, nämlich Recyclingpapier aus 100 % Altpapier - von Ministerien, Schulen, Verwaltungen, gewerblichen bis hin zu den privaten Büros und Papierverbrauchern, zu denen letztlich schlichtweg jedeR gehört gibt es viel Luft nach oben zum Ersetzen von umweltbelastendem Primärfaserpapier durch weitaus umweltverträglicheres Recyclingpapier aus 100 % Altpapier .

Damit können wir alle auch am leichtesten einen bedeutenden Beitrag zum Schutz der Regenwälder, zum Energiesparen und zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz, zum Erreichen der Biodiversitäts-, Klimaschutzziele zur Verbesserung unserer Umweltbilanz, unseres ökologischen Fussabdrucks insgesamt, leisten.

Etliche Landes- wie Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden, Universitäten, Hochschulen, Sozialversicherungsträgern und Sparkassen bis hin zu Landkreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie Stadtwerken verschleppen und verweigern seit einem Vierteljahrhundert den umfassenden Einsatz von Recyclingpapier aus 100% Altpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist die umweltverträglichste Papiervariante leistet einen gewichtigen Beitrag zum Einsparen von Energie und Frischwasser schon bei der Herstellung.

Was also kann jeder Einzelne tun zur Schadstoffentfrachtung schon an der Quelle bei der Urproduktion sowie für eine abfallvermeidende, ressourcenschonende und energiesparende Kreislaufführung von Material von Grund auf?

Mehrweg-Einkaufstaschen bzw. -Gefässe spielen ihre ökologischen Vorteile auch nur dann ganz aus, wenn sie selbst möglichst ökologisch verträglich hergestellt worden sind – bei Stofftaschen trifft dies nur zu, wenn sie aus zertifizierter Bio-Baumwolle stammen. Die empfindliche Bio-Baumwolle wird nicht mit giftigen Pestiziden gespritzt, wie es im konventionellen Bereich leider üblich ist, wodurch ja auch konventionelle hergestellte Bekleidung einen Pestizidschleier am Körper hinterlässt. Ob Stofftasche oder Kleidungsstück – es kommt eben auf die dafür verwendeten Rohstoffe an.

Es führt kein vernünftiger Weg vorbei an bestmöglicher Abfallvermeidung und sortenreinem stofflichem Recycling

Und an einem Umbau der industriell-intensiven Agrarwirtschaft zu einer nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. Der ist als gesundheits-, klima- und umweltverträglichste und damit zukunftsfähigste Form des Landbaus bekannt. Von den Klamotten über den Agrosprit und Verpackungsmaterial bis hin zu unseren Lebensmitteln: Den Umstieg auf den Öko-Landbau braucht es in jedem dieser Bereiche.

100 % Bio-Einkauf - Bio und fair kaufen, weil Billig-Ramsch eben schon die Welt kostet

Ganz klar ist Bio-Ware Ware erster Klasse. Die Schadstofffreiheit der Bio-Landwirtschaft, das Fernhalten von Schadstoffen von den Ökosystemen von Grund auf, sind wichtige Voraussetzungen für gesundheitlich wie ökologisch unbedenkliche Kreislaufführung.

Ganz klar ist Bio-Ware erster Klasse - ganz klar kann jedeR durch den gezielten Kauf von gentechnikfreien mikroplastikfreien qualitätvoll und tierschutzgerecht erzeugten Bio-Lebensmitteln, -Getränken und Textilien aus biologischer Landwirtschaft und giftfreier fairer Verarbeitung wie etwa Biobaumwolle beim Fernhalten von Schadstoffen vom eigenen Körper Wasser, Luft, Böden und Abwasser und damit von Gewässern helfen.

Damit unsere Gewässer und Böden vor Schadstoffen bewahrt werden, braucht es den Verzicht auf aggressive Wasch- und Reinigungsmittel, Parfümerie- bzw.  Kosmetikprodukte mit meist aufwändigsten „Drumherum“, das in keinerlei vernünftiger Relation zu dem bisschen „Drin“ steht, und sonstigen überflüssigen Nippes. Vielmehr dürfen nur im nötigen Umfang gut biologisch abbaubare Saubermacher und Körperpflegemittel aus biologisch erzeugten Rohstoffen verwendet werden. Und kaufen dürfen alle auch nur noch Bio-Lebensmittel und Bio-Getränke, die ohne gesundheitsgefährdende und wasserbelastende Schadstoffe wie Glyphosat erzeugt werden.

Was müssen Politiker*innen und Staatsorgane tun?

Staatsaufgabe 1

Die Ausschöpfung aller Rohstoff- und Energieeinsparpotenziale und -möglichkeiten mit allen Instrumenten von Abfallvermeidung und-verwertung muss angegangen, realisiert und abgearbeitet werden, wozu ein vorbildliches Mitwirken der öffentlichen Hand unverzichtbar ist.

Stringente verbindliche Vorgaben zu höchstmöglichen Anforderungen an allen Bauschutt-, Wertstoff-, Kunststoffverbund-, Kunststoff- und Papiersortier- und Recyclinganlagen erforderlich

Aus Anlass der künftig gesetzlich geforderten deutlich höheren Recyclingquoten im neuen Verpackungsgesetz müssen an alle Bauschutt-, Wertstoff-, Kunststoffverbund-, Kunststoff- und Papierrecyclinganlagen höchstmögliche Anforderungen gestellt werden, damit dort durch Erstellung und Umsetzung von Entwicklungs- und Optimierungskonzepten und -verfahren durchgängig die effizientesten Technologien zum Einsatz kommen, um die höchstmöglicher Ausbeute auch aus Altpapier der unteren und mittleren Sorten und Mischkunststoffen etwa aus den Gelben Tonnen universell hochwertig verwendbarer und gebrauchsfähiger Sekundärrohstoffe, die Primärrohstoffe einsparen ersetzen und damit die Umwelt entlasten, zu erreichen.

Dies gilt über den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes hinaus generell alle Kunststoffabfälle, also auch Gewerbliche Verpackungsabfälle sowie Nichtverpackungsabfälle sowie Bauschutt .

Der Abfallsektor ist hochgradig klimarelevant – durch nach wie vor schlichte Verbrennung grosser Mengen von Papier- und Kunststoffabfällen in Müllverbrennungsanlagen geht ein Grossteil der ihnen innewohnenden Herstellungsenergie ungenutzt verloren. Gut verwertbare Papier- und Kunststoffabfälle sind daher von der Müllverbrennung und von Deponien auch im Ausland fernzuhalten

Dazu ist zum schnellsten Erreichen der Biodiversitäts-, Klimaschutzziele und der Energiewende das Fernhalten von Bioabfällen und Wertstoffen von Müllverbrennungsanlagen erforderlich, die immer noch in Form von eigentlich stofflich verwertbaren Kunststoffabfällen und Papier / Kartonagen insbesondere als Gewerbeabfall angenommen werden.

Denn während bei der Zuführung von Papier- oder Kunststoffabfällen zu Müllverbrennungsanlagen nur ein Teil ihres Energieinhalts genutzt wird, lediglich der Brenn- oder Heizwert, kann beim Ersatz von „Neu-Produkten“ aus Primärfasern oder aus „Neu--Polymeren“ durch Produkte aus dem Recycling-Kunststoff ein Maximum an Herstellungsenergie eingespart werden. Somit leistet das auf sortenreiner Erfassung basierende sortenreine Papier- und Kunststoff-Recycling, sofern Recyclingware auch tatsächlich an Stelle von Primärrohstoffware verwendet wird, einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen nicht nur der abfallwirtschaftlichen, sondern in geradezu herausragender Weise und Dimension ebenso der energie- und klimapolitischen Ziele und Erfordernisse.

Staatsaufgabe 2

Fernhalten von Bioabfällen und Wertstoffen von der Müllverbrennung unabdingbar

Daher muss die Ausschöpfung aller Einsparpotenziale und -möglichkeiten mit allen Instrumenten von Abfallvermeidung und-verwertung angegangen, realisiert und abgearbeitet werden, wozu ein Mitwirken der Betreiber von Müllverbrennungsanlagen zum Fernhalten von Bioabfällen und Wertstoffen von der Müllverbrennung unabdingbar ist.

Häufig ist es billiger, unaufbereitete Mischkunststoffe und Sortierreste als Ersatzbrennstoff (EBS) in Müllverbrennungsanlagen und Kraftwerken zu verbrennen, wobei darin der Grossteil der ihnen innewohnenden Herstellungsenergie vernichtet und nur ihr viel geringerer Heizwert. genutzt wird.

Dieser ökonomischen Fehlsteuerung, die auch in allen anderen energie- und ökologierelevanten Bereichen des Wirtschaftens und Konsumierens besteht, ist grundlegend über ein intelligentes ökologisch-soziales Finanz-, Abgaben- und Steuersystem zu begegnen durch das Herstellen von Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit mit Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten über die Preise auf die Verursacher.

Das „Herausholen“ des Grossteils der den Abfällen innewohnenden Herstellungsenergie erfordert darüber hinaus den weitestmöglichen Ausschluss der Annahme von Bioabfällen und eigentlich stofflich verwertbaren Kunststoffabfällen und unverschmutztem Papier / Kartonagen bei allen Müllverbrennungsanlagen.

Darüber hinaus braucht es dringend zur Erfüllung der gesetzlich geforderten höheren Recyclingquoten im neuen Verpackungsgesetz deutlich höhere Anforderungen an die Recyclinganlagen sowie entsprechende Nachrüstung mit durchgängig den effizientesten Technologien, um die Ausbeute an universell hochwertig verwendbaren Recyclaten aus allen Bauschutt-, Wertstoff-, Kunststoffverbund-, Kunststoff- und Papiersortier- und Recyclinganlagen verbessern.

Sortieranlagen erkennen nämlich auch heute noch zu wenig werthaltige Materialien, eben Wertstoffe, aus den vermischt angelieferten Abfällen, auch aus Mischkunststoffen.

Einige Kunststoffe, wie etwa das auf nachwachsenden Rohstoffen basierende PLA, können von den automatisierten Sortieranlagen nicht erkannt werden und landen ebenfalls bei den Mischkunststoffen. Auch kleine Verpackungsreste und Rückstände aus der Reinigung der Abfälle in den Sortieranlagen gehen in die Verbrennung, insgesamt rund die Hälfte der Gelben Sack-Inhalte.

Die Sortenreine Erfassung von Abfällen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zu deren hochwertigen stofflichen Verwertung. Zur Herstellung universell hochwertig verwendbarer und gebrauchsfähiger Sekundärrohstoffe, die Primärrohstoffe ersetzen.
 

Und speziell beim Bauschutt dafür, dass grossflächiger Boden- und Rohstoffabbau mit seinen ökologischen Folgeschäden unterbleiben kann.

Staatsaufgabe 3

Bauschutt von Deponien fernhalten mit umfassender Wiederverwertung als Ersatzbaustoff statt Kies oder Schotter

Das Fernhalten von Deponien betrifft im übrigen genauso die Bauschuttverwertung, wo eine schleunigste massive Erhöhung der Recycling-/Verwertungsquote von nur rund 35 Prozent allerdringendst nottut.  Auch dort müssen durch Vorgaben zur Optimierung aller Bauschuttrecyclinganlagen durch Erstellung und Umsetzung von Entwicklungs- und Optimierungskonzepten und -verfahren durchgängig die effizientesten Technologien zum Einsatz kommen.

Zur Schonung der mineralischen Rohstoffe sowie knapper Deponiekapazitäten hat die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen, bei nötigen Bodenaustausch sowie möglichst auch beim Unterbau von Gebäude-/Hallenböden zu erfolgen.

Der Bund und der Freistaat Bayern haben daher durch stringente Vorgaben zur Optimierung aller Müllverbrennungs-, Papier-, Kunststoffverbund-, Kunststoff- und Bauschuttrecyclinganlagen und mit stringenter Überwachung der Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen, dass dort durch Erstellung und Umsetzung von Entwicklungs- und Optimierungskonzepten und -verfahren durchgängig die effizientesten umweltverträglichsten Technologien mit höchstmöglicher Ausbeute - auch aus Altpapier der unteren und mittleren Sorten und Mischkunststoffen etwa aus den Gelben Tonnen - universell hochwertig verwendbarer und gebrauchsfähiger Sekundärrohstoffe, die Primärrohstoffe einsparen und ersetzen und damit die Umwelt entlasten, zum Einsatz kommen.

Staatsaufgabe 4

Öffentliche Hand muss mit einer durchgängig ökologisch nachhaltigen Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis ganz klar in Vorleistung treten

Einkauf, Beschaffung und Vergabe auch von Dienstleistungen für die gesamte öffentliche Hand nach bester ökologischer Praxis

Ganz klar ist Bio-Ware Ware erster Klasse - ganz klar muss die öffentliche Hand 100 % Bio einkaufen und durch den gezielten Kauf von mikroplastik- und tierleidfreien Textilien aus biologischer gentechnikfreier Landwirtschaft und giftfreier fairer Verarbeitung wie etwa Biobaumwolle gesundheitlichen Vorsorge- und ihrer gebotenen Vorbildfunktion gerecht werden.

Wir alle sind dran, zuvorderst der Staat und die gesamte öffentliche Hand von der Bundeswehr über die Staatlichen Bauämter bis zu Landkreisen, Städten und Kommunen sind am dransten und die Kirchen „in eigener Sache“: in Sachen vorzulebender Schöpfungsverantwortung.

gefordert zu einem umweltfreundlichen und fairen Beschaffungswesen. Bis zur einzelnen Gemeindekanzlei, Kirchengemeinde und Pfarrei. Die umfassende Verwendung von Recyclingpapier aus 100 Prozent Altpapier sowievon Lebensmitteln und Getränken aus qualitätsvoller gesundheitlich hochwertiger tierqual-, antibiotika-, gentechnik- und giftfreier fairer kontrolliert biologischer Erzeugung sind dabei für alle geltende zentrale Elemente und Handlungserfordernisse.

Für den BUND steht fest, dass ein hoher Minderungsbedarf bei Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch sektorenübergreifend in allen Bereichen des privaten wie öffentlichen Konsum- wie Mobilitätsverhaltens besteht, somit auch und gerade bei Grossveranstaltungen wie Volksfesten.

Diesen Minderungsbedarf bei Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch ausser Acht zu lassen, würde auch deren Bestand in der Zukunft gefährden, weil sie mit den Erfordernissen der ökologisch-nachhaltigen Zukunftsfähigkeit der menschlichen Gesellschaft nicht mehr kompatibel wären.

Für den BUND steht fest, wir brauchen eine rasche Kehrtwende in der Art, wie wir leben und wirtschaften.

Neben privaten Unternehmen sind seit jeher die öffentlichen Auftraggeber Meindorfers Zielgruppe, der er mit gezielten Anschreiben klima- und umweltverträgliches Verwaltungshandeln und eine durchgängig vorbildliche ökologisch nachhaltige klima- und umweltfreundliche faire Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis abverlangt.

Nötig ist und ausdrücklich festzuschreiben wäre daher seitens der Politik, seitens der Staatsregierung für die gesamte öffentliche Hand:

Einkauf, Beschaffung und Vergabe auch von Dienstleistungen für die gesamte öffentliche Hand Bayerns, von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. also aller Institutionen und Unternehmen des Freistaates Bayerns, jener mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie aller der Aufsicht des Freistaates Bayerns unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts - auch der als kirchliche, staatliche Unternehmen oder staatliche Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand- sowie bei den Kommunen sowie allen diesen unterstehenden Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, - auch der als Kommunalunternehmen oder kommunale Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften - Institutionen,  und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand haben vollumfänglich nach der besten ökologischen Praxis zu erfolgen.

Dazu ist bei Ausschreibung, Vergabe und Einkauf / Beschaffung in den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Textilien deren Herkunft aus fairer kontrolliert-biologischer Landwirtschaft, wo immer möglich aus Bayern, verbindlich vorzugeben.

Dazu sind finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

Die genannten juristischen Personen sind insbesondere verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, im Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben und Vergabe von Dienstleistungen, vorrangig Erzeugnisse und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich - auch bei ihrer Herstellung und späteren Wiederverwertung - durch höchstmögliche Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und möglichst schadlose Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt worden sind,

Sie haben Dritte zu Handlungen entsprechend dieser besten ökologischen Praxis zu verpflichten, wenn sie diesen ihre Einrichtungen oder Grundstücke zur Verfügung stellen oder Zuwendungen bewilligen / gewähren. “

Dies analog seitens der Bundesregierung für die gesamte öffentliche Hand des Bundes.

Die Gesamte öffentliche Hand inclusive der gesamten mittelbaren Staatsverwaltung muss durch vollumfängliche Vorgaben nach der besten ökologischen Praxis bei Ausschreibungen und Vergaben als Vorreiter bei umweltverträglicher und faire Beschaffung agieren.

Die Politik, also Bundes- wie Landesparlamente, Bundes- wie Staatsregierung muss sie dazu verpflichten, drückt sich aber anhaltend davor.

Oft ist die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen, die der besten ökologischen Praxis entsprechen, nicht ausreichend, um dafür stabile Absatzmärkte zu schaffen. Die öffentliche Hand kann und muss durch Vorgaben bei Ausschreibungen und Vergaben weitere Impulse etwa für die Nutzung von Recyclingprodukten sowie Bio-Lebensmitteln, -Getränken und Textilien aus biologischer Landwirtschaft auslösen und damit die Grundlage für weitere Nachfrage schaffen.

In den Vorgaben können und müssen zudem auch alle Aspekte und Facetten von Natur- und Umweltschutz sowie sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit, inklusive Verteilungsgerechtigkeit und Tierwohl in die Ausschreibungen aufgenommen werden. So könnte eine ökologisch-sozialen Marktwirtschaft funktionieren und zu einem energiesparenden, umweltverträglichen Konsum- und Verkehrsverhalten anspornen.

Staatsaufgabe 5

Energie- und Ressourcenverbrauch verteuern - den "Faktor" menschliche Arbeit entlasten

Obwohl Energie- und Rohstoffe beim Recyceln besser genutzt werden als beim Verbrennen, wurden immer wieder sortenreine Stoffe verbrannt, wenn auf dem Markt ein Überangebot an „billiger“ Neuware herrscht, weil die grosszügig an die Gesellschaft“ weitergereichten „sozialisierten“ Gesundheits-, Sozial- und Umweltfolgekosten bei diesen nicht eingepreist werden.

Letztendlich kommen die Sprecherin des Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft Waltraud Galaske sowie ihr Vize Johann Meindorfer zu dem Schluss, dass dies das vehemente Eintreten seitens der Bundesregierung wie auch der Bayerischen Staatsregierung für eine höhere nationale wie globale Verteilungsgerechtigkeit in sozialer wie ökologischer Hinsicht mit Herstellen von deutlich höherer Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit über ein globalsteuerndes intelligentes ökologisch-soziales Finanz-, Abgaben- und Steuersystem erfordert. Das den "Faktor" menschliche Arbeit grundsätzlich entlastet und den Energie- und Ressourcenverbrauch verteuert, d.h. stärker und mindestens mit all seinen externen Sozial- und Umweltfolgekosten belastet - planbar und berechenbar für die Wirtschaftssubjekte.

Umweltverträgliches, abfall- und energiesparendes Verhalten muss sich also mehr rentieren als das Verschwenden von Ressourcen. Wichtiger Bestandteil dazu wäre ein ökologisch-soziales Abgaben,- Finanz- und Steuersystem mit einer höheren Besteuerung des Energie- und Rohstoffverbrauchs Verbreiterung der Berechnungsgrundlage zur Finanzierung der Sozialsysteme und einer Abgaben- und Steuerentlastung für niedrige oder mittlere Einkommen.

Dies leisten kann ein weitaus stärkeres Heranziehen der Reichsten, Superreichen und Grösstvermögenden zur ausreichenden Finanzierung der nötigen unabweisbaren Staatsausgaben mit einer spürbaren Entlastung des Faktors Arbeit von Lohnnebenkosten und einer Verbreiterung der Berechnungsgrundlage zur Finanzierung der Sozialsysteme im Sinne einer Bürgerversicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Staat muss alle zu einem klima- und umweltfreundlichen Verhalten hin steuern, bewegen, indem sich umweltverträgliches abfall- und energiesparendes Verhalten aller rentiert und nicht das Verschwenden von Ressourcen.

Diese Steuerung „über den Geldbeutel“ würde mehr wirken als die jahrelangen Empfehlungen, Aufrufe und Appelle.

Über starke fiskalisch-monetäre Impulse ist sicherzustellen, dass sich abfallvermeidende, ressourcenschonende und energiesparende Kreislaufführung von Material rentiert.

Für die Verbraucherseite braucht es neben diesen ordnungsrechtlichen Regelungen starke monetäre Impulse und finanzielle Anreize zur Abfallvermeidung sowie zum umweltbewusst-verantwortlichen abfallarmen Konsumieren, die zu einer durchgreifenden Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhalten anspornen.

Gerade bei der Thematik der Preisgestaltung zur gezielten Bevorzugung von Mehrwegsystemen sowie der Kostenstruktur beim Wiedereinsatz von Kunststoff-Recyclat zeigen sich schnell die ökologisch schädlichen Verwerfungen bei den Marktpreisen infolge mangelnder ökologisch-sozialer Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit sowie mangelnder Umsetzung des Vorsorge- und Verursacherprinzips.

Es braucht eine höhere Belastung von Energie- und Ressourcenverbrauch, damit sich generell betriebswirtschaftlich - statt wie bisher Rohstoff- und Energieverschwendung - das rentiert, was auch ökologisch und somit volkswirtschaftlich einzig Sinn macht.

Im Gegenzug braucht es gleichlaufend dringend soziale Entlastungs-Komponenten, einen Abbau der Verteilungsungerechtigkeit infolge immer weiter auseinanderklaffender Schere bei der Einkommens- und Vermögensverteilung. Dass jedeR auf einer soliden Einkommensbasis aber auch zu ressourcen- und energiesparendem umweltverträglichem Konsum und verantwortlichem Verhalten einerseits angespornt und andererseits durch die gerechte Einkommensverteilung auch befähigt wird.

Die letztendlich höchste Notwendigkeit und Dringlichkeit besteht darin, das Wirtschaften mit den Erfordernissen zum Klimaschutz und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Das muss in ein intelligentes ökologisch-soziales Steuer- und Finanzsystem eingebettet werden, das den "Faktor" menschliche Arbeit grundsätzlich entlastet und den Energie- und Ressourcenverbrauch verteuert und Natur- und Artenschutz fördert.

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie bietet die Gelegenheit und zeigt andererseits die grundlegenden Anforderungen zu einer umfassend und durchgängig krisenfesten, sozial und ökologisch nachhaltigen Ausrichtung des Staatswesens auf und die Notwendigkeit, der bisher ökologisch blinden Wachstumsgesellschaft mit all ihren externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten ein Ende zu setzen.

Die ökologisch-energetisch nachhaltige Kaskadennutzung von Ressourcen muss sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette in allen Unternehmensbereichen von Herstellern, Großhändlern und Einzelhandel bis zu den Endverbrauchern betriebswirtschaftlich rechnen und rentieren.

Das heisst, dass ganz generell ökologisch verträgliches und damit gleichzeitig volkswirtschaftlich sinnvolles Verhalten beim Herstellen, Handeln und bei Kauf wie auch Nutzung von Gütern mit den betriebswirtschaftlichen Interessen der einzelnen Wirtschaftssubjekte weitestmöglich zur Deckung zu bringen ist.

Das jetzige System der ökonomischen Fehlsteuerung haben Regierungen und Ministerien zusammengebastelt und Abgeordnete haben es in vielen Einzelentscheider beschlossen, verabschiedet und immer wieder aufs Neue verfestigt.

Nachdem nicht kompatibel ist mit der Begrenztheit des Planeten und der Belastbarkeit des Naturhaushaltes, ist es von denselben politischen bzw. ministeriell-behördlichen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern umzubauen in ein nach marktwirtschaftlichen Prinzipien ökologisch-sozial globalsteuerndes Wirtschafts-, Steuer- und Abgabensystem einer funktionierenden zukunftsfähigen enkeltauglichen die planetaren Grenzen beachtenden gerechten Postwachstumswirtschaft.

BUND pocht auf Vorrang für Einsatz von Recyclingbaustoff bei staatlichen, kommunalen wie bei privaten und gewerblichen Baustellen

Grosse Einsatzpotenziale für Recyclingbaustoffe liegen brach und werden sogar für Baustrassen- bzw. Baustellenbefestigung nicht ausgeschöpft

Mit dem konsequenten Einsatz von Recyclingbaustoffen gerade bei Bauvorhaben im mengenmässig höchst relevanten Tiefbau, mit verstärktem Einsatz von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat könnte man einen erheblichen Teil des weiteren Abbaus von Primärrohstoffen wie Granit, Kies oder Schotter sicher vermeiden.

Der hohe Bedarf an Primärrohstoffen wie Granit, Kies oder Schotter “ ist zudem dem überzogenen Strassenbau und dem mangelnden Einsatz von Recyclingbaustoffen geschuldet, den der BUND Naturschutz aus Biodiversitätsschutz-, Energie-, Verkehrswende- und Klimaschutzgründe als verkehrs- und klimapolitisch kontraproduktive Förderung von noch mehr Autoverkehr ablehnt

BUND mahnt am Beispiel der Baustelle des neuen TUM-Donau-Campus Straubing vorrangigen Einsatz von Bauschuttrecyclingmaterial an:

Dass sogar für temporär-übergangsweise Baustrassen- bzw. Baustellenbefestigung Primärrohstoffe wie frischer Schotter aus Steinbrüchen verwendet wird, widerspricht laut BUND allen abfallrechtlichen Vorgaben und abfallwirtschaftlichen Erfordernissen

Am Beispiel der staatlichen Baustellen des neuen TUM-Donau-Campus wie auch des NAWAREUMs in Straubing, wo ja laut Eigenwerbung „Nachhaltiker“ ausgebildet werden sollten, hatte der BUND Naturschutz seine Aufforderung zum vorrangigen Einsatz von Recyclingmaterialien bei der gesamten öffentlichen Hand wiederholt, hier an das Staatliche Bauamt Passau. Dort wurde sogar für Baustrassen- bzw. Baustellenbefestigung ausschliesslich neues Schottermaterial verbaut statt aufbereitetes Bauschuttgranulat, wie es im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcenschonung und Einsparung von Deponie-Kapazitäten erfolgen müsste.

Seit langem schon pocht der BUND Naturschutz (BN) auf den konsequenten Einsatz von Recyclingbaustoffen gerade bei Bauvorhaben im mengenmässig höchst relevanten Tiefbau der gesamten öffentlichen Hand. Dass die Quote für ein hochwertiges Recycling von Bauschutt, mit dem Primärrohstoffe wie Kies oder Schotter aus Steinbrüchen ersetzt werden können, bei nur rund 35 Prozent steckt, ist für den BN untragbar.

Denn mit dem Einsatz von Recyclingbaustoffen gerade bei Bauvorhaben im mengenmässig höchst relevanten Tiefbau für Unterbau, Frostschutz- und Tragschichten von Strassen, Wegen und Stellplätzen können wertvolle Lebens- und Naturräumen mit ihrer Biodiversität vor Eingriffen durch weitere Kiesabbauflächen oder Steinbrüche bewahrt werden. ebenso durch Einsparung von Deponieraum-Kapazitäten, was dem Erhalt von landschaftlichen und Naturschönheiten zugutekomme. Der BUND fordert von der gesamten öffentlichen Hand Gesetzesvollzug mit bestmöglicher und vollumfänglicher vorbildhaft-umweltverträglicher Beschaffungspraxis ein. „Dazu gehört, dass sie alle Einsatzpotenziale von Recyclingmaterialien auszuschöpfen haben, mit denen sehr oft hohe Energiesparpotenziale verbunden sind,“ bekräftigt der 2. BN-Kreisvorsitzende und stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung, Johann Meindorfer. „Das gilt für alle Bereiche der Beschaffungspraxis, von Recyclingbaustoffen bis Recyclingkunststoffen und Recyclingpapier aus 100 % Altpapier“.

An kommunalen Baustellen gibt es ebenfalls viel Luft nach oben für den Einsatz von Recyclingbaustoff, siehe den Wege-, Parkplatz- und Strassenbau in vielen Städten und Gemeinden über ganz Bayern hinweg, wo Kies oder Schotter als Neumaterial verbaut wurden und werden, obwohl für den jeweiligen Zweck aufbereitetes Recyclingmaterial genauso gut einzusetzen ist bzw. wäre. Viel zu oft noch wird Abbruchmaterial unter Wert in Lärmschutzwällen vergraben, für die genauso gut Aushubmaterial wie Bodenaushub zu verwenden wäre, obwohl man diese wiederverwertbaren Stoffe viel höherwertig alles Ersatzbaustoffe statt Kies oder Schotter verwenden und damit neue Wunden in der Landschaft durch Kiesabbau oder Steinbrüche vermeiden könnte.

Selbst bei dem unter Regie des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geplanten „landwirtschaftlichen Kernwegenetzes“ sieht es in Sachen vorrangiger Einsatz von Recyclingmaterialien duster aus, obwohl der BUND beim „Runden Tisch Entsorgung von mineralischen Abfällen und Bodenaushub“ thematisiert hatte.

Bei privaten gewerblichen Bauvorhaben sieht es ganz krass aus, weil verbindliche Vorgaben dazu in den Bebauungsplänen fehlen.

Seit langem schon pocht der BUND Naturschutz auf den konsequenten Einsatz von Recyclingbaustoffen gerade bei Bauvorhaben im mengenmässig höchst relevanten Tiefbau der gesamten öffentlichen Hand. Dass die Quote für ein hochwertiges Recycling von Bauschutt, mit dem Primärrohstoffe wie Kies oder Schotter aus Steinbrüchen ersetzt werden können, bei nur rund 35 Prozent steckt, ist für den BN untragbar.

Denn mit dem Einsatz von Recyclingbaustoffen gerade bei Bauvorhaben im mengenmässig höchst relevanten Tiefbau für Unterbau, Frostschutz- und Tragschichten von Strassen, Wegen und Stellplätzen können wertvolle Lebens- und Naturräumen mit ihrer Biodiversität vor Eingriffen durch weitere Kiesabbauflächen oder Steinbrüche bewahrt werden. Ebenso durch Einsparung von Deponieraum-Kapazitäten, was dem Erhalt von landschaftlichen und Naturschönheiten zugutekommt. Der BUND fordert von der gesamten öffentlichen Hand Gesetzesvollzug mit bestmöglicher und vollumfänglicher vorbildhaft-umweltverträglicher Beschaffungspraxis ein. Dazu gehört, dass sie alle Einsatzpotenziale von Recyclingmaterialien auszuschöpfen haben, mit denen sehr oft hohe Energiesparpotenziale verbunden sind,

Ohne weiteren verkehrs- und klimapolitisch kontraproduktiven Fernstrassenbau und mit der Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Einsatzes von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat im Tiefbau allen staatlichen, kommunalen gemeindlichen Baustellen und privaten gewerblichen Bauvorhaben könnte man einen erheblichen Teil des weiteren Abbaus von Primärrohstoffen wohl sicher vermeiden.

So geht´s nicht: Ablagerung von Bauschutt in Sandgrube im Landkreis Regensburg

Um alle Einsatzpotenziale von Recyclingmaterialien auszuschöpfen, müssten vor allem wegweisende Bauten auch im Hochbau gerade von Seiten der öffentlichen Hand Ersatzbaustoffen geplant und realisiert werden. Im Hochbau ist eines dieser Vorbilder die Umweltstation der Stadt Würzburg, das erste Gebäude in Bayern, das zu drei Viertel aus Recyclingbeton besteht.

Natürlich soll, wo immer möglich anstelle von energieaufwändig hergestellten Baustoffen wie, ob Ziegel, Stahl oder Beton der unter Wahrung einer naturgemäßen Waldwirtschaft zu gewinnende Roh- Bau- und Werkstoff einheimisches Holz aus nachhaltiger Waldpflege – seinen technischen und ökologischen Eigenschaften entsprechend genutzt werden.

Wo dies aus technischen Gründen nicht möglich und somit Beton als Baustoff erforderlich ist, vorrangig Recyclingbeton zum Einsatz kommen.

Öffentliche Auftraggeber sind nach § 45 KrWG und gemäß den landesspezifischen Abfallwirtschaftsgesetzen verpflichtet, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen, ob Recyclingbaustoffe eingesetzt werden können. Planen Sie den Einsatz von Recyclingbaustoffen von Beginn an mit ein und legen Sie am besten bereits in den Vorbemerkungen Ihrer Ausschreibungen fest, dass Sie Recyclingbaustoffe einsetzen wollen und nur geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Sekundärbaustoffe - entsprechend der für den Einsatzbereich geltenden Technischen Regelwerke und Normen - zugelassen sind. Das Leistungsverzeichnis selbst ist dann produktneutral und gemäß den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu gestalten.

Recyclingbaustoffe nämlich, die die einschlägigen technischen Spezifikationen erfüllen und einer Gütesicherung unterliegen, sind als gleichwertig zu Primärbaustoffen zu werten. Der explizite Ausschluss des Einsatzes von Recyclingbaustoffen hingegen ist nur dann gerechtfertigt, wenn wasserrechtliche Gebiet- bzw. Einbaubeschränkungen bestehen. Selbstverständlich ist es dem Auftraggeber darüber hinaus auch möglich, durch die Festlegung von Umweltkriterien in den Ausschreibungsunterlagen den Einsatz von Recyclingbaustoffen bei der Vergabeentscheidung aus ökologischen Gründen eine höhere Gewichtung zuzumessen.

Der stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft Johann Meindorfer aus Straubing beschäftigt sich im Rahmen des Projekts „VerPlaPoS-Verbraucherreaktionen bei Plastik und dessen Vermeidungsmöglichkeiten am Point of Sale“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit Anstössen zu nachhaltiger Unternehmensausrichtung.

Bereits in den frühen 1980 Jahren erreichte er mit bundesweiten Anschreibeaktionen an Molkereien die erste Kennzeichnung von Plastikverpackungsbechern für Molkereiprodukte wie Joghurt, Quark, Kefir, Schlagsahne oder Sauerrahm mit Aufdruck oder Einprägen der jeweilig verwendeten Kunststoffsorte auf den Verpackungen

Damit ist der erste Wertstoffhof in der Stadt Straubing im ehemaligen Dietl-Bräu an der Regensburger Strasse mit der bayernweit ersten Getrenntsammlung von sortierten Post-Consumer PP- und PS-Behältern entstanden, von dem dann auch die erste komplette Lastzugladung Post-Consumer Styroporformteile aus Haushalten und Gewerbe zum Recycling erfolgreich auf die Reise geschickt wurde. Beides hat mit einer durchorganisierten Sichtprüfung und Nachsortierung gut geklappt. Das sortenreine PP- und PS-Material konnte dünnwandigen Nonfood-Artikeln weiterverarbeitet werden.

In ausführlichen Anschreiben an in einer Vielzahl von Unternehmen jeder Grössenordnung und aller Branchen von Autoherstellern bis zu Lebensmittel-, Drogeriemarkt-, Möbel-, Sport-, und Mode- Einzelhandelsketten verweist er auf die Erfordernisse einer durchgängig nachhaltigen Unternehmensausrichtung in allen Unternehmensbereichen für umfassenden Gesundheits-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz

Er hat dazu auch etliche grosse Einzelhandelsketten angeschrieben und auf ihre Produktverantwortung hingewiesen, was eigentlich. Aufgabe von Politik und Behörden wäre. Denn ein paar Vorschriften greifen auch für private Unternehmen, werden aber meist missachtet, ohne dass jemand von den Aufsichtsbehörden dies wirksam von ihnen einfordert, kontrolliert oder gar sanktioniert. Einiges würde ihnen etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz abverlangen. Da gibt es nicht nur Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft, wonach Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind. Sondern da ist sogar (!) auch eine Produktverantwortung von Grund auf festgeschrieben. Und die umfasst eigentlich (!)insbesondere die Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und nach Gebrauch zur ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung … geeignet sind, sowie den vorrangigen Einsatz von verwertbaren Abfällen oder sekundären Rohstoffen bei der Herstellung von Erzeugnissen“.

Das erweist sich wie alle anderen unkontrollierten Regelwerke als zahmster Papiertiger in den ministeriellen wie behördlichen Schubladen, weil es scheinbar niemand als reizvoll ansah, sich dessen anzunehmen, weil es bei diesem Thema nicht ausreiche, Polit-Sprechblasen abzusondern.

Weit über eine Plastiktütenfreiheit hinaus will der BUND Naturschutz von den führenden Lebensmittel-, Drogeriemarkt-, Möbel-, Sport-, Grosshändlern und Einzelhandelsketten sowie Herstellerbetrieben unterschiedlichster Branchen eine ganzheitlich nachhaltigere Unternehmensausrichtung sehen. Das betrifft auch die absolute Senkung des Flächen- und Energieverbrauchs und den effizienten Einsatz von Energie beim Gebäude- und Mobilitätsmanagement. Oder auch den Einsatz von aufbereitetem und gereinigten Bauschutt-Granulats anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Gebäuden, Strassen und Wegen.

Und wo oder wenn das mit der jeweils umweltverträglichste beste ökologische Praxis mit dem derzeitigen Kostengefüge nicht klappen sollte, muss die Politik mit deutlich höherer Ressourcenbesteuerung nachhelfen.

Hier ein Prototyp des alle Unternehmensbereiche umfassenden Anschreibens, der gerne für eigene Initiativen / Aussendungen verwendet bzw. übernommen werden kann:

Nachhaltige Unternehmensausrichtung in allen Unternehmensbereichen für umfassenden Gesundheits-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz

Papierbedarf von umweltbelastenden Primärfaserpapieren auf umweltverträgliches Recyclingpapier aus 100 % Altpapier umstellen

Plastiktüten und Kunststoffanwendungen im Verpackungs- sowie im Non-Food-Bereich auf Recycling-Kunststoff umstellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Reihe bedrohliche Entwicklungstendenzen wie Klimawandel und weltweit massiver Verlust an Biodiversität erfordern ein umgehendes Umsteuern im Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

Nachdem die Notwendigkeiten zum schnellsten Erreichen der Biodiversitäts-, Klimaschutzzieleund einer ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar-, Rohstoff-, Verkehrs- Wirtschafts- und Konsumwendeganz offenkundig immer deutlicher werden, immer erdrückender zu Tage treten, ist auch eine nachhaltige Unternehmensausrichtung in allen Unternehmensbereichenfür umfassenden Gesundheits-, Tier-,Umwelt- und Klimaschutz bei allen Einkaufs- und Beschaffungsaktivitäten sowie bei der kompletten Sortimentsgestaltung Ihrer Handelsware erforderlich, wozu wir Ihnen hiermit Anforderungen zu vielen ökologierelevanten Bereichen Verbesserungspotentiale nahebringen sowie Sie um Ausschöpfung all dieser Verbesserungspotentiale bitten wollen:

A

Die Verwendung von Recyclingpapier aus 100% Altpapierleistet einen gewichtigen Beitrag zum Einsparen von Energie und Frischwasser. Wie die Ökobilanzierung des Umweltbundesamtes ergeben hat, ist Recyclingpapier aus 100% Altpapiermit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ die umweltverträglichste Papiervariante, wie in der Dateianlage komprimiert dargestellt.

Dagegen sind Primärfaserpapiere mit erheblich höheren Umweltbelastungen verbunden, auch die sogenannten „chlorfrei gebleichten“ Papiere mit Bezeichnungen wie „chlorfrei gebleicht“, „aus forstwirtschaftlich kontrolliertem Anbau“ und Siegeln wie „FSC“, „PEFC“, Papiere, die alleine diese Bezeichnungen tragen, sind aus Primärfasern, also Frischholz bzw. dem darauf unter hohem Energieaufwand gewonnenen Zellstoff hergestellt.

Für umweltverträgliches Recyclingpapierwerden rund 60 % weniger Energie und Frischwasser benötigt als für die umweltbelastenden Frischfaserpapiere.

In hoher Übereinstimmung damit zeigt eine Studie Büros für Umweltgestaltung in Wil/CH, dass ganz aus Altpapier hergestellte Papiere die Umwelt im Schnitt um mindestens einen Faktor zwei weniger belasten als Papiere aus Zellstoff.

Zwar werden Teile (!) der importierten Primärfaser-Rohstoffe Holz und Zellstoff inzwischen nicht mehr durch direkte Rodung von Urwäldern gewonnen, aber für ihre Gewinnung in intensiv bewirtschafteten und ökologisch minderwertigen Holzplantagen wurden oftmals schon vorher wertvollste Lebensräume zerstört, ob in tropischen oder borealen Regenwäldern. Ähnliches trifft sogar auf Holz für Papiere zu, die sich mit dem „FSC“-Siegel für angeblich naturnahe Waldbewirtschaftung schmücken. Und entscheidend für den hohen Wasser- und Energieverbrauch ist bei der Papierproduktion der Prozess der Zellstoffherstellung, unabhängig von der Herkunft der Hölzer, ob aus natürlichen oder naturnahen Wäldern, forstlichen Monokulturen oder den inzwischen sehr verbreiteten und oft auch mit hohem Pestizideinsatz belasteten Holzplantagen. Dadurch sind Primärfaserpapiere immer mit deutlich höheren Umweltbelastungen verbunden und weisen eine weitaus schlechtere Ökobilanz auf als Recyclingpapier aus 100% Altpapier. Zum anderen schlagen sich weite energieintensive Transportwege der aus entfernten Erdteilen importierten Rohstoffe Holz und

Zellstoff belastend auf die Ökobilanz nieder.

Nachdem die inzwischen angebotenen hochwertigen Recyclingpapieresowohl technisch wie optisch eine hervorragende Druckqualität auch für repräsentative Druckstücke ermöglichen und die früher teilweise vorhandenen technischen Bedenken zur Einsetzbarkeit auf den verschiedenen Papierbearbeitungsmaschinen ausgeräumt sind, ist es abfallwirtschaftlich wie klimapolitisch geboten, alle Einsatzpotentiale für Recyclingpapier aus 100% Altpapierauszuschöpfen.

Plastiktüten und Kunststoffanwendungen im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich auf Recycling-Kunststoff umstellen

Plastiktüten- und -verpackungen erweisen sich zunehmend als ein Umweltproblem: Neben der Nutzung fossiler Rohstoffe sowie des hohen Wasser- und Energieverbrauchs bei der Herstellung, stellt die nicht vorschriftsgemässe „Entsorgung“ von Plastiktüten eine weitreichende und langfristige Belastung dar. Plastiktüten landen in der Umwelt, sie machen einen großen Teil des Mülls an Straßenrändern und des Plastikmülls in den Meeren aus, und stellen so vor allem eine Gefahr für marine Ökosysteme und ihre Lebewesen dar. Der allgegenwärtige Plastikmüll, an Land wie im Meer, ist auch eine tödliche Gefahr für die Seevögel.

Im Hinblick auf die Ziele und Notwendigkeiten von Energiewende und Klimaschutz müssen neben dem generell höchstmöglichen Ausschöpfen gegebener Abfallvermeidungspotentiale von Grund auf bei Produktverpackungen dringend die Voraussetzungen für ein möglichst hochwertiges Kunststoff-Recycling geschaffen werden, die zu den Wiedereinsatz des dabei gewonnenen Recyclats für wiederum möglichst universell hochwertig verwendbare und gebrauchsfähige Artikel ermöglichen.

Nachdem die Problematik und Thematik von Abfallvermeidung sowie sortenrein getrennter Erfassung von Kunststoffabfällen auch weit über die Tragetaschen hinaus gerade als Voraussetzung für ein möglichst hochwertiges Kunststoff-Recycling, mit dem dann auch möglichst universell verwendbare und gebrauchsfähige Artikel hergestellt werden können, höchst bedeutsam ist, ist erforderlich, folgende übergreifenden gebotenen ökologischen Aspekte, Erfordernisse und Notwendigkeiten in Ihre komplette Sortimentsgestaltung Eingang finden zu lassen:

Die Kunststoffverpackungen müssten

  1. auf das unabweisbar nötige Mass minimiert

und

  1. möglichst nur recyclinggerechte Monomaterialien

mit

  1. deutlicher Kennzeichnung / Angabe der verwendeten Material- bzw. Kunststoffsorte entsprechend Anlage 5 „Kennzeichnung von Verpackungen“ zu § 6 des Verpackungsgesetzes anstatt von kaum stofflich verwertbaren Verbundmaterialien

verwendet werden.

Dies gilt es sowohl bei den Eigenmarken umzusetzen als auch bei den zuliefernden Markenartikelherstellern einzufordern und sicherzustellen:

Denn während bei der Zuführung von Kunststoffabfällen zu Müllverbrennungsanlagen, der beschönigend so genannten „thermischen Abfallverwertung“ nur ein Teil ihres Energieinhalts genutzt wird, lediglich der Brenn- oder Heizwert, kann beim Ersatz von „Neu-Produkten“ aus „Neu--Polymeren“ durch Produkte aus dem Recycling-Kunststoff ein Maximum an Herstellungsenergie (60 – 80% bei Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff - so etwa 80% bei LD-PE - s. Dateianlage) eingespart werden. Somit leistet das auf sortenreiner Erfassung basierende sortenreine Kunststoff-Recycling genauso wie das Papier-Recycling, sofern Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff auch tatsächlich an Stelle von Primärrohstoffware verwendet werden, einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen nicht nur der abfallwirtschaftlichen, sondern in geradezu herausragender Weise und Dimension ebenso der energie- und klimapolitischen Ziele und Erfordernisse.

Daher muss die Ausschöpfung aller Einsparpotenziale und -möglichkeiten mit allen Instrumenten von Abfallvermeidung und-verwertung angegangen, realisiert und abgearbeitet werden, wozu ein Mitwirken der Wirtschaft und dabei der Lebensmittelwirtschaft sowie speziell des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und somit Ihres Unternehmens unverzichtbar ist.

Dabei ist eine Umstellung auf sogenannte biologisch abbaubare „Ökoplastiktüten“ oder auch auf Einwegtüten aus Primärfaserpapier in keiner Weise empfehlenswert, wie auch das Umweltbundesamt bestätigt: „Umweltbundesamt hält Bio-Plastiktüten für nicht tragbar. Auch Einwegtüten aus Papier schneiden in Ökobilanzen nicht besser ab als konventionelle Plastiktüten. Am besten für die Umwelt ist daher immer noch der wiederverwendbare Einkaufbeutel, der möglichst lange benutzt wird“.

Am ehesten, wo es wirklich keine eindeutig umweltverträglichere Lösung gibt, und nur soweit sich der Einsatz von Plastiktüten nicht vermeiden lässt, sind Plastiktragetaschen und -sonstige Verpackungen aus Recyclingmaterialsogenannten „Ökoplastiktüten“ vorzuziehen, wobei die Abgabe nur gegen Entgelt erfolgen sollte.

Die Vorteilhaftigkeit von oft benutzten Mehrweg-Gefässen erfordert deren Bevorzugung weit über den Anwendungsfall Tragetaschen / Einkaufstüten hinaus. Mengenmässig höchst relevant ist dabei der Getränkebereich, in dem die grössten Umstellungspotentiale gegeben sind, gleichzeitig aber auch die einfachsten, bewährtesten Umstellungsmöglichkeiten in der Praxis. Hier gilt es die Sortimente im Mehrweg-Segment auszubauen und Einweggetränkeverpackungen schrittweise auszulisten und begleitend den Umstieg auf die umweltverträglichsten Mehrweg-Alternativen über eine dazu dienliche Preisgestaltung zu fördern.

Im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich sind Papier- bzw. Kunststoff-Produktverpackungen auf Recyclingmaterial umzustellen. Als exemplarische Anwendungsfälle für Recycling-Kunststoff seien dazu Kunststoffschrumpffolien, Tuben / Flaschen etwa für Reinigungs- oder Flüssigwaschmittel, Körperpflegemittel aufgeführt.

Dasselbe gilt für alle Produkte, Produktverpackungen im Nonfood-Bereich sowie für Plastiktüten- und -Versandtaschen zu: auch hier ist Recycling-Kunststoff die weitaus umweltverträglichere Variante gegenüber „Neu--Polymeren“ und auch gegenüber sogenannten „biologisch abbaubaren Ökoplastiktüten“, die sich im Übrigen oft in den verbreiteten Kompostierungsanlagen als doch nicht abbaubar erweisen.

Denn während bei der Zuführung von Kunststoffabfällen zu Müllverbrennungsanlagen, der beschönigend so genannten „thermischen Abfallverwertung“ nur ein Teil ihres Energieinhalts genutzt wird, lediglich der Brenn- oder Heizwert, kann beim Ersatz von „Neu-Produkten“ aus „Neu--Polymeren“ durch Produkte aus dem Recycling-Kunststoff ein Maximum an Herstellungsenergie (60 – 80% bei Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff - so etwa 80% bei LD-PE - s. Dateianlage) eingespart werden. Somit leistet das auf sortenreiner Erfassung basierende sortenreine Kunststoff-Recycling genauso wie das Papier-Recycling, sofern Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff auch tatsächlich an Stelle von Primärrohstoffware verwendet werden, einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen nicht nur der abfallwirtschaftlichen, sondern in geradezu herausragender Weise und Dimension ebenso der energie- und klimapolitischen Ziele und Erfordernisse.

Daher muss die Ausschöpfung aller Einsparpotenziale und -möglichkeiten mit allen Instrumenten von Abfallvermeidung und-verwertung angegangen, realisiert und abgearbeitet werden, wozu ein Mitwirken der Wirtschaft und dabei der Lebensmittelwirtschaft sowie speziell des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und somit Ihres Unternehmens unverzichtbar ist.

Dabei stellt die umfassende Umstellung des Papierbedarfs aufumweltverträgliches Recyclingpapier und von Plastikverpackungen aus erdölbasierten „Neu--Polymeren“ auf Recycling-Kunststoff einenüberaus bedeutsamen Teil einer nachhaltigen Unternehmensausrichtung dar.

Sofern eine wirkliche Energiewende bei gleichzeitigen Anstrengungen zu wirksamem Klimaschutz unserer Gesellschaft und auch Ihrem Unternehmen ein echtes Anliegen ist, müssen auch "versteckte" Energiesparpotentiale, wie sie durch Verwendung von umweltverträglichem Recyclingpapier anstelle von Primärfaserpapieren sowie für den Einsatz von Recycling-Kunststoff statt „Primär-/ Neu--Polymeren“ gegeben sind, gehoben und ausgenutzt werden. Bei den Erfordernissen Energiewende und Klimaschutz ist konkretes Engagement aller, auch seitens der gesamten Akteure der privaten Wirtschaft in grossen wie in kleinen Dingen gefragt, somit auch in diesen bei jedem Unternehmen mengenmässig nicht zu vernachlässigenden Bereichen.

Bitte stellen Sie im Interesse von Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz , sowohl Ihren internen Papierbedarf wie Kopier- und Druckerpapier, ebenso wie Hygienepapiere (Toilettenpapier, Küchenrollen, Papiertaschentücher, Papierservietten als auch die externe Korrespondenz inclusive Briefumschläge und Versandtaschen, Publikationen, Kataloge und Werbematerialien und auch die Handelsware Ihres Hauses umfassend auf umweltfreundliche Recyclingpapiere aus 100 % Altpapier unter Verwendung von mineralölfreien Druckfarben um, soweit dafür noch Primärfaserpapiere verwendet werden und geben Sie die verwendete Papiersorte möglichst auch auf Ihren Publikationen an.

Und bitte stellen Sie also im Interesse von Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz auch die bei Ihnen eingesetzten Kunststoffartikel im Verpackungs- / Nonfood-Bereich auf umweltverträglichere Recycling-Kunststoffe um.

Der aufgezeigte Handlungsbedarf sollte auch in der kompletten Sortimentsgestaltung Ihrer Handelsware ausgeschöpft werden Eingang finden zu lassen:

B Handlungsbedarf in Sachen nachhaltiger Unternehmensausrichtung besteht ebenso in folgenden Handlungsfeldern:

1.

Beschaffung, Nutzung und Angebot nur der energiesparendsten, -effizientesten und umweltverträglichsten reparaturgerecht und -freundlich konstruierten motorgetriebenen, elektronischen, Elektrogeräte und IT-Komponenten

Die verschiedenen Komponenten der Informationstechnologie und der damit zusammenhängenden Bürotechnik verursachen bei

Ihrer Herstellung, beim Betrieb und bei der Entsorgung in ihrer Gesamtheit inzwischen weitreichende Umweltbelastungen.

Allerdings können diese Umweltbelastungen durch eine gezielte vorausschauende und umweltfreundliche Beschaffungspolitik

minimiert werden, insbesondere durch entsprechende Vorgaben bei Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für IT-Komponenten. Dazu sollten als Mindestanforderungen die Kriterien offizieller Umweltzeichen bei Ausschreibung von Aufträgen für IT-Komponenten vorgegeben und nur noch die jeweilsenergiesparendsten, -effizientesten und umweltverträglichsten reparaturgerecht und -freundlich konstruierten verfügbaren Geräte mit höchstmöglich hohem Anteil an Recyclingkunststoffennach derbesten ökologischen Praxisbeschafft und genutzt werden.

Zu den Standardvorgaben muss auch die zugesicherte Eignung und „offizielle“ Freigabe der zu beschaffenden Drucker, Faxgeräte

und Kopierer für den Betrieb mit umweltverträglichem Recyclingpapier aus 100 % Altpapiersowie ein möglichst hoher Anteil

an Recyclingkunststoffen bei diesen Geräten sowie bei Tastaturen, Mäusen, Druckerpatronen bzw. –kartuschen,

Steckdosenleisten etc. gehören bei gleichzeitiger Freiheit von PVC und anderen bedenklichen Materialien.

Die leichte stofflich hochwertige Verwertbarkeit muss – auch durch deutliche Kennzeichnung / Angabe der verwendeten Material- bzw. Kunststoffsorten gerade bei Kunststoffkomponenten aller elektronischen, Elektrogeräte und sonstiger Gebrauchsartikel gewährleistet sein.

Die Nachfrage nach den jeweilsenergiesparendsten, -effizientesten und umweltverträglichsten reparaturgerecht und -freundlich konstruierten verfügbaren Geräten soll über eine dazu dienliche Preisgestaltung gezielte gefördert und auf diese gelenkt und das Angebot von motorgetriebenen, elektronischen, Elektrogeräten und IT-Komponentensoll zügig sukzessive umfassend auf die jeweilsenergiesparendsten, -effizientesten und umweltverträglichsten verfügbaren Geräte mit höchstmöglich hohem Anteil an Recyclingkunststoffen nach der besten ökologischen Praxis umgestellt werden. Letzteres ist bei allen technischen wie mechanischen Geräten erforderlich.

Zudem muss ein unübersehbares leicht zugängliches Angebot und das prominente Herausstellen und aktives Bewerben der Rücknahmemöglichkeiten für zu entsorgende Alt-Elektrogeräte sichergestellt sein.

2.

Beschaffung, Nutzung und Angebot vonProdukten aus Recyclingkunststoff statt solcher ausPrimär-/ Neu--Polymeren“

Die ökologischen Vorteile von Recyclingkunststoffen gegenüber erdölbasierten Kunststoffen aus Primärmaterial, insbesondere durch Einsparung eines hohen Anteils der Herstellungsenergie, erfordern, dass Kunststoffen aus Primärmaterial in allen Einsatzbereichen, wo dies möglich ist, Produkte aus Recyclingkunststoff vorgezogen werden (sofern sich nicht Lösungen mit

ökologisch noch vorteilhafteren Werkstoffen wie Holz eingesetzt werden können.

Dies gilt insbesondere für folgende Anwendungsbereiche neben den Kunststoff-Produktverpackungen im Nonfood-Bereich:

Verpackungen:

Tragetaschen und Beutel, Verpackungsfolien, Müllsäcke bis hin zu Schwerlast-Abfallsäcken

Baustellenbedarf

Abdeck- und Baufolien, Bau- und Abdeckplanen

Baustoffe

Fertigteile wie Kabelschutzplatten, Gitterrostböden, Kabelkanalabdeckplatten, Lärmschutz - und, Spundwände, Universalrinnen

Bodenabdecksysteme, Abdeckplatten, Dielen, Platten, Rasengittersteine, Stegbohlen, Waben, Terrassendielen)

Bodenschutzmatten, Wellplatten

Bänke, Bankbohlen, Tische, Sandkästen, Blumenbeete/-kübel, Abfallbehälter, Zäune, Zaunlatten/-pfosten, Absperrungen,

Unkrautteller, Poller, Komposter, Kinderbänke, Matschtische, Balken, Bord/-Grenz-/L-Steine, Bretter, Palisaden, Pfosten, Profile,

Komposter, Poller, Geländer für Parkanlagen und Grünflächen, Garten- und Landschaftsbau

Bürobedarf

Stehsammler, Papierkörbe; Mülltrennsystembehälter

Sicht- und Prospekthüllen, Ablageboxen, Dokumentenmappen, Ringbücher, Archivboxen, Schubladenboxen,

Briefablagen, Buchstützen

Nippes- und Dekoartikel

Die Schadstofffreiheit von PVC und anderen gesundheitlich bzw. ökologisch bedenklichen Materialien sowie die leichte stofflich hochwertige Verwertbarkeit muss – auch durch deutliche Kennzeichnung / Angabe der verwendeten Material- bzw. Kunststoffsorten gerade bei Kunststoffkomponenten aller elektronischen, Elektrogeräte, Einrichtungsgegenstände, Möbelstücke und sonstiger Gebrauchsartikel wie Sportartikel, Büro-, Haushalts- und Spielwaren, Nippes-, Deko- und Werbegeschenkartikeln gewährleistet sein, wobei unbehandelten heimischen Holzprodukten und Produkte aus Recyclingkunststoff der Vorzug vor Neu-Kunststoff-Artikeln zu geben ist.

3.

Heimische Holzprodukte mit dem „FSC“-Siegel an Stelle von energieaufwendigeren Werkstoffen wie Stahl, Nichteisenmetalle oder Kunststoffen

Die ökologischen Vorteile von heimischen Holzprodukten als Dämm- wie auch als Baustoffsollen beim Neubau wie bei Sanierung von Gebäuden in grösstmöglichem Umfang genutzt werden. Neubauten im Hochbau sollen daher vorrangig als Holzbauten errichtet werden, soweit dies aus statischer und brandschutztechnischer Sicht möglich ist.

Holzprodukte sollen darüber hinaus an Stelle von energieaufwendigeren Werkstoffen wie Stahl, Nichteisenmetalle oder Kunststoffen auch in Einsatzbereiche wie Pfosten, auch für Verkehrsschilder und Wegweisungen, Leiteinrichtungen, Geländer etc. verwendet werden, soweit dies die konstruktiven Merkmale erlauben. Mindeststandard für Holzprodukte soll die Zertifizierung mit dem „FSC“-Siegel sein. Die Verwendung von Tropenholz soll zum Schutz der Regenwälder ausgeschlossen bleiben.

Schadstofffreiheit von gesundheitlich bzw. ökologisch bedenklichen Materialien muss auch bei Holzprodukten, höchstgradig bei Babyartikeln und Spielwaren sichergestellt sein, wobei unbehandelten heimischen Holzprodukten der Vorzug vor Kunststoffartikeln zu geben ist.

Dies gilt auch für Mobiliar, Einrichtungsgegenstände und Möbelstücke; Faserrohstoffe für Heimtextilien sowie textile Bestandteile von Polstermöbeln sollen aus fairer gentechnik- und giftfreier kontrolliert ökologischer landwirtschaftlicher Urproduktionbezogen werden.

Sportartikel, Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände und Möbelstücke aus nicht sortenreinen Kunststoffen ohne eindeutige Kennzeichnung und stofflich hochwertige Verwertbarkeit mit bewährten Verwertungswegen oder solche mit Kunststoffbeschichtung bzw. -laminierung erweisen sich im Gegensatz zu reinen Holzprodukten als nicht vernünftig wiederverwertbar und landen meist in der Müllverbrennung. Sie sollen daher gemieden und weitgehend aus den Sortimenten genommen werden, zumindest sofern es sich nicht um textile Bestandteile von Polstermöbeln handelt, deren Erzeugung aus ökologisch nachhaltig schadstofffrei produzierten Naturmaterialien anzustreben ist.

4.

Umstellungder Bereiche Lebensmittel, Getränke, Textilien, Körperpflege-, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel aufErzeugnisse des fairen gentechnik-, gift- und torffreien kontrollierten Öko-Landbaus

Nachdem die Bio-Landwirtschaft die umwelt- und gesundheitsschonende und somit als beste Variante der Urproduktion gut und vorteilhaft für Artenschutz, Biodiversität, Boden, Grund- und Trinkwasser, Gesundheit und das Klima ist, sollte bei der Beschaffung landwirtschaftlicher Erzeugnisse grundlegend auf solche aus fairem gentechnik-, gift- und torffreiem kontrolliert ökologischem Landbaumit dem höchstmöglichen Grad an Schadstofffreiheit zurückgegriffen werden. Dabei ist insbesondere beim Einkauf von Importware darauf abzustellen, dass diese Erzeugnisse möglichst den Fair-Trade-Bedingungen genügen und nicht unter Missachtung grundlegender Arbeitsrechte hergestellt werden.

Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf Textilien inclusive Dienstkleidung, bei denen eine Vorgabe für die Herstellung der Faserrohstoffe aus fairem gentechnik-, gift- und torffreiem kontrolliert ökologischem Anbauerforderlich ist, sofern nicht - wie bei Outdoor-Ausrüstung besondere Anforderungen an die Witterungsbeständigkeit zu stellen sind. In diesen Fällen wäre auf Textilien aus Sekundärrohstoffen zurückzugreifen, wie etwa aus Textilfasern aus der Wiederverwertung von PET-Abfällen bzw. aus ähnlichen geeigneten Recyclingkunststoffen.

Dabei ist der Ein- und Verkauf von Textilien auszuschliessen, die in Billiglohnländern unter Missachtung grundlegender Arbeitsrechte hergestellt werden. Beim Bezug von Körperpflege-, Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln ist nicht nur die Schadstofffreiheit und die leichte biologische Abbaubarkeit und der Verzicht auf Palmöl und Palmkernöl sicherzustellen, sondern auch die Herkunft der Rohstoffe aus fairem gentechnik-, gift- und torffreiem kontrolliert ökologischem Anbau.

Für Schuhe, Taschen, Rucksäcke etc. gelten die Erfordernisse der Schadstofffreiheit von PVC und anderen gesundheitlich bzw. ökologisch bedenklichen Materialien schon bei den Rohstoffen sowie der leichten stofflich hochwertigen Verwertbarkeit und tatsächlichen Wiederverwertung mittels unternehmens- oder branchengetragenen Rücknahmesysteme bzw. -möglichkeiten. Die Erzeugung textiler Bestandteile ist aus ökologisch nachhaltig schadstofffrei produzierten Naturmaterialien anzustreben. in grösstmöglichem Umfang aus fairem gentechnik-, gift- und torffreiem kontrolliert ökologischem Landbaumit dem höchstmöglichen Grad an Schadstofffreiheit. Lederwaren sollen nur aus natürlicher pflanzlicher Gerbungbeschafft und angeboten werden.

Die umfassende Umstellung auf Erzeugnisse aus fairer gentechnik-, gift- und torffreier kontrolliert ökologischer Bio-Landwirtschaft sollte auch in die komplette Sortimentsgestaltung Ihrer Handelsware in den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Textilien, Schuhe, Taschen, Rucksäcke Eingang finden und das Umstellungspotential vollumfänglich ausgeschöpft werden.

Eine Steigerung der Nachfrage nach Erzeugnissen des Öko-Landbaus kann auch als Beitrag zur Erhöhung der Produktion von – sehr wichtig: mehr inländischen - Bio-Produktenangesehen werden, da gesicherte Absatzmärkte für Bio-Produktefür Landwirte eine wichtige Voraussetzung bei den betriebswirtschaftlichen Überlegungen zur Umstellung auf den Öko-Landbau darstellen.

Wie hinlänglich bekannt sein dürfte, sind im Hinblick auf die Ziele und Notwendigkeiten von Energiewende, Arten-, Tier- und Klimaschutz an die Fleisch- und Wurstproduktion hohe Mindestanforderungen auch ausserhalb des Biobereichs zu stellen. Zur Sicherstellung von Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichem Verbraucherschutz sind die Gentechnikfreiheit und Regenwaldneutralität der eingesetzten Futtermittel sicherzustellen, Transportaufkommen sowie Transportweiten müssen zum Erreichen der Energiewende- und Klimaschutzziele minimiert werden, d.h. Importfuttermittel, die in Übersee auf (auch ehemals) Regenwaldflächen produziert werden, können nicht als ökologisch nachhaltig klassifiziert und somit auch nicht empfohlen werden.

Aus ethisch-moralischen Gründen sind die höchstmöglichen Tierschutz- sowie Tierwohl-Standards, mindestens nach dem EU-Bio-Standard, zu garantieren und kürzestmögliche Tiertransporte sicherzustellen. Die Sicherstellung ausreichend hoher Standards ist insbesondere durch entsprechende Vorgaben bei Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen des Lebensmitteleinzelhandels an dessen Vorlieferanten, Verarbeiter und die landwirtschaftlichen Urproduzenten zu bewerkstelligen. Dazu ist auch Ihr Unternehmen als bedeutsamer Akteur im Lebensmittelsektor in höchstem Masse gefordert.

5.

Flächenressourcenschonung, Energiesparen und höchstmögliche Energieeffizienz beim Gebäude- und Mobilitätsmanagement

Betriebs- und Verwaltungsgebäude einschliesslich Einkaufsmärkte und Verkaufsfilialen in einer nur eingeschossigen Bauweise mit einer Vielzahl von Parkplätzen sind mit den Erfordernissen des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden nicht vereinbar. Sie sollen daher nur in eine mehrgeschossige Bebauung integriert errichtet werden, indem die Obergeschosse der Gebäude mit Verkaufsflächen, Gewerbe, Kanzleien, Praxen oder Wohnungen genutzt werden und somit an anderer Stelle zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden wird. Es gibt seit jeher einen architektonisch wie städtebaulich hochwertigen Baubestand, der ökologisch nachhaltig, flächensparend und oft auch verkehrsvermeidend in zentralörtlicher Lage erdgeschossig mit Geschäften und obergeschossig zu verschiedenen Zwecken genutzt wird. An diesen muss auch bei gewerblichen Um- und Neubauvorhaben – auch im Zuge der Aufstockung vorhandener Gebäude - wieder angeknüpft werden.

Bau- und Dämmstoffe, Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände und Möbelstücke aus nicht oder nur schwer wiederverwertbaren Materialien wie geklebten geschäumten Kunststoffen bzw. solche ohne eindeutige Kennzeichnung und stofflich hochwertige Verwertbarkeit mit bewährten Verwertungswegen oder solche mit Kunststoffbeschichtung bzw. -laminierung erweisen sich im Gegensatz zu reinen Holzprodukten als nicht vernünftig wiederverwertbar und landen meist in der Müllverbrennung. Sie sollen daher gemieden werden.

Beim Gebäude- und Mobilitätsmanagement sind

  1. neben dem Neubau von Gebäuden grundsätzlich nach dem höchstmöglichen Energiesparstandard

  2. und neben der bekanntlich dringenden energetischen Sanierung aller Büro- und Betriebsgebäude und

möglichst gleichzeitiger Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung aus nachwachsenden Reststoffen

und neben der grundsätzlich gebotenen Beschaffung der sparsamstmöglichen bzw. verbrauchsgünstigsten Dienstfahrzeuge

auch deutliche Energiesparpotentiale zu erschliessen durch relativ einfache und in den Betriebsablauf bzw. das Mobilitäts- und Facilitymanagement zu implementierende Massnahmen wie etwa

  1. eine grundlegend sparsamere Schaltung von Heizung und Klimaanlagen in Gebäuden und auch Fahrzeugen.

  2. eine Grundeinstellung von Handwaschbecken auf Kaltwasser statt Warmwasser.

Für den Bereich der Mobilität muss Energiesparen als Schlüssel zum Klimaschutz durch die Vermeidung motorisierten Individualverkehrs und den Umstieg auf die und vorrangige Nutzung der umweltfreundlichsten Verkehrsträger Füsse, Fahrrad, Bus und Bahn, wo immer möglich erfolgen. Ein entsprechendes ökologisch nachhaltiges Mobilitätsmanagementin Betrieb und Verwaltung mit hervorgehobenen Erreichbarkeitshinweisen sowie spürbaren Vergünstigungen für Fussgänger, Fahrrad-, Bus- und Bahnbenutzer (Jobtickets für MitarbeiterInnen, witterungsgeschützten und absperrbaren Radabstellanlagen …) ist daher durchgängig geboten. Die reine Umstellung von Dienstwagenbeständen auf alternative Kraftstoffe wird dem nicht gerecht, wenn nicht auch der Energieverbrauch pro zurückgelegter Fahrstrecke durch die Anschaffung der verbrauchsgünstigsten Fahrzeugtypengesenkt wird.

Mengenmässig höchst relevant ist dabei der Warenempfang von den Herstellern, der im höchstmöglichen Maß zumindest zum jeweiligen Zentrallager im Hauptlauf per Bahn auf der Schiene abgewickelt werden soll.

Ein grundlegendes Erfordernis zur Verkehrsvermeidung ist bei alledem die bestmögliche Koordination, Strecken- und Routenplanung, Kombination und Bündelung von Dienstfahrten.

Zur Förderung der Produktion ökologieverträglicher erneuerbarer Energiesollte der Strombezug aller Liegenschaften auf 100 Prozent echten Ökostrom eines zertifizierten Öko-Stromversorgers umgestellt werden, der mindestens die Kriterien desGrüner Strom Labels (GSL)erfüllt, bei dem auch ein Zubau neuer Energieerzeugungsanlagen mittels Photovoltaik, Windkraft, ökologisch verträglich erzeugter Biomasse etc. aus einem Teil der höheren Verkaufserlöse garantiert ist.

Mit Strom aus Wasserkraft, der als Pseudo-Ökostrom aus ohnehin laufenden zumeist grossen Wasserkraftwerken ausgekoppelt und mit wohlklingender Bezeichnung als Ökostrom deklariert gesondert teurer verkauft wird als der restliche Strommix der jeweiligen Kraftwerksbetreiber, wird dem nicht Rechnung getragen.

Analog sollen für den Fall von bestehenden Gasheizungsanlagen diese bei allen Liegenschaften der öffentlichen Hand mit zertifiziertem umweltverträglichen Biogas das die Kriterien desGrünes Gas Labels (GGL)erfüllt, betrieben werden. Das Grünes Gas Label (GGL)steht für Biogas, das aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird, die ökologisch verträglich erzeugt und in regionalen Wirtschaftsstrukturen bereitgestellt werden. Hierzu zählen auch Gülle und biogene Reststoffe. Gasprodukte mit GGL bestehen zu mindestens zehn Prozent aus umweltverträglichem Biogas. Dessen Produktion erfolgt nicht in großindustriellen Anlagen irgendwo in fernen Ländern, sondern direkt vor Ort, wo die Biomasse anfällt. Dies stärkt die ländlichen

Räume – strukturell, finanziell und auch beim Umwelt- und Klimaschutz.

6.

Vorrangige Verwendung und Angebotvon Recyclingbaustoffenund aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulatanstelle von Primärmaterial wie Kies oder Schotter

Der Einsatz von Recyclingbaustoffenist im technisch höchstmöglichen Maß in allen geeigneten Einsatzbereichen geboten. Dies gilt von der Wiederverwendung von ausgebauten Pflastern, Bord- und anderen Steinen über das Recycling von ausgebautem Asphalt bis zur vorrangigen Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat anstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen. Die Verwendung von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulatanstelle von Kies oder Schotter beim Unterbau von Strassen, Wegen und Stellplätzen sollte bei Ausschreibung und Vergabe verbindlich vorgegeben werden.

7.

Ökologisch orientierte gentechnik-, gift- und torffreie Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege der Grünflächen bei allen Liegenschaften

Bei Überschwemmungen bebauter Gebiete werden grosse Mengen an Sondermüll wie Spritzgifte in die Flüsse gespült, die – ob legal oder illegal – immer noch zum Einsatz in Hausgärten wie in der industriell-intensiven Landwirtschaft vorgehalten und gelagert werden. Dies gilt ebenso für den Eintrag von landwirtschaftlichen Flächen und öffentlichen Grünflächen, auf denen Pestizideinsatz stattfindet.

Nicht nur im Hochwasserfall gebietet das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Artenvielfalt, von Boden, Grund- und Trinkwasser sowie Gewässern vor schleichender Entwertung und Verunreinigung durch synthetische Dünger- und Pestizideinträge aus der industriell-intensiven Landwirtschaft, die Landbewirtschaftung nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus als gesundheits-, klimawasser-, boden- und umweltverträglichster und damit zukunftsfähigster Form der Landwirtschaft.

Wegen seiner höheren Wasserinfiltrationsraten stellt der Ökolandbau darüber hinaus an sich ein probates Mittel gegen Hochwasserspitzen dar, was zusammen mit weniger Klimaschädlichkeit seine Vorteilhaftigkeit unterstreicht.

Zur Vorsorge gegen katastrophale Hochwasserereignisse gehört auch der Verzicht auf Torf in der Pflege von Grünanlagen, da die Torfgewinnung Moore als Wasserspeicher vernichtet und somit die Hochwassersituation verschärft

Gerade im Rahmen einernachhaltigen Unternehmensausrichtung sollen diese ökologischen Aspekte und Erfordernisse bei der Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege der Grünflächen bei allen Liegenschaften durch eineökologisch orientierte gentechnik-, gift- und torffreie Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege der Grünflächen bei allen Liegenschaftenumgesetzt werden.

Wir hoffen, Ihnen hiermit Anregungen zu vielen ökologierelevanten Bereichen gegeben zu haben, wie Sie in Ihrem Wirkungsbereich - im laufenden Betrieb sozusagen - zur Verteilungsgerechtigkeit, zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen können.

Und wir bitten Sie daher die Ausschöpfung dieserVerbesserungspotentiale

  • zur vorbildlich ökologieverträglichen Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege der Grünflächen / Liegenschaften

  • zur vorbildlich umfassenden Beschaffung und Verwendung von Produkten aus dem ökologischen Landbau in

den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Körperpflege und Textilien

  • zum sparsamstmöglichen Verbrauchsverhalten beim Gebäude- und Mobilitätsmanagement

in allen Ihren Unternehmensbereichen gezielt und beherzt anzupacken und voranzubringen

Die Umsetzung soll bei allen Einkaufs- und Beschaffungsaktivitäten, ggf. bereits bei Ausschreibung und Vergabe sowie bei der kompletten Sortimentsgestaltung Ihrer Handelsware erfolgen.

Ihre Antwort erwarten wir daher mit großem Interesse und danken schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Bioplastik“ derzeit noch keine zu empfehlende Alternative

Im Übrigen ist wichtig zu wissen: Ein reiner Austausch von Primärkunststoffen gegen Primärfaserpapiere stellt nach allen vorliegenden Erkenntnissen und Ergebnissen jüngsten Untersuchungen keine vorteilhafte Alternative dar; Folien und sonstige Kunststoffe mit 80 % bzw. mehr Recyclingmaterial sind demnach die überdeutlich besten Alternativen.

Die Begriffe "Bioplastik"oder"biologisch abbaubar" klingen schön umweltfreundlich und sollen deshalb inzwischen vielen Verpackungen und Produkten einen "grüneren" Anstrich geben, doch auch „Bio- Plastikfolien“ bzw. Verpackungen aus „Bioplastik“ sind derzeit noch keine zu empfehlende Alternative.

Ein Grossteil „biologisch abbaubarer Kunststoffe“ baut sich in der Landschaft oder in den Meeren ähnlich langsam ab wie konventionelles Plastik. Selbst Kompostierungsanlagen haben damit Probleme: Oft werden Produkte aus Bioplastik bereits vor der Kompostierung aussortiert und anschließend verbrannt, da sie von herkömmlichen Plastikprodukten kaum zu unterscheiden sind. Selbst wenn sie in die Kompostierung gelangen, findet oft kein vollständiger biologischer Abbau statt, sodass „Bioplastik“ in den meisten Anlagen als Störstoff angesehen wird. In der Folge lehnen fast alle Kommunen eine Entsorgung von „Bioplastik“ über den Bioabfall ab. Ökobilanzen belegen laut DUH, dass „biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe“ in der Gesamtheit keine Umweltvorteile gegenüber ihren Pendants aus Erdöl aufweisen. Hinzu kommen bisher ungewisse Umweltwirkungen, wie die Entstehung von Mikroplastik und die Wirkung der zugesetzten Additive.

In den allerwenigsten Fällen sind solche Verpackungen tatsächlich vollständig biologisch abbaubar, und wenn, dann nur unter ganz speziellen Bedingungen in der industriellen Kompostierung.

Die sogenannten „Bio-Plastiktüten bzw. -verpackungen“ haben wie „Biogas“, „Biokraftstoffe“ (Agrosprit) ein gravierendes Herkunftsproblem: es stammen eben die dafür verwendeten „nachwachsenden Rohstoffe“ gerade nicht bzw. fast nie aus dem energiesparenden und klimaschonenden kontrollierten Bio- (=Öko-) Landbau. Der Begriff „Bio“ ist leider nur für Lebensmittel per EU-Verordnung geschützt, wird aber, weil aus diesem Sektor zu Recht positiv belegt, in den Bereichen, für die der Schutz nicht gilt, auch oft als „Pseudo-Bio“ verwendet. Fast schon missbraucht, so auch für „Bio- Plastikfolien“, deren Herstellung mit einem echten „Bio“-Produkt rein gar nichts zu tun hat. Genau deshalb, weil die dafür verwendeten „nachwachsenden Rohstoffe“ aus der industriell-intensiven Landwirtschaft mit den dort üblichen Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträgen – hergestellt wiederum mit hohem Energieaufwand - stammen, können sie keine bessere Ökobilanz als Kunststoff auf Erdölbasis aufweisen. Wenn man mit ihnen eine bessere Ökobilanz erreichen will, müsste ihre Herstellung nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus als gesundheits-, klima- und umweltverträglichster und damit zukunftsfähigster Form des Landbaus erfolgen. Damit nicht durch den Austausch von erdölbasierten herkömmlichen Plastikverpackungen gegen „Bio- Plastikverpackungen“ die bekannten Probleme wie der Verlust an Artenvielfalt, schleichende Entwertung und Verunreinigung von Boden, Grund- und Trinkwasser durch Dünger- und Chemikalien-/Pestizideinträge auch noch verschärft werden. Solange dies nicht der Fall ist, sind sie keine zu empfehlende Alternative.

Dagegen stellt die umfassende Umstellung des Papierbedarfs aufumweltverträgliches Recyclingpapier und von Plastikverpackungen aus erdölbasierten „Neu--Polymeren“ auf Recycling-Kunststoff einen überaus bedeutsamen Teil einer ökologisch nachhaltigen Ausrichtung des betrieblichen Handelns dar.

Die ökologischen Vorteile von Recyclingkunststoffengegenüber erdölbasierten Kunststoffen aus Primärmaterial, insbesondere durch Einsparung eines hohen Anteils der Herstellungsenergie, erfordern, dass Kunststoffen aus Primärmaterial in allen Einsatzbereichen, wo dies möglich ist, Produkte aus Recyclingkunststoff vorgezogen werden, sofern sich nicht Lösungen mit ökologisch noch vorteilhafteren Werkstoffen wie einheimischem Holz aus nachhaltiger Waldpflege anbieten.

Derzeit schneiden Verpackungen mit einem hohen Anteil sortenreinem Recycling-Kunststoff (mindestens 80 % Recycling-Polyethylen / PE) besser ab. Auch besser als Papiertüten, sofern diese nicht Recyclingpapierprodukte aus 100 % Altpapier sind. Die ökologisch gesehen günstigsten Alternativen zu Einweg-Plastiktüten sind in der folgenden Reihung möglichst oft genutzte Mehrweg-Gefässe oder, soweit sich der Einsatz von Plastiktüten nicht vermeiden lässt, - schon mit deutlichen Abstrichen -  Recycling-Papier- oder Kunststofftüten. Die sollen zudem auch mehrfach genutzt und danach einer sortenreinen Erfassung zum Kunststoff-Recycling zugeführt werden – sofern sie nicht als Mülltüte nochmals genutzt und somit verschmutzt ein Fall für die Restmülltonne geworden sind. „Bio-Plastiktüten“ sind ein Störfaktor beim Kunststoff-Recycling und dürfen keinesfalls in die Wertstoffsammelsysteme für Polyethylen / PE- Folien geraten. Insofern müssen deren Hersteller für eine eindeutige Kennzeichnung sorgen, um die Verwechslungsgefahr zu verringern.

Allen hier vorliegenden aktuellen Erkenntnissen zufolge ergeben sich nennenswerte ökologische Vorteile nur durch den Verzicht auf Produktverpackungen bzw. deren Verringerung auf allen Stufen der gesamten Wertschöpfungsketten bzw. durch umfassende Umstellung von Primärmaterialien auf Sekundärrohstoffe, also auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier bzw. Recycling-Kunststoff.

So lautet auch die Quintessenz aus dem bisherigen Verlauf des Projekts Verbraucherreaktionen bei Plastik und Vermeidungsmöglichkeiten am Point of Sale / VerPlaPoS des Bundesministerium für Bildung und Forschung aus BN-Sicht:

Wo Vermeidung nicht greift im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich Papier- bzw. Kunststoff-Produktverpackungen aufRecyclingpapier aus 100% Altpapier oder Recyclingkunststoffumstellen!

Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten über die Preise auf die Verursacher - Sozial- und Umweltfolgekosten in Waren und Dienstleistungen einpreisen!

Nachdem und soweit seitens der Herstellerbetriebe und Handelsstufen vielfache Um- und Verpacken als notwendig – weil betriebswirtschaftlich lohnender - erachten als die Vermeidung von Verpackungen beim überaus häufigen Umverpackungsprozedere, bis die Produkte in den Verkaufsverpackungen letztendlich in die Regale bzw. Wühltische kommen, ist dem nur beizukommen, wenn die ohne wirkliche Notwendigkeit verbreitete masslose Verwendung von Primärmaterialien im Verhältnis zum weitaus arbeitsintensiveren sorgsameren und sparsameren Umgang unrentabler (gemacht), also verteuert wird.

Soweit Um- und Produktverpackungen überhaupt als wirklich notwendig zu erachten sind. leistet neben derVermeidung von Verpackungen der umfassende Einsatz von Recyclaten, also der Wiedereinsatz von Kunststoff-Recyclat für Produkte aus Recyclingkunststoff und von Altpapier für Produkte aus Recyclingpapier bei ökologisch nachhaltigem Ressourcenmanagement sowie umweltfreundlicher Beschaffungspraxis den herausragendsten Beitrag entlang der gesamten Wertschöpfungsketten zum Erreichen der Biodiversitäts-, und Klimaschutzziele.

Somit ist der Wiedereinsatz von Kunststoff-Recyclat über eine dazu dienliche Ausgestaltung des Finanz-, Abgaben- und Steuersystems zu fördern.

Die Vorteilhaftigkeit von oft benutzten Mehrweg-Gefässen erfordert deren Bevorzugung weit über den Anwendungsfall Tragetaschen / Einkaufstüten hinaus. Mengenmässig höchst relevant ist dabei der Getränkebereich, in dem die grössten Umstellungspotentiale gegeben sind, gleichzeitig aber auch die

einfachsten, bewährtesten Umstellungsmöglichkeiten in der Praxis. Hier gilt es, die Sortimente im Mehrweg-Segment auszubauen und Einwegverpackungen auszulisten und begleitend den Umstieg auf die umweltverträglichsten Mehrweg-Alternativen über eine dazu dienliche Preisgestaltung zu fördern.

Im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich sollen Papier- bzw. Kunststoff-Produktverpackungen auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier oder Recyclingkunststoff umgestellt werden. Als exemplarische Anwendungsfälle für Recycling-Kunststoff seien dazu Verpackungsfolien, auch Kunststoffschrumpffolien, Tuben / Flaschen etwa für Reinigungs- oder Flüssigwaschmittel, Körperpflegemittel aufgeführt. Dies gilt es sowohl bei der Produktauswahl umzusetzen als auch bei den Anbietern / Herstellern einzufordern und sicherzustellen.    

Dasselbe gilt für alle Produkte, Produktverpackungen im Nonfood-Bereich sowie für Plastiktüten- und -Versandtaschen zu: auch hier ist Recycling-Kunststoff die weitaus umweltverträglichere Variante gegenüber „Neu--Polymeren“ und auch gegenüber sogenannten „biologisch abbaubaren Ökoplastiktüten“, die sich im Übrigen oft in den verbreiteten Kompostierungsanlagen als doch nicht abbaubar erweisen.

Denn während bei der Zuführung von Kunststoffabfällen zu Müllverbrennungsanlagen, der beschönigend so genannten „thermischen Abfallverwertung“ nur ein Teil ihres Energieinhalts genutzt wird, lediglich der Brenn- oder Heizwert, kann beim Ersatz von „Neu-Produkten“ aus „Neu--Polymeren“ durch Produkte aus dem Recycling-Kunststoff ein Maximum an Herstellungsenergie (60 – 80% bei Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff - so etwa 80% bei LD-PE - s. Dateianlage) eingespart werden. Somit leistet das auf sortenreiner Erfassung basierende sortenreine Kunststoff-Recycling genauso wie das Papier-Recycling, sofern Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff auch tatsächlich an Stelle von Primärrohstoffware verwendet werden, einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen nicht nur der abfallwirtschaftlichen, sondern in geradezu herausragender Weise und Dimension ebenso der energie- und klimapolitischen Ziele und Erfordernisse.

Neben privaten Unternehmen sind seit jeher die öffentlichen Auftraggeber seine Zielgruppe, der er mit gezielten Anschreiben klima- und umweltverträgliches Verwaltungshandeln und eine durchgängig vorbildliche ökologisch nachhaltige klima- und umweltfreundliche faire Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis abverlangt.

Öffentliche Hand muss mit einer durchgängig ökologisch nachhaltigen Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis ganz klar in Vorleistung treten

Einkauf, Beschaffung und Vergabe auch von Dienstleistungen für die gesamte öffentliche Hand nach bester ökologischer Praxis

Ganz klar ist Bio-Ware Ware erster Klasse - ganz klar muss die öffentliche Hand 100 % Bio einkaufen und durch den gezielten Kauf von mikroplastik- und tierleidfreien Textilien aus biologischer gentechnikfreier Landwirtschaft und giftfreier fairer Verarbeitung wie etwa Biobaumwolle gesundheitlichen Vorsorge- und ihrer gebotenen Vorbildfunktion gerecht werden.

Wir alle sind dran, zuvorderst der Staat und die gesamte öffentliche Hand von der Bundeswehr über die Staatlichen Bauämter bis zu Landkreisen, Städten und Kommunen sind am dransten und die Kirchen „in eigener Sache“: in Sachen vorzulebender Schöpfungsverantwortung.

gefordert zu einem umweltfreundlichen und fairen Beschaffungswesen. Bis zur einzelnen Gemeindekanzlei, Kirchengemeinde und Pfarrei. Die umfassende Verwendung von Recyclingpapier aus 100 Prozent Altpapier sowievon Lebensmitteln und Getränken aus qualitätsvoller gesundheitlich hochwertiger tierqual-, antibiotika-, gentechnik- und giftfreier fairer kontrolliert biologischer Erzeugung sind dabei für alle geltende zentrale Elemente und Handlungserfordernisse.

Für den BUND steht fest, dass ein hoher Minderungsbedarf bei Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch sektorenübergreifend in allen Bereichen des privaten wie öffentlichen Konsum- wie Mobilitätsverhaltens besteht, somit auch und gerade bei Grossveranstaltungen wie Volksfesten.

Diesen Minderungsbedarf bei Emissionen, Energie- und Ressourcenverbrauch ausser Acht zu lassen, würde auch deren Bestand in der Zukunft gefährden, weil sie mit den Erfordernissen der ökologisch-nachhaltigen Zukunftsfähigkeit der menschlichen Gesellschaft nicht mehr kompatibel wären.

Für den BUND steht fest, wir brauchen eine rasche Kehrtwende in der Art, wie wir leben und wirtschaften.

Nötig ist und ausdrücklich festzuschreiben wäre daher seitens der Politik, seitens der Staatsregierung für die gesamte öffentliche Hand:

Einkauf, Beschaffung und Vergabe auch von Dienstleistungen für die gesamte öffentliche Hand Bayerns, von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. also aller Institutionen und Unternehmen des Freistaates Bayerns, jener mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie aller der Aufsicht des Freistaates Bayerns unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts - auch der als kirchliche, staatliche Unternehmen oder staatliche Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand- sowie bei den Kommunen sowie allen diesen unterstehenden Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, - auch der als Kommunalunternehmen oder kommunale Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften - Institutionen,  und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand haben vollumfänglich nach der besten ökologischen Praxis zu erfolgen.

Dazu ist bei Ausschreibung, Vergabe und Einkauf / Beschaffung in den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Textilien deren Herkunft aus fairer kontrolliert-biologischer Landwirtschaft, wo immer möglich aus Bayern, verbindlich vorzugeben.

Dazu sind finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

Die genannten juristischen Personen sind insbesondere verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, im Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben und Vergabe von Dienstleistungen, vorrangig Erzeugnisse und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich - auch bei ihrer Herstellung und späteren Wiederverwertung - durch höchstmögliche Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und möglichst schadlose Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt worden sind,

Sie haben Dritte zu Handlungen entsprechend dieser besten ökologischen Praxis zu verpflichten, wenn sie diesen ihre Einrichtungen oder Grundstücke zur Verfügung stellen oder Zuwendungen bewilligen / gewähren. “

Dies analog seitens der Bundesregierung für die gesamte öffentliche Hand des Bundes.

Die gesamte öffentliche Hand inclusive der gesamten mittelbaren Staatsverwaltung muss durch vollumfängliche Vorgaben nach der besten ökologischen Praxis bei Ausschreibungen und Vergaben als Vorreiter bei umweltverträglicher und faire Beschaffung agieren.

Die Politik, also Bundes- wie Landesparlamente, Bundes- wie Staatsregierung muss sie dazu verpflichten, drückt sich aber anhaltend davor.

Oft ist die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen, die der besten ökologischen Praxis entsprechen, nicht ausreichend, um dafür stabile Absatzmärkte zu schaffen. Die öffentliche Hand kann und muss durch Vorgaben bei Ausschreibungen und Vergaben weitere Impulse etwa für die Nutzung von Recyclingprodukten sowie Bio-Lebensmitteln, -Getränken und Textilien aus biologischer Landwirtschaft auslösen und damit die Grundlage für weitere Nachfrage schaffen.

In den Vorgaben können und müssen zudem auch alle Aspekte und Facetten von Natur- und Umweltschutz sowie sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit, inklusive Verteilungsgerechtigkeit und Tierwohl in die Ausschreibungen aufgenommen werden. So könnte eine ökologisch-sozialen Marktwirtschaft funktionieren und zu einem energiesparenden, umweltverträglichen Konsum- und Verkehrsverhalten anspornen.

Energie- und Ressourcenverbrauch verteuern - den "Faktor" menschliche Arbeit entlasten

Obwohl Energie- und Rohstoffe beim Recyceln besser genutzt werden als beim Verbrennen, wurden immer wieder sortenreine Stoffe verbrannt, wenn auf dem Markt ein Überangebot an „billiger“ Neuware herrscht, weil die grosszügig an die Gesellschaft“ weitergereichten „sozialisierten“ Gesundheits-, Sozial- und Umweltfolgekosten bei diesen nicht eingepreist werden.

Letztendlich kommen die Sprecherin des Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft Waltraud Galaske sowie ihr Vize Johann Meindorfer zu dem Schluss, dass dies das vehemente Eintreten seitens der Bundesregierung wie auch der Bayerischen Staatsregierung für eine höhere nationale wie globale Verteilungsgerechtigkeit in sozialer wie ökologischer Hinsicht mit Herstellen von deutlich höherer Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit über ein globalsteuerndes intelligentes ökologisch-soziales Finanz-, Abgaben- und Steuersystem erfordert. Das den "Faktor" menschliche Arbeit grundsätzlich entlastet und den Energie- und Ressourcenverbrauch verteuert, d.h. stärker und mindestens mit all seinen externen Sozial- und Umweltfolgekosten belastet - planbar und berechenbar für die Wirtschaftssubjekte.

Umweltverträgliches, abfall- und energiesparendes Verhalten muss sich also mehr rentieren als das Verschwenden von Ressourcen. Wichtiger Bestandteil dazu wäre ein ökologisch-soziales Abgaben,- Finanz- und Steuersystem mit einer höheren Besteuerung des Energie- und Rohstoffverbrauchs Verbreiterung der Berechnungsgrundlage zur Finanzierung der Sozialsysteme und einer Abgaben- und Steuerentlastung für niedrige oder mittlere Einkommen.

Dies leisten kann ein weitaus stärkeres Heranziehen der Reichsten, Superreichen und Grösstvermögenden zur ausreichenden Finanzierung der nötigen unabweisbaren Staatsausgaben mit einer spürbaren Entlastung des Faktors Arbeit von Lohnnebenkosten und einer Verbreiterung der Berechnungsgrundlage zur Finanzierung der Sozialsysteme im Sinne einer Bürgerversicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Staat muss alle zu einem klima- und umweltfreundlichen Verhalten hin steuern, bewegen, indem sich umweltverträgliches abfall- und energiesparendes Verhalten aller rentiert und nicht das Verschwenden von Ressourcen.

Diese Steuerung „über den Geldbeutel“ würde mehr wirken als die jahrelangen Empfehlungen, Aufrufe und Appelle.

Über starke fiskalisch-monetäre Impulse ist sicherzustellen, dass sich abfallvermeidende, ressourcenschonende und energiesparende Kreislaufführung von Material rentiert.

Für die Verbraucherseite braucht es neben diesen ordnungsrechtlichen Regelungen starke monetäre Impulse und finanzielle Anreize zur Abfallvermeidung sowie zum umweltbewusst-verantwortlichen abfallarmen Konsumieren, die zu einer durchgreifenden Ökologisierung des Einkaufs- und Konsumverhalten anspornen.

Gerade bei der Thematik der Preisgestaltung zur gezielten Bevorzugung von Mehrwegsystemen sowie der Kostenstruktur beim Wiedereinsatz von Kunststoff-Recyclat zeigen sich schnell die ökologisch schädlichen Verwerfungen bei den Marktpreisen infolge mangelnder ökologisch-sozialer Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit sowie mangelnder Umsetzung des Vorsorge- und Verursacherprinzips.

Es braucht eine höhere Belastung von Energie- und Ressourcenverbrauch, damit sich generell betriebswirtschaftlich - statt wie bisher Rohstoff- und Energieverschwendung - das rentiert, was auch ökologisch und somit volkswirtschaftlich einzig Sinn macht.

Im Gegenzug braucht es gleichlaufend dringend soziale Entlastungs-Komponenten, einen Abbau der Verteilungsungerechtigkeit infolge immer weiter auseinanderklaffender Schere bei der Einkommens- und Vermögensverteilung. Dass jedeR auf einer soliden Einkommensbasis aber auch zu ressourcen- und energiesparendem umweltverträglichem Konsum und verantwortlichem Verhalten einerseits angespornt und andererseits durch die gerechte Einkommensverteilung auch befähigt wird.

Die letztendlich höchste Notwendigkeit und Dringlichkeit besteht darin, das Wirtschaften mit den Erfordernissen zum Klimaschutz und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang zu bringen. Das muss in ein intelligentes ökologisch-soziales Steuer- und Finanzsystem eingebettet werden, das den "Faktor" menschliche Arbeit grundsätzlich entlastet und den Energie- und Ressourcenverbrauch verteuert und Natur- und Artenschutz fördert.

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie bietet die Gelegenheit und zeigt andererseits die grundlegenden Anforderungen zu einer umfassend und durchgängig krisenfesten, sozial und ökologisch nachhaltigen Ausrichtung des Staatswesens auf und die Notwendigkeit, der bisher ökologisch blinden Wachstumsgesellschaft mit all ihren externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten ein Ende zu setzen.

Die ökologisch-energetisch nachhaltige Kaskadennutzung von Ressourcen muss sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette in allen Unternehmensbereichen von Herstellern, Großhändlern und Einzelhandel bis zu den Endverbrauchern betriebswirtschaftlich rechnen und rentieren.

Das heisst, dass ganz generell ökologisch verträgliches und damit gleichzeitig volkswirtschaftlich sinnvolles Verhalten beim Herstellen, Handeln und bei Kauf wie auch Nutzung von Gütern mit den betriebswirtschaftlichen Interessen der einzelnen Wirtschaftssubjekte weitestmöglich zur Deckung zu bringen ist.

Das jetzige System der ökonomischen Fehlsteuerung haben Regierungen und Ministerien zusammengebastelt und Abgeordnete haben es in vielen Einzelentscheider beschlossen, verabschiedet und immer wieder aufs Neue verfestigt.

Nachdem nicht kompatibel ist mit der Begrenztheit des Planeten und der Belastbarkeit des Naturhaushaltes, ist es von denselben politischen bzw. ministeriell-behördlichen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern umzubauen in ein nach marktwirtschaftlichen Prinzipien ökologisch-sozial globalsteuerndes Wirtschafts-, Steuer- und Abgabensystem einer funktionierenden zukunftsfähigen enkeltauglichen die planetaren Grenzen beachtenden gerechten Postwachstumswirtschaft.

Gewichtige Energiesparpotentiale durch Verwendung von Recyclingpapier aus 100% Altpapier statt umweltbelastender Frischfaserpapiere zu heben

Die Verwendung von Recyclingpapier aus 100% Altpapierleistet einen gewichtigen Beitrag zum Einsparen von Energie und Frischwasser und bietet damit insgesamt ein hohes ökologisches Optimierungspotenzial. Wie die Ökobilanzierung des Umweltbundesamtes ergeben hat, ist Recyclingpapier aus 100% Altpapiermit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ die umweltverträglichste Papiervariante.

Dagegen sind Primärfaserpapiere mit erheblich höheren Umweltbelastungen verbunden, auch die sogenannten „chlorfrei gebleichten“ Papiere mit Bezeichnungen wie „chlorfrei gebleicht“, „aus forstwirtschaftlich kontrolliertem Anbau“ und Siegeln wie „FSC“, „PEFC“, Papiere, die alleine diese Bezeichnungen tragen, sind aus Primärfasern, also Frischholz bzw. dem darauf unter hohem Energieaufwand gewonnenen Zellstoff hergestellt.

Für umweltverträgliches Recyclingpapierwerden rund 60 % weniger Energie und Frischwasser benötigt als für die umweltbelastenden Frischfaserpapiere.

In hoher Übereinstimmung damit zeigt eine Studie Büros für Umweltgestaltung in Wil/CH, dass ganz aus Altpapier hergestellte Papiere die Umwelt im Schnitt um mindestens einen Faktor zwei weniger belasten als Papiere aus Zellstoff.

Zwar werden Teile (!) der importierten Primärfaser-Rohstoffe Holz und Zellstoff inzwischen nicht mehr durch direkte Rodung von Urwäldern gewonnen, aber für ihre Gewinnung in intensiv bewirtschafteten und ökologisch minderwertigen Holzplantagen wurden oftmals schon vorher wertvollste Lebensräume zerstört, ob in tropischen oder borealen Regenwäldern. Ähnliches trifft sogar auf Holz für Papiere zu, die sich mit dem „FSC“-Siegel für angeblich naturnahe Waldbewirtschaftung schmücken. Und entscheidend für den hohen Wasser- und Energieverbrauch ist bei der Papierproduktion der Prozess der Zellstoffherstellung, unabhängig von der Herkunft der Hölzer, ob aus natürlichen oder naturnahen Wäldern, forstlichen Monokulturen oder den inzwischen sehr verbreiteten und oft auch mit hohem Pestizideinsatz belasteten Holzplantagen. Dadurch sind Primärfaserpapiere immer mit deutlich höheren

Umweltbelastungen verbunden und weisen eine weitaus schlechtere Ökobilanz auf als Recyclingpapier aus 100% Altpapier.

Zum anderen schlagen sich weite energieintensive Transportwege der aus entfernten Erdteilen importierten Rohstoffe Holz und Zellstoff belastend auf die Ökobilanz nieder.

Nachdem die inzwischen angebotenen hochwertigen Recyclingpapieresowohl technisch wie optisch eine hervorragende Druckqualität auch für repräsentative Druckstücke ermöglichen und die früher teilweise vorhandenen technischen Bedenken zur Einsetzbarkeit auf den verschiedenen Papierbearbeitungsmaschinen ausgeräumt sind, ist es abfallwirtschaftlich wie klimapolitisch geboten, alle Einsatzpotentiale für Recyclingpapier aus 100% Altpapierauszuschöpfen.

Dies gilt ebenso für Verpackungspapiere und Hygienepapiere wie Toilettenpapier, Küchenrollen, Taschentücher, Servietten, Kosmetiktücher; liegt ein unausgeschöpft Wasser- und Energiesparpotential, das es mit gezieltem Einkauf und vorbildlich-konsequent umfassender Verwendung von Recyclingpapier aus 100% Altpapier, der umweltverträglichsten Papiervariante zu heben gilt. Von Ministerien, Behörden, Universitäten, Hochschulen Schulen und Kirchen oder Kliniken, Verwaltungen, Banken und Versicherungen Energieversorgern, gewerblichen Unternehmen bis hin zu den privaten Büros und Papierverbrauchern, zu denen letztlich schlichtweg jedeR von uns gehört,

Ökobilanzierung von Papier - Recyclingpapier ist umweltverträglicher als Frischfaserpapier

Dazu sei auf die hervorragende Publikation vom Forum Ökologie & Papier (FÖP, Evelyn Schönheit / Jupp Trauth) Papier - WALD UND KLIMA SCHÜTZEN >>> www.umweltbundesamt.de/publikationen/papier verwiesen.

Ebenso auf deren äusserst gelungene hervorragendste Unterlagen / Unterrichtsmaterialien zum Wald-, Arten- und Klimaschutz für einen Leitfaden für Lehrkräfte an Grundschulen, die es ganz frisch gibt unter https://www.foep.info/-veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-1-61-1-61-1-62-1-62.html

Ökobilanzierungen für Papier haben neben diversen vor- und nachgelagerten Prozessen zwei im Vorgang sehr unterschiedliche Bereiche zu erfassen: Zuerst die Gewinnung des Faserrohstoffs aus Holz im Zellstoff- oder Holzstoffwerk und anschliessend die eigentliche Papierherstellung durch das Zusammenfügen der Fasern auf der Papiermaschine in der Papierfabrik. Letzteres ist ein einfacher Prozess, der in seinen Grundlagen dem handwerklichen Papierschöpfen ähnelt und keine gravierende Umweltfolgen nach sich zieht. Das Herauslösen der Fasern aus dem stabilen Holzverbund erfordert dagegen einen ungleich höheren Aufwand. Bei der Verwendung von Altpapier zur Fasergewinnung entfällt der energieaufwändige Kochprozess, da sich Altpapier relativ einfach zerfasern lässt.

Im Jahr 2000 kam das deutsche Umweltbundesamt in seinen umfassenden Ökobilanzen für grafische Papiere zum Ergebnis: «Es ist wesentlich umweltverträglicher, grafische Papiere aus Altpapier herzustellen, als dafür frische Fasern aus dem Rohstoff Holz zu benutzen.» Als tendenzielles Ergebnis kann festgehalten werden: Die Herstellung von Recyclingpapier benötigt gegenüber jener von Primärfaserpapier nur rund ein Drittel der Wassermenge und nur etwa die Hälfte an Energie, sei es aus Holz oder auf fossiler Basis. Emissionen und CO2-Ausstoss sinken, das Abfallaufkommen wird verringert, die Transporte vermindern sich.

Zu vergleichbaren Schlüssen kommt eine Studie des Büros für Umweltgestaltung in Wil/SG, die im Auftrag der UBS im Jahr 2000 durchgeführt wurde. Verglichen wurden weisse, ungestrichene Papiere (80 bis 90 Prozent Zellstoff), weisse, gestrichene Papiere (50 bis 60 Prozent Zellstoff) und Recyclingpapiere (0 bis 5 Prozent Zellstoff). Die Studie zeigt, dass ganz aus Altpapier hergestellte Papiere die Umwelt im Schnitt um mindestens einen Faktor zwei weniger belasten als Papiere aus Zellstoff (weisse Papiere). Der Unterschied zwischen ungestrichenem und gestrichenem weissen Papier ist nicht so ausgeprägt, aber doch vorhanden: Gestrichenes Papier belastet die Umwelt um etwa einen Fünftel weniger. Durch die Holzindustrie verursachte Schäden am Ökosystem Wald sind in den verwendeten Ökobilanzmethoden nicht berücksichtigt. Eine grobe Bewertung dieser Schäden ergibt eine drei- bis viermal tiefere totale Umweltbelastung von Recyclingpapier verglichen mit Papieren aus Zellstoff.

Aufgrund der Energieintensität der Papierindustrie wird in den meisten Fällen weit über die Hälfte der Umweltbelastung eines Papiers durch Emissionen verursacht, die während den verschiedenen Energieproduktionsketten anfallen. Eine weitere relevante Umweltbelastung stellt die durch die Holzindustrie verursachten Eingriffe am Ökosystem Wald dar. Bei Papieren mit hohem Zellstoffanteil dürfte dieser Aspekt weit über einen Drittel der gesamten Umweltbelastung ausmachen. Das grösste ökologische Optimierungspotenzial liegt also bei der Verwendung schadstoffarmer Primärenergieträger, einer effizienten Energienutzung und der Verwendung eines möglichst hohen Anteils von Altpapier:

BN-Landesarbeitskreis Abfall / Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung zu Besuch in der UPM-Papierfabrik Schongau: Hohe Einsparung durch Einsatz von Recyclingpapier aus 100% Altpapier

BUND Naturschutz plädiert für Festhalten am Wertstoffhofsystem, wo es gut läuft

Saubere Getrenntsammlung Basis für hochwertige Recyclingprodukte, die zum Energiesparen beitragen

Alle Potentiale zum Papier-, Kunststoff- und Baustoffrecycling ausschöpfen

Der Besuch des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung am Samstag in der UPM-Papierfabrik Schongau bestätigte dessen Einsatz für die umfassende Umstellung des Papierbedarfs auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier. Es gebe ein enormes Einsparpotential an Energie und Frischwasser, wenn statt der aus Holz gemachten Primärfaserpapiere solche aus 100% Altpapiereingesetzt würden, wo immer es geht. Dass die Verarbeitung von Altpapier zu hochwertigem Recyclingpapier vernünftiger ist, als es zu verbrennen und aus Holz über mit hohem Energieaufwand gewonnenen Zellstoff neues Papier herzustellen, resümierte daher der BN- Abfallexperte Dr. Hartmut Hoffmann

1962 wurde dort eine der weltweit ersten Flotations-Deinkinganlagen in Betrieb genommen. Diese Altpapieraufbereitungstechnik bedeutete den Durchbruch beim Recycling von grafischem Altpapier zur Herstellung neuer Druckpapiere. Heute werden in Schongau auf drei Papiermaschinen Rollendruckpapiere für Zeitungen, Zeitungsbeilagen, Anzeigenblätter, Prospekte, Illustrierte und Kataloge hergestellt. Altpapier ist dabei mengenmäßig der wichtigste Rohstoff. Pro Jahr können rund 700.000 Tonnen Altpapier wiederverwertet werden. Damit zählt UPM zu den grössten Verarbeitern von grafischem Altpapier weltweit.

Die Papierfabrik sei auf sortenreine Anlieferung von Altpapier angewiesen. Störstoffe würden abgeschieden und verbrannt, auch Kunststofffolien von Remittenden oder Werbeprospekten. Stellvertretender LAK-Sprecher Johann Meindorfer hatte eingeworfen, dass diese hochwertigen Polyethylenfolien doch einer sortenreinen Kunststoffverwertung zugeführt werden sollten. Man wolle mit den Best Available Techniques (BAT) arbeiten, so Soller, wobei natürlich auf Wirtschaftlichkeit unter den gegebenen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu achten sei. Und daran scheitere die eigentlich ökologisch sinnvolle Getrenntsammlung dieser Plastikhüllen. VerbraucherInnen sollten sie nicht in die Altpapiersammlung gelangen lassen, sondern über das Wertstoffhofsystem einem sortenreinen Kunststoffrecycling zuführen.

Der BN-Landesarbeitskreis (LAK) Abfall & Kreislaufwirtschaft hob in der UPM-Papierfabrik Schongau hohe Einsparung durch Einsatz von Recyclingpapier aus 100% Altpapier hervor und will höchstwertige stoffliche Verwertung aller Abfälle und Zurückfahren der Müllverbrennung

Für den BUND Naturschutz steht fest, dass alle Potentiale zum Papier-, Kunststoff- und Baustoffrecycling auszuschöpfen und hoher Wert auf die saubere Getrenntsammlung als Basis für hochwertige Recyclingprodukte zu legen ist. LAK-Sprecherin Waltraud Galaske berichtete, dass selbst die neuesten Sortieranlagen für Verpackungsabfälle aus der Gemischtsammlung per Gelber Tonne oder Gelbem Sack nur eine stoffliche Verwertungsquote von 50% erreichen.

Josef Metzger aus Friedberg forderte vor diesem Hintergrund den Einsatz der Politik für das Festhalten am Wertstoffhofsystem, wo es gut läuft. Er und Josef Seemüller aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck pochten mit einem eigenen Konzept darauf, dass bei einer flächendeckenden Biomüllerfassung und -verwertung mit der energieeffizientesten Technologie von Vergärung und Kompostierung verfahren wird

BN Landesarbeitskreis Abfall / Kreislaufwirtschaft: Biomüllerfassung und -verwertung mit energieeffizientester Technologie – Müllverbrennung zurückfahren

Die Sprecherin des Landesarbeitskreises (LAK) Abfall / Kreislaufwirtschaft des BUND Naturschutz, Waltraud Galaske aus Fürth, moniert, dass immer noch zu viel Wertstoffe in die Müllverbrennungsanlagen wandern. Der LAK unterstützt es, wenn für den Biomüll weitere Vergärungsanlagen in Bayern entstehen. Parallel dazu könnte die Müllverbrennung erheblich zurückgefahren werden. Bayernweit würden bei konsequenter Bioabfall- Vergärung und Kompostierung ganze Ofenlinien in Müllverbrennungsanlagen überflüssig und könnten zur Entlastung der Anwohner vor Emissionen stillgelegt werden. Laut Hartmut Haas-Hyronimus aus dem Kreis Main-Spessart könne eine Restmüllverwiegung zu einer gerechteren Anlastung der Abfallgebühren führen, wobei auch die volumenbezogene Anlastung und das Stehenlassen überfüllter Restmülltonnen zur besseren Mülltrennung beitragen könne.

Josef Metzger aus Friedberg forderte vor diesem Hintergrund den Einsatz der Politik für das Festhalten am Wertstoffhofsystem, wo es gut läuft. Er und Josef Seemüller aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck pochten mit einem eigenen Konzept darauf, dass bei einer flächendeckenden Biomüllerfassung und -verwertung mit der energieeffizientesten Technologie von Vergärung und Kompostierung verfahren wird.

Das Thema wurde von Grund auf umfassend beleuchtet bei einer LAK-Tagung „Biogas aus Abfallstoffen“ in Straubing

Samstag, 23. Febr. 2019 ab 11 Uhr

beim Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR)
Äußere Passauer Str. 75, 94315 Straubing, Tel. 0049 9421 9902-0


Anwesenheitsliste:

LAK Abfall und Kreislaufwirtschaft: Johann Meindorfer (Straubing), Hartmut Hoffmann (Nürnberg), Waltraud Galaske (Fürth), Josef Metzger (Friedberg), Josef Seemüller (Ldkr. FFB), Benita Stolz (Würzburg), Rita Poser (Berchtesgadener Land), Hartmut Haas-Hyronimus (Gemünden), Konrad Schinkinger und Andrea Wauer-Schinkinger (Rosenheim)

LAK Energie: Heide Schmidt-Schuh

Weitere Teilnehmende: Oswald Schuh (Fürth) und 5 StadträtInnen aus Straubing, sowie 6 ReferentInnen

Programm

11:15 – 11:50 Uhr Präsentation zur Optimierung der Bioabfallerfassung und -verwertung mit energieeffizientester Bioabfallvergärungs-Technologie Josef Metzger LAK Abfall und „Das bessere Müllkonzept“

11:50 – 12:30Uhr Biogasanlagen in Deutschland - von der Abfall-Co-Vergärung über Energie- pflanzen hin zu landwirtschaftlichen Reststoffen

Robert Wagner CARMEN eV Straubing

12:30– 13:30 UhrMittagsimbiss vom Gastgeber ZAW spendiert (Herzlichst vielen Dank!)

13:30– 14:20 Uhr Klimagas- und Energiebilanzen von Nachwachsenden Rohstoffen zur

Biogaserzeugung Dr. Daniela Dressler TFZ Straubing

14:20 – 14:50 Uhr Potenziale für Biogas aus Abfallstoffen – Herausforderungen für die Abfallwirtschaft durch die neue TA-Luft und das neue Verpackungsgesetz–

Anton Pirkl und Gangolf Wasmeier ZAW Straubing

14:50 - 15:30 Uhr Wege zur Optimierung der Klärschlammverwertung - Vorhaben der Kläranlage Straubing - Monoverbrennung – Diskussion

Dr. Jürgen Pettrak SER / Klärwerk Straubing

Waltraud Galaske Johann Meindorfer

Sprecherin LAK Stellvertreter LAK

Stochern im Nebel in etlichen ökologierelevanten Bereichen: Energiebilanz von „Bio“gas-“anlagen, ÖPNV-Antriebstechniken, Sinnhaftigkeit von Nahwärmenetzen, Klärschlammentsorgung

Nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Technologien besitzt

BN für starken Zubau von Dach- und Freiland-Photovoltaikanlagen statt agrarindustrieller Agrogas-Produktion

Weitaus bessere Energiebilanz als „Bio“gas-“anlagen - Echtes Bio-Biogas nur nutzen, wenn Photovoltaik- und Windenergieanlagen keinen Strom liefern

Grundlegende Handreichungen für kommunale Entscheidungsträger zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Technologien fehlen Bundes- und Staatsregierung müssten liefern und das unabhängig seriös ökobilanziell untersuchen lassen

Der BUND fordert gezielte Nachfrage nach und konsequenter Einsatz von abfallvermeidenden, leicht recyclingfähigen ressourcenschonenden und energiesparenden Produkten und Dienstleistungen sowie Techniken / Technologien, die der besten ökologischen Praxis entsprechen.

Mit Pseudolösungen, wie sie oftmals lauthals penetrant angepriesen werden, zweit- und drittbesten „Lösungen“ müssen, brauchen, können und dürfen wir uns nicht abspeisen lassen. Die müssen bei der gesamten öffentlichen Hand tabu sein.

Dazu fehlen jedoch oft grundlegende Handreichungen für kommunale Entscheidungsträger zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Technologien. Bundes- und Staatsregierung müssten liefern und das unabhängig seriös ökobilanziell untersuchen lassen.

Auch wenn es immer sinnvoller ist, mit der Bahn oder dem ÖPNV statt mit dem Auto zu fahren, ganz egal mit welcher Antriebstechnik, stellt sich die Frage nach der gesamtökologisch gesehen wirklich besten ÖPNV-Antriebstechnik.

Für den BUND Naturschutz (BN) es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium „nicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Energieerzeugungstechnologien sowie ÖPNV-Antriebstechniken besitzt“. Doch genau dies hatte es selbst auf Anfrage des BN mitgeteilt.

Eine solche Gegenüberstellung mit ökobilanzieller Bewertung hatte der stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft Johann Meindorfer als Grundlage Entscheidung für die Umstellung der Busflotten und der kommunalen Fuhrparke auf alternative Antriebstechnik vom Bundeswirtschaftsministerium, von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesumweltministerium Florian Pronold (SPD) erbeten.

Das Bundeswirtschaftsministerium schrieb: „…Unseres Wissens gibt es keine einheitlichen Handreichungen für kommunale Energieträger für den ÖPNV im Rahmen der Energiewende. Dies erscheint auch schwierig. Denn die verschiedenen Antriebs-/Kraftstoffkombinationen (Elektro, Brennstoffzelle, Erdgas, Flüssiggas) haben im Hinblick auf u.a. Streckenlänge der Buslinie, Energieinfrastruktur und Topografie der Stadt unterschiedliche technische Vor- und Nachteile. Entscheidungskriterien könnten auch z.B. Flexibilität, Versorgungssicherheit, Krisenvorsorge, lokale Wertschöpfungskreisläufe und Kosten sein. Wie die verschiedenen Kriterien in der jeweiligen Stadt gewichtet werden, ist aber letztlich eine politische Entscheidung. Aus energie- und klimapolitischer Sicht wäre es nicht optimal, wenn hier starke Vorfestlegungen getroffen werden. So plädiert das BMWi eindringlich dafür, dass technologieoffene Ausschreibungen erfolgen, die insbesondere die Nachhaltigkeitskriterien umfassen.“

Vom BMU erhielt er zur Antwort „…kann die Dekarbonisierung der Sektoren nicht allein anhand von einem oder mehr als einem (ökologischen) Gesichtspunkt erfolgen, sondern muss weitere Faktoren einbeziehen. Das sind Bedarf der Sektoren, vorhandene Strukturen, geeignete Technologien. Selbstverständlich ist ein wesentliches Kriterium die effiziente Nutzung der Energieträger, das gilt auch für Erneuerbare Energieträger“.

Diese Erkenntnis sei zwar richtig, doch eben genau deshalb brauche es unabhängige seriöse Untersuchungen, eine ökobilanzielle Bewertung der Alternativen, wenn es diese noch nicht gibt.

Und dass das Bundesumweltministeriumnicht die Kompetenz zur vergleichenden ökologischen Bewertung unterschiedlicher Energieerzeugungstechnologien sowie ÖPNV-Antriebstechniken besitztnicht nachvollziehbar.

Die Kriterien müsste man dann halt erst mal untersuchen lassen, bevor man Fördergelder für Techniken verteilt, von denen gar nicht feststeht, dass sie wirklich die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante darstellen.

Damit die erfolgversprechenden Ansätze bzw. Ausbaupfade verfolgt und beschritten und nicht irgendwelche Sackgassentechnologien gefördert werden.

Diese Steuergelder würde an anderer Stelle, bei den Technologien der wirklich besten ökologischen Praxis wirklich fehlen.

Doch eben genau diesen müsste man durch gezielte Förderung zum Durchbruch verhelfen, so der BN.

Da fallen der Staatsregierung in einer umfangreichen Broschüre alleinig Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der kommunalen Wärmeversorgung mit kosteneffizientestem Weg, Wärmegestehungskosten etc. ein.

Ohne Parameter bzw. Kriterien für Wärme-Energiebedarfsdichte, Wärmebelegungsdichte, Volllaststundenzahl etc. bei Nahwärmenetzen mit Kraft-Wärme-Kopplung zu benennen, bei denen auch deren ökologische Sinnhaftigkeit gegeben ist.

Höchstmöglich energieeffiziente Energieversorgung der Gebäude, soweit über erneuerbare Energien wie insbesondere Solarenergie hinaus erforderlich, solle durch den Anschluss an ein entsprechend auszubauende Nahwärmenetze mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, soweit dies gesamtökologisch vorteilhaft und sinnvoll ist.

Das wäre nur dann verzichtbar, wenn die Energieversorgung des jeweiligen Gebietes auf Basis der gegenwärtigen und zukünftig zu erwartenden Wärmebedarfsdichte nachweislich bzw. nachgewiesen in einer noch energieeffizienteren Art und Weise als durch Kraft-Wärme-Kopplung sichergestellt werden kann.

Dazu müsse man bei Nachverdichtung und verdichteten Bauvorhaben jeweils eine untersuchende Gegenüberstellung durchführen, um die umweltverträglichste energieeffizienteste Variante herauszufinden, wobei für grundlegende Parameter bzw. Kriterien eine ökobilanzielle Bewertung nötig sei, damit nicht jede Kommune eine solche einzeln in Auftrag geben müsse.

Die energieeffizienteste Variante sei dann auch zur Umsetzung zu bringen.

Wobei sich bei der Staatsregierung sogar eine Anlagenkonzeption zur Klärschlammentsorgung vermissen lässt., in der die nötige Zentralität bzw. Dezentralität ermittelt, dargelegt und dann vorgegeben werden muss, die zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse der Klärschlammentsorgung, der besten Energieausbeute und ihrer energieeffizientesten Verwendung bei der Klärschlammverbrennung mit den höchstmöglich erreichbaren Anforderungen zur Einhaltung der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einerseits und andererseits zur verbindlichen Einhaltung der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte bei den Immissionen erforderlich ist.

Es stelle sich die Frage, wie Regierungsstellen jemanden – Kommunen – reell beraten wollen und sollen, (nur dann!) auf alternative Antriebstechniken oder Energieversorgungformen etwa über von KWK-Anlagen gespeiste Wärmenetze umzusteigen oder Ausbaupfade zur Klärschlammentsorgung zu beschreiten, wenn deren ökologische Sinnhaftigkeit nicht sicher gegeben ist, weil diese gar nicht untersucht worden ist.

Offenbar seien seitens der Bundes- wie der Staatsregierung in etlichen ökologierelevanten Bereichen keine Forschungsinstitute mit Untersuchungen zur ökobilanziellen Bewertung der Alternativen betraut worden, das ergaben Anfragen des BN bei diversen einschlägigen Instituten.

Und was die Stromnetzausbau Betroffenen interessieren dürfte: Weder das Bundeswirtschaftsministerium noch die Bundesnetzagentur haben je ausgiebig und konstruktiv ein dezentrales Energiekonzept für Deutschland untersucht. Ein solcher Datensatz fehle in Deutschland. Der vorliegende Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes dürfe daher so nicht verabschiedet werden. Stattdessen muss ein Planungs- und Gesetzgebungsprozess für ein dezentrales Energiekonzept in Deutschland gestartet werden.

So attestiert Meindorfer der Politik, Landes- wie Bundesministerien ein unambitioniertes und halbherziges Stochern im Nebel in etlichen für kommunale Entscheidungsträger ökologierelevanten Bereichen wie Energiebilanz von „Bio“gas-anlagen, ÖPNV-Antriebstechniken, Sinnhaftigkeit von Nahwärmenetzen, Klärschlammentsorgung.

Gegenüberstellungen mit ökobilanzieller Bewertung als Basis qualifizierter Beratung müssen dringendher

Daneben gibt es etliche andere äusserst wichtige Bereiche, wo die beste ökologische Praxis längst hinlänglich bekannt sei, aber die dazu nötigen entsprechenden Massnahmen nicht umgesetzt werden.

Als Beispiele benennt der BN die klare ökologische Vorteilhaftigkeit des ökologischen Landbaus als gesundheits-, klimawasser-, boden- und umweltverträglichster und damit zukunftsfähigster Form der Landwirtschaft.

Ebenso klar sei der herausragende Beitrag des umfassenden Einsatzes von Recyclaten, also des Wiedereinsatzes von Kunststoff-Recyclat für Produkte aus Recyclingkunststoff und von Altpapier für Produkte aus Recyclingpapier bei ökologisch nachhaltigem Ressourcenmanagement sowie umweltfreundlicher Beschaffungspraxis entlang der gesamten Wertschöpfungsketten als beste ökologische Praxis

Im gesamten Umverpackungs- sowie im Non-Food-Bereich sollen Papier- bzw. Kunststoff-Produktverpackungen auf Recyclingmaterial umgestellt werden. Als exemplarische Anwendungsfälle für Recycling-Kunststoff seien dazu Verpackungsfolien, auch Kunststoffschrumpffolien, Tuben / Flaschen etwa für Reinigungs- oder Flüssigwaschmittel, Körperpflegemittel aufgeführt. Dies gilt es sowohl bei der Produktauswahl umzusetzen als auch bei den Anbietern / Herstellern einzufordern und sicherzustellen.    

Dasselbe gilt für alle Produkte, Produktverpackungen im Nonfood-Bereich sowie für Plastiktüten- und -Versandtaschen zu: auch hier ist Recycling-Kunststoff die weitaus umweltverträglichere Variante gegenüber „Neu--Polymeren“ und auch gegenüber sogenannten „biologisch abbaubaren Ökoplastiktüten“, die sich im Übrigen oft in den verbreiteten Kompostierungsanlagen als doch nicht abbaubar erweisen.

Denn während bei der Zuführung von Kunststoffabfällen zu Müllverbrennungsanlagen, der beschönigend so genannten „thermischen Abfallverwertung“ nur ein Teil ihres Energieinhalts genutzt wird, lediglich der Brenn- oder Heizwert, kann beim Ersatz von „Neu-Produkten“ aus „Neu--Polymeren“ durch Produkte aus dem Recycling-Kunststoff ein Maximum an Herstellungsenergie (60 – 80% bei Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff - so etwa 80% bei LD-PE) eingespart werden. Somit leistet das auf sortenreiner Erfassung basierende sortenreine Kunststoff-Recycling genauso wie das Papier-Recycling, sofern Recyclingpapier und Recycling-Kunststoff auch tatsächlich an Stelle von Primärrohstoffware verwendet werden, einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen nicht nur der abfallwirtschaftlichen, sondern in geradezu herausragender Weise und Dimension ebenso der energie- und klimapolitischen Ziele und Erfordernisse.

Die Herstellung von  Recyclingpapier spart 60 Prozent Energie gegenüber der Herstellung von  umweltbelastenden Frischfaserpapieren. Auch wenn das Holz hierfür aus "zertifizierter Forstwirtschaft" stammen sollte, ist die Herstellung von Frischfaserpapieren trotzdem mit erheblich höheren Umweltbelastungen verbunden als die von Recyclingpapieraus 100% Altpapier.

Daher müsse die Ausschöpfung aller Einsparpotenziale und -möglichkeiten mit allen Instrumenten von Abfallvermeidung und-verwertung angegangen, realisiert und abgearbeitet werden, wozu ein vorbildliches Mitwirken der öffentlichen Hand unverzichtbar ist.

Dabei stellt die umfassende Umstellung des Papierbedarfs aufumweltverträgliches Recyclingpapier und von Plastikverpackungen aus erdölbasierten „Neu--Polymeren“ auf Recycling-Kunststoff einen überaus bedeutsamen Teil einer ökologisch nachhaltigen Ausrichtung des betrieblichen Handelns dar.

Ähnlich verhält es sich bei oft benutzten Mehrweg-Gefässen; dies erfordert deren Bevorzugung weit über den Anwendungsfall Tragetaschen / Einkaufstüten hinaus. Mengenmässig höchst relevant ist dabei der Getränkebereich, in dem die grössten Umstellungspotentiale gegeben sind, gleichzeitig aber auch die einfachsten, bewährtesten Umstellungsmöglichkeiten in der Praxis. „Hier gilt es, die Sortimente im Mehrweg-Segment auszubauen und Einwegverpackungen auszulisten und begleitend den Umstieg auf die umweltverträglichsten Mehrweg-Alternativen über eine dazu dienliche Preisgestaltung zu fördern,“ fordert Meindorfer im Rahmen einer durchgängig nachhaltigen Unternehmensausrichtung

von den führenden Lebensmittel-, Drogeriemarkt- und Einzelhandelsketten sowie Herstellerbetrieben.

Klar ist auch, dass es einen starken Zubau von Dach- und Freiland-Photovoltaikanlagen statt agrarindustrieller Agrogas-Produktion braucht, weil Photovoltaik eine weitaus bessere Energiebilanz als „Bio“gas-anlagen aufweise. Echtes Bio-Biogas solle man nur nutzen, wenn Photovoltaik- und Windenergieanlagen keinen Strom liefert.

BN fordert bayernweit abgestimmtes Konzept zur Klärschlammentsorgung

Das Land Bayern versagt bei der Klärschlammentsorgung, dies zeige sich im Landkreis Straubing-Bogen. Dort werden gleich 2 Klärschlammverbrennungsanlagen geplant, deren Kapazität weit über den örtlichen Bedarf, und sogar über den niederbayerischen Bedarf hinausgehen. Es fehlt ein bayernweit abgestimmtes Konzept zur Klärschlammentsorgung.

Theoretisch wurde das Kooperationsprojekt „Plattform zur Koordinierung der kommunalen Klärschlammverwertung in Bayern“ ins Leben gerufen, aber prak-tisch laufen derzeit dort keine bayernweiten Optimierungen und Planungen.

Es braucht aber eine klare bayernweite Planung, damit nicht mehr Verbrennungskapazitäten in Bayern entstehen als nötig sind.

Im Landkreis Straubing-Bogen soll nun neben einer Klärschlammverbrennung bei der Kläranlage in Straubing auch noch eine Anlage im westlichen Landkreis bei Mallersdorf-Pfaffenberg entstehen.

Waltraud Galaske brachte diese 4 Schwerpunkte bei den Einwendungen des BUND Naturschutz beim Erörterungstermin in Landshut vor.

  • Umweltbelastend: Das im Verfahren einbezogenen Landesamt für Umwelt (LfU) hat den Antrag für den Einsatz für einen Best-Verfüg-baren Stand der Technik abgelehnt und sich an die seit 30 Jahren nahezu unveränderten Genehmigungswerte für Schadstoffe nach der Bundesimmissionsschutz-Verordnung bei den Abgase (wie bei Müllverbrennungsanlagen) ausgesprochen, und das den Beteiligten

noch als besonders umweltfreundliche Vorsorge-Werte verkauft.
Begründung: Weil das vom Antragsteller nicht beantragt wurde .

  • Unsicher: Zum Erörterungstermin waren die Planungen für die Anla-gentechnik noch nicht vollständig. Die Regierung von Niederbayern führt dazu aus, dass sie immer dann Grünes Licht für den Bau gibt, wenn die Unterlagen und Gutachten zu Teilen der Anlagentechnik vorliegen. Besonders gravierend empfindet das Waltraud Galaske vom BN, denn das betrifft z.B. in hohem Umfang die Anlagensicherheit.

  • Überflüssig: Das Genehmigungsverfahren für eine Klärschlammmenge von (max. 13.000 Tonnen Trockensubstanz (t TS)) wird fortgesetzt, auch wenn kein Nachweis vorliegt, woher diese Mengen kommen sollen.
    Die geplante Klärschlammverbrennung an der Straubinger Kläranlage soll z.B. eine Kapazität von ca. 40.000 t TS erhalten, obwohl in Nieder-bayern nur mal ca. 22.000 t TS an Klärschlamm anfällt.
    Was besonders ärgerlich war, auf die BN-Forderungen der folgenden Punkte brauchte die Regierung von Niederbayern nicht einzugehen:
    - Es soll zuerst ein bayernweites Konzept ausgearbeitet werden!
    - Es sollen nicht unkoordiniert private Klärschlammanlage entstehen!
    - Reduzierung weiter Transportwegen und Import von Klärschlamm

  • Waltraud Galaske monierte, dass in der Änderung des Flächennutzungsplans das vom 1.8.2020 geänderte Bayerische Naturschutzgesetz nicht berücksichtigt wurde. Bisher wurden die durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ aufgenommene Passagen zum Artenschutz nicht geprüft. Dem Marktgemeinderat Mallersdorf-Pfaffenberg liegt nun am 17.11.20 die Bebauungsplanung vor. Wenn er zustimmt, liegt dann für die landwirtschaftliche Fläche ein Baurecht für eine Abfallverbrennung vor.

Doch aus Sicht des BN gab es auch Positives zu berichten:

  • Wenigstens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die von der Regierung von Niederbayern beauftragt wird, werden die Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz (1.8.20) berücksichtigt.

  • In die Abluft der Klärschlammtrocknung wird zusätzlich ein Biofilter eingeplant.

  • Die Aussage des LfU, dass Nachbesserungen erfolgen müssen, wenn neue gesetzliche Grenzwerte und Vorgaben kommen.


Waltraud Galaske Sprecherin des Landesarbeitskreis Abfall und Kreislauf-wirtschaft beschreibt die Ausarbeitungen des Arbeitskreises, die 30 Jahre zurückgehen:

„Die Abwässer müssen freigehalten werden von Umweltschadstoffe, was nicht drin ist brauchen die Kläranlagen auch nicht Herausfiltern und die Klärschlämme könnten ohne Bedenken auf die Felder ausgebracht werden.
Aber wir vermissen dabei, ein Vorgehen gegen die Hauptverursacher in Industrie und Handel. Es dürfen nur noch Produkte auf den Markt gebracht werden, die unschädlich für die Umwelt sind.“

Der stellvertretende Sprecher des BUND Naturschutz Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft, Johann Meindorfer, weist zudem darauf hin,

„Ein Appell wird meist nur an die Bürger*Innen gerichtet, dabei sollte die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen und damit auch die Nachfrage an sauberen Produkten voranbringen. Solange die Situation noch nicht anderes zulässt und der Klärschlamm wegen der bedenklichen geltenden Inhaltsstoffe verbrannt werden soll, fordern wir das Land Bayern auf, einen Plan für aufzustellen, dass im Land die Klärschlammverbrennung nur bedarfsgerecht auszubauen ist.“

Waltraud Galaske

Sprecherin LAK Abfall und Kreislaufwirtschaft des BUND Naturschutz

Tel. 0911/762974

E-Mail: waltraud.galaske@bund.net

BUND sieht unkoordinierte Planungen von Klärschlammverbrennungsanlagen in Bayern kritisch

Bayernweite Anlagenkonzeption zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse inclusive der besten Energieausbeute erforderlich

Nachhaltigeres Produzenten- und Konsumentenverhalten zur Schadstoffentfrachtung von zentraler Wichtigkeit

Ablehnung der Petition zur Klärschlammverbrennung Breitenhart im Markt Mallersdorf-Pfaffenberg als unzulässig zeigt zu wenig Weitblick

Dass in Bayern Planungen von Klärschlammverbrennungsanlagen unkoordiniert nebeneinander herlaufen, sieht der BUND Naturschutz in Bayern (BN) äusserst kritisch.

„Es braucht eine gesamtökologisch bestmögliche Rahmenkonzeption für die Klärschlammentsorgung in ganz Bayern und das noch bevor weitere Einzelprojekte geplant oder genehmigt werden“, so Waltraud Galaske, Sprecherin des bayerischen BN-Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft. Sie bescheinigt dem Umweltausschuss im bayerischen Landtag, der die Petition zur Klärschlammverbrennung Breitenhart im Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, Landkreis Straubing-Bogen, für unzulässig erklärt hat, zu wenig Weitblick.

In einem Rahmenkonzept müsse die nötige Zentralität bzw. Dezentralität der Anlagenkonzeption ermittelt, dargelegt und dann zum Erreichen der gesamtökologisch bestmöglichen Ergebnisse inclusive der besten Energieausbeute und ihrer energieeffizientesten Verwendung bei der

Klärschlammentsorgung vorgegeben werden

Johann Meindorfer, 2. Straubinger BN-Kreisvorsitzende und stellvertretende Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft ergänzt: „Das Rahmenkonzept muss die höchstmöglich erreichbaren Anforderungen zur Einhaltung der zulässigen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einerseits enthalten und andererseits diejenigen, die zur Einhaltung der Irrelevanzgrenze / Irrelevanzwerte bei den Immissionen erforderlich sind.“

„Das verspricht eine privat betriebene Klärschlammverbrennungsanlage Breitenhart eben gerade nicht,“ warnte BI-Vertreter Sebastian Guggenberger. „In Niederbayern sind ohne so ein Rahmenkonzept Überkapazitäten bei der Klärschlammverbrennung und in der Folge mindere Umweltstandards zu Dumpingpreisen zu erwarten, die zu Lasten der Gesundheit und der Folgegenerationen gehen.“

„International werden die Gefahren durch Luftschadstoffe kritischer eingeschätzt als hierzulande. So sind die WHO-Richtwerte für Feinstäube geringer im Vergleich zu den EU-Grenzwerten für Feinstäube. Die Novelle der TA Luft bringt eine weitere Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe und Quecksilber. Dies ist dringend notwendig, denn es ist bekannt, dass Fein-staub auch weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte gesundheitsschädlich ist, mit einem Anstieg der Sterberisiken durch Lungen- und Herzkrankheiten“, so Internist Dr. Niklas.

Einigkeit bei (v.l.n.r) Johann Meindorfer, Dr. med. Ulrich Niklas, Waltraud Galaske und Sebastian Guggenberger, dass es auf die beste ökologische Praxis zum Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen vom Abwasser und damit vom Klärschlamm ankommt

Das Thema Mikroplastikverseuchung von Kompost, Klärschlamm Böden und Gewässern bis hin zu den Ozeanen bewegt viele umweltbewusste Menschen und es gibt immer mehr direkt Betroffene, stellt der BUND Naturschutz (BN) fest. Das Umwelt- wie Abfallvermeidungsbewusstsein eines nicht unbedeutenden Teils unserer Gesellschaft lasse aber gleichzeitig stark zu wünschen übrig.

Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel und VerbraucherInnen hätten durch ein nicht ausreichend nachhaltigen Produzenten- und Konsumentenverhalten beim Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen von Natur und Landschaft, Böden, Gewässern, vom Abwasser und vom Klärschlamm versagt.

Empört und enttäuscht über die schlechte Vorbildfunktion der Staatsregierung zeigt sich der BN-Landesarbeitskreis Abfall und Kreislaufwirtschaft, dass Staatsminister Thorsten Glauber auf eine Anfrage

7.2 Ist geplant, Art. 11c Klimaneutrale Verwaltung des BayNatSchG zu ändern und auch auf die mittelbare Staatsverwaltung zu erweitern?

geantwortet hat „Nein

Und auf die Frage

7.3 Ist die Staatsregierung bereit, .. Gesetzes so zu erweitern, dass ihre Behörden und Einrichtungen zu einer durchgängig ökologisch nachhaltigen, fairen und an höchsten Tierschutzstandards ausgerichteten Beschaffungspraxis verpflichtet werden?:

Auf Antwort zu 7.2 wird verwiesen.“

Bei der Antwort“ zu „6.2 Mit welchen Maßnahmen soll erreicht werden, dass der Klärschlamm von Schadstoffen entfrachtet und frei wird, so dass er wieder in der Landwirtschaft zur Düngung verwendet werden kann?“ fehlten jegliche Ideen und Ansätze zur Verhaltensbeeinflussung mit nachhaltiger Unternehmensausrichtung und zu nachhaltigem Produzenten- und Kunden- bzw. Konsumentenverhalten.

„Damit zeigt die Staatsregierung ein Höchstmass an Nachhaltigkeit allenfalls bei nachhaltigen Verweigern, die Verpflichtung zur vorbildhaft umfassenden ökologisch-sozial nachhaltigen ökologieverträglichen umweltfreundlichen fairen Beschaffungs- und Mobilitätspraxis in allen Bereichen und bei allen Stellen und allen Akteuren der öffentlichen Hand nach der besten ökologischen Praxis bestmöglich festzuzurren“, sagte Meindorfer.

Und auf die beste ökologische Praxis komme es zum Fernhalten von Abfällen und Schadstoffen vom Abwasser und damit vom Klärschlamm an, damit dieser, bis die erste Generation der Klärschlammverbrennungsanlagen abgewrackt werden muss, wieder in der Landwirtschaft zur Düngung verwendet werden kann, zeigten sich Galaske und Guggenberger überzeugt.

Öffentliche Hand muss mit einer durchgängig ökologisch nachhaltigen Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis ganz klar in Vorleistung treten:

Seit langem schon setzt sich der BUND Naturschutz für einen enkelverträglichen zukunftsfähigen suffizienten Lebensstil sein, der Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft mit wirksamem Klimaschutz verbindet sowie den horrenden Ressourcen- und Energieverbrauch reduziert und zur durchgreifenden Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit durchgreifend ökologisiert.

Schadstoffentfrachtung und Schadstofffreiheit sind wichtige Voraussetzungen für gesundheitlich wie ökologisch unbedenkliche Kreislaufführung verschiedener Materialien, wobei der Einsatz von Recyclingmaterialien anstelle von Neumaterial in den meisten Fällen sehr oft hohe Energiesparpotenziale eröffnet.

Die Öffentliche Hand muss dabei mit einer durchgängig ökologisch nachhaltigen Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis ganz klar in Vorleistung treten; denn immerhin lösen die Aufträge der öffentlichen Hand 14 % der Wirtschaftsleistung in der EU aus, die somit durch diese ökologierelevant zu beeinflussen sind.

„Zu beeinflussen sind“ beschreibt dabei nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine Pflicht, einen gesetzes-, ja sogar verfassungsbasierten Imperativ an und für die gesamte öffentliche Hand. Sie hat nach bester ökologischer Praxis zu agieren und handeln, ihre Aufgaben mit dem geringstmöglichen ökologischen Fussabdruck zu erfüllen.

BUND fordert dazu

  • 100 % Bio-Einkauf der gesamten öffentlichen Hand für geringere Rückstandsmengen in Nahrungsmitteln sowie geringeren Schadstoffeintrag in Böden und Gewässer

  • weniger fleischlastige glyphosat-, gift- antibiotika- und gentechnikfreie Verpflegung mit gesundheitlich unbedenklichen fair erzeugten und gehandelten Bio-Lebensmitteln und -Getränken und Fleisch nur aus artgerechter Bio-Tierhaltung

  • den gezielten Kauf von mikroplastik- und tierleidfreien Textilien aus biologischer gentechnikfreier Landwirtschaft und giftfreier fairer Verarbeitung wie etwa Biobaumwolle

  • konsequenten Einsatz von Recyclingbaustoffen gerade bei Bauvorhaben im mengenmässig höchst relevanten Tiefbau; mit verstärktem Einsatz von aufbereitetem und gereinigtem Bauschutt-Granulat könnte man einen erheblichen Teil des weiteren Abbaus von Primärrohstoffen wie Granit, Kies oder Schotter sicher vermeiden.

  • gezielte Nachfrage nach und konsequenter Einsatz von abfallvermeidenden, leicht recyclingfähigen ressourcenschonenden und energiesparenden Produkten und Dienstleistungen sowie Techniken / Technologien, die der besten ökologischen Praxis entsprechen.

Mit Pseudolösungen, wie sie oftmals lauthals penetrant angepriesen werden, zweit- und drittbesten „Lösungen“ müssen, brauchen, können und dürfen wir uns nicht abspeisen lassen. Die müssen bei der gesamten öffentlichen Hand tabu sein.

Etliche Ministerien und deren nachgeordnete Behörden, Universitäten, Hochschulen, Sozialversicherungsträgern und Sparkassen bis hin zu Landkreis-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie Stadtwerken verschleppen und verweigern seit einem Vierteljahrhundert den umfassenden Einsatz von Recyclingpapier aus 100% Altpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist die umweltverträglichste Papiervariante leistet einen gewichtigen Beitrag zum Einsparen von Energie und Frischwasser schon bei der Herstellung.

Neben privaten Unternehmen sind seit jeher die öffentlichen Auftraggeber Zielgruppe des stellvertretenden Sprechers des BN-Landesarbeitskreises Abfall / Kreislaufwirtschaft Johann Meindorfer, der er mit gezielten Anschreiben klima- und umweltverträgliches Verwaltungshandeln und eine durchgängig vorbildliche ökologisch nachhaltige klima- und umweltfreundliche faire Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis abverlangt.

Weil einer durchgängigen ökologieverträglichen ökologisch nachhaltigen tierqual-, antibiotika-, gentechnik- und giftfreier fairen Beschaffungspraxis eine herausragende Bedeutung, eine besonders bedeutsame Schlüsselfunktion zukommt.

Weil sie die Wirtschaftssubjekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette in allen Unternehmensbereichen von Herstellern, Großhändlern und Einzelhandel bis zu den Endverbrauchern, vom Ursprung der Produktionskette bis zur Entsorgung, von der landwirtschaftlichen Urproduktion bis zur Grossindustrie, mitziehen würde – auch durch ein durch verstärkte Nachfrage steigendes Angebot von ökologieverträglichen Produkten und Dienstleistungen.

Dass Einsatz der besten ökologischen Praxis von Seiten der öffentlichen Auftraggeber mit Verweis auf finanzielle Mehrbelastungen abgelehnt wird, ein absolutes Unding, solange sich die Politiker der regierenden Parteien der ökologisch-sozialen Kostenwahrheit und Kostengerechtigkeit mit Anlastung der bisher externalisierten sozialen und ökologischen Folgelasten und -kosten über die Preise auf die Verursacher über ein intelligentes ökologisch-soziales Steuersystem immer noch verweigern, in dem sich umweltverträgliches abfall- und energiesparendes Verhalten aller rentieren würde und nicht das Verschwenden von Ressourcen.

Und solange sie eine höhere nationale wie globale Verteilungsgerechtigkeit in sozialer wie ökologischer Hinsicht über ein globalsteuerndes intelligentes ökologisch-soziales Steuersystem verweigern, das nationale und internationale Konzerne, die Grösstverdiener unter ihren Konzernlenkern und Stakeholdern/ Profiteuren viel stärker heranziehen muss, die ihre extrem hohen Einkommen, Reichtümer und Vermögen zu signifikanten Anteilen aus der Ausbeutung und auf Kosten der Bevölkerung wie auch der Biodiversitäts- und Ressourcenausstattung von Ländern der Kontinente Afrika, Asien, Mitte- und Südamerikas generiert haben.

Damit muss sich der Staat eine solide Einnahmenbasis verschaffen, die allen Stellen der öffentlichen Hand erlaubt, in allen Belangen und allen Bereichen nach der besten ökologischen Praxis zu handeln und mit einer höheren Verteilungsgerechtigkeit. aber auch alle unteren bis mittleren Einkommensbezieher zu ressourcen- und energiesparendem umweltverträglichem Konsum und verantwortlichem Verhalten einerseits anspornt und andererseits auch befähigt.

Die Umsetzung hat bei allen Einkaufs- und Beschaffungsaktivitäten, ggf. bereits bei Ausschreibung und Vergabe zu erfolgen. Die öffentliche Hand steht hier in besonderer Verantwortung, mit ihrer finanziellen Nachfragemacht zu einer ökologieverträglicheren Wirtschaftsweise hinzuwirken und im Gegenzug auf die Ausweitung des Angebotes an umweltverträglichen Produkten und Dienstleistungen hinzuwirken, die durch eine gezielte Nachfrage stimuliert werden kann.

Über diese wohl naheliegendste Aufgabe, auf die Erfüllung schon bestehender Vorgaben bei der öffentlichen Hand hinzuwirken, darf und muss von einem den Politikern der regierenden Parteien und den für den Umweltschutz zuständigen Ministerium geradezu erwartet werden dürfen, dass

sie zielführende Initiativen ergreifen, um die entsprechenden höchstmöglichen Standards im Beschaffungswesen sowie im gesamten konsumptiven und investiven Handeln auch der privaten Wirtschaft zu implementieren.

Grundlegend erforderlich ist dazu eine gerechte Anlastung der Kosten nach dem Verursacherprinzip als Bestandteil eines intelligenten ökologisch-sozial gerechten Steuersystems, das zu ressourcen- und energiesparendem umweltverträglichem Konsum- und Verkehrsverhalten anspornt. Damit sich sozial- und umweltverträglich-verantwortliches Verhalten – so auch die Vermeidung von unsinnigen Transporten - auch finanziell rechnet und lohnt - und nicht die Verschwendung von Ressourcen.

Da „zu beeinflussen sind“ (s.o) eben beschreibt dabei nicht nur eine Möglichkeit beschreibt, sondern eine Pflicht zur durchgängigen ökologieverträglichen Beschaffungspraxis, einen gesetzes-, ja sogar verfassungsbasierten Imperativ an und für die gesamte öffentliche Hand, Pflicht, ist dies lückenlos rechtlich für alle Beschaffungsakteure der gesamten öffentlichen Hand zu fixieren.

Sie haben alle nach bester ökologischer Praxis zu agieren und handeln, ihre Aufgaben mit dem geringstmöglichen ökologischen Fussabdruck zu erfüllen.

Damit wegen der derzeit immer noch seitens des Bundes- wie des bayerischen Landesgesetzgebers bewusst lückig gehaltenen schwindsüchtigen Rechtsvorschriften dazu keine öffentlichen Auftraggeber und keine Beschaffungsbereiche aussen vor bleiben; ist eine alle Akteure der gesamten öffentlichen Hand für alle Beschaffungsbereiche einbeziehende Formulierung nötig und gesetzlich ausdrücklich festzuschreiben:

 „Einkauf, Beschaffung und Vergabe auch von Dienstleistungen für die gesamte öffentliche Hand Bayerns, von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und den sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. also aller Institutionen und Unternehmen des Freistaates Bayerns, jener mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie aller der Aufsicht des Freistaates Bayerns unterstehenden bzw. von ihm verwalteten Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts - auch der als kirchliche, staatliche Unternehmen oder staatliche Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand- sowie bei den Kommunen sowie allen diesen unterstehenden Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, - auch der als Kommunalunternehmen oder kommunale Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften - Institutionen,  und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand haben vollumfänglich nach der besten ökologischen Praxis zu erfolgen.

Dazu sind finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

Die genannten juristischen Personen sind insbesondere verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, im Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben und Vergabe von Dienstleistungen, vorrangig Erzeugnisse und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich - auch bei ihrer Herstellung und späteren Wiederverwertung - durch höchstmögliche Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit, Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und möglichst schadlose Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt worden sind,

Sie haben Dritte zu Handlungen entsprechend dieser besten ökologischen Praxis zu verpflichten, wenn sie diesen ihre Einrichtungen oder Grundstücke zur Verfügung stellen oder Zuwendungen bewilligen / gewähren.

Dazu ist bei Ausschreibung, Vergabe und Einkauf / Beschaffung in den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Textilien deren Herkunft aus fairer kontrolliert-biologischer Landwirtschaft, wo immer möglich aus Bayern, verbindlich vorzugeben. “

Es ergibt sich beim Bund aus den derzeit geltenden Rechtsvorschriften inclusive Bundesklimaschutzgesetz nach wie vor nur eine gegenüber Bayern noch verschärft-lückigere Rechtslage, was die durchgängig ökologisch nachhaltigen Beschaffungs-, Mobilitäts- und Veranstaltungspraxis in allen Bereichen der Verwaltung anbelangt, denn der Bund nimmt sogar seine unmittelbare Bundesverwaltung nur in eine erleichterte Pflicht:

Mit dem reinen Berücksichtigungsgebot mit (nur) Prüfauftrag selbst für die unmittelbare Staatsverwaltung fehlt nach wie vor und wieder eine letztendlich durchsetzbare Verpflichtung zum Handeln nach der besten ökologischen Praxis, wozu sich schon bisher keinerlei ministerielle Stelle auch nur ein bisschen Mühe machte. Zudem bleibt dessen Nichteinhalten wieder sanktionslos.

Komplett aussen vor von auf sie direkt wirkenden Verpflichtungen bleiben nach wie vor die juristischen Personen der mittelbaren Staatsverwaltung mit eigener Rechtspersönlichkeit, also Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Kirchen, kirchliche, staatliche Unternehmen oder staatliche Beteiligungsgesellschaften organisierten oder privatrechtlich aufgestellten und geführten - Gesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand, die wie z.B. die DRV - Deutsche Rentenversicherung auch als Träger von Kliniken fungieren.

Kunststoff-Abfall und -Abrieb verbleiben jahrzehnte-/jahrhundertelang in Umwelt und Natur!

Kunststoffe und Mikroplastik belasten solange Böden, Wasser und Lebewesen.

Kunststoffe in der Umwelt machen viele betroffen

Kunststoffe sind nicht nur weltweit in den Meeren zu finden. Studien der Universität Bayreuth1) zeigen nun auf, dass

auch landwirtschaftliche Böden in Deutschland belastet sind. Sichtbar ist für jeden der achtlos weggeworfene Abfall,

illegale Abfallentsorgungen und Zunahme von Einweg-Müll. Künstliche Stoffe sind Fremdkörper in der Natur

und führen u.a. dazu, dass sich Tiere in lange haltbaren Teilen verfangen oder Kunststoffe als Nahrung aufnehmen.

Wie gelangen Kunststoffe in die Umwelt

Erste Schätzungen zum Kunststoffeintrag in Deutschland gibt es aus einer Studie des Fraunhofer Institut Umsicht2):

· ca. 40% Verkehrssektor: Abrieb von Reifen, Bitumen im Asphalt, Straßenmarkierungen

· ca. 9% durch Kunststoff-Herstellung und -Nutzung, durch industrielle Nutzung

· ca. 8% Freisetzung bei der Abfallentsorgung, darunter auch Kompostausbringung

· ca. 6% durch Bauen, Einsatz von Farben und Lacken

· ca. 6% Private Nutzung wie Schuhsohlen, Wäsche, Kosmetik, Reinigungsmittel

· ca. 3% Verwehung von Sport- und Spielplätzen

· ca. 2% durch Flockungsmittel in Kläranlagen und aus der Straßenreinigung

· ca. 1% Einsatz von Kunststoffen in der Landwirtschaft

· ca. 25% sind nicht beziffert

Der Verkehrssektor hat mit ca. 40% den größten Anteil am Eintrag. Aus dem Bereich der Abfallentsorgung kommen

noch ca. 8%. Über illegalen Müllablagerungen gibt es keine Aussage, doch ca. 25% sind noch nicht beziffert. Ein

weiteres Ergebnis ist, dass der Kunststoffeintrag zu 74% aus Partikel kleiner als 5 mm (Mikroplastik) besteht.

Was muss verbessert werden:

1. Mikroplastik-Verringerung: Weniger Abrieb bei Reifen, Straßen, Kunststoffoberflächen und Kunststoffteilen

2. Mehr Kreislaufwirtschaft: Reduzierung des Verbrauchs und der Kunststoffsorten (Siehe Thema auf Seite 2)

3. Abfall-Frevel ahnden: Abfälle dürfen nicht in Landschaft, Böden, Gewässern und ins Abwasser gelangen. Die

Verursacher von Vermüllungen müssen mit den Kosten für die Entsorgung belastet werden.

4. Reduzierung der Kunststoffeinbringung: Der Anteil an Kunststoffen im Kompost, Klärschlamm, in Böden und

Gewässern muss reduziert werden. Alle Beteiligten (Politik, Gesetzgebung, Gesetzesvollzug, Hersteller, Handel

und Konsument/innen) müssen noch an einem nachhaltigen Verhalten arbeiten. Wertstoff- und Abfallströme

müssen dazu besser getrennt werden. Sortier- und Recyclinganlage müssen künftig zur Einhaltung von

Immissions-, Abfall-, Brand- und umweltrechtlichen Vorschriften engmaschiger kontrolliert werden.

Dem BUND Naturschutz (BN) sind einige Recyclingbetriebe bekannt, bei denen es in der Umgebung zu Verschmutzungen durch verwehten Müll, meist Plastik, kommt:

Beispiel 1: Recyclinganlagen verbessern

Zu nennen ist hier das Plastikrecycling in Aicha vorm Wald im Kreis Passau, die Tetrapak-Recyclinganlage in

Raubling im Landkreis Rosenheim und manche Sortieranlage, wie eine in Fürth.

Beim Tetrapak-Recycling in Raubling wird zwar Papier verwertet, doch Reste aus Plastik und Aluminum sind in

die Umgebung zu finden. Besonders bei Getränkekartons, die als „ökologisch vorteilhafte Verpackungen“ beworben

werden, ist das nicht hinzunehmen.

Beispiel 2: Qualitäts-Kompost einfordern

Kompost ist ein wertvoller Dünger. Bei der Kompostausbringung darf kein Plastik in die Böden eingetragen

werden. Kompostwerke müssen Plastikmüll vor dem Rotte- oder Vergärungsprozeß aussortieren. Besser wäre

es, wenn kein Plastik in die Biotonne käme. Das gilt auch für biobasierte Kunststoffe („Bioplastik“), denn diese

bauen sich während der Rotte meist nicht vollständig ab. Werden Lebensmittelabfälle aus Supermärkten mit

Verpackungen verarbeitet, darf der kunststoffhaltige Rest nicht auf die Felder ausgebracht werden.

1) https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-vermuellt-und-verseucht---boeden-in-gefahr-100.html

2) https://www.umsicht.fraunhofer.de/de/presse-medien/pressemitteilungen/2018/konsortialstudie-mikroplastik.html

 

Abfall ist auch hochgradig klimarelevant! Durch Verbrennung großer Mengen von

Kunststoffen, Papier und kurzlebigen Produkten in Müllverbrennungsanlagen geht ein hoher Anteil an

Herstellenergie und Rohstoffen verloren. - Die Energie wird durch Recycling besser genutzt!

Kunststoff-Vermeiden geht vor

Das EU-Verbot von Strohhalmen, Wattestäbchen & Co und die Plastiksteuer ist noch viel zu kurz gegriffen. Der

BUND Naturschutz sieht in Deutschland weiter steigende Verpackungsmengen und noch zu wenig Möglichkeiten für

ein „verpackunsarmes“ Einkaufen. In den Supermärkten und Kaufhäusern muss das verpackungsfreie Angebot und

der Mehrweganteil erhöht werden. Einwegverpackungen darf es nur dort geben, wo zumutbare Alternativen fehlen.

Durch gezielte Abfallvermeidung und ein bedarfsgerechtes Einkaufen kann das Abfallaufkommen, der Schadstoffausstoß

und Energieverbrauch beträchtlich reduziert werden.

Bisher hat der Staat die Produktverantwortung von Herstellern und Handel weder ernsthaft eingefordert, noch

kontrolliert oder gar sanktioniert. Politik, Landes- wie Bundesministerien sind daher gefordert, umgehend Strategien

zur Müllvermeidung zu entwickeln und umzusetzen.

Verwerten spart mehr Klimagase als Verbrennen

Kunststoffabfälle müssen raus aus Müllverbrennung und Kompost, um die Herstellungsenergie und die Rohstoffe

durch Recycling besser zu nutzen. Die sorgfältige und saubere Getrennterfassung von Plastiksorten und deren

sortenreine stoffliche Verwertung ist die Grundlage für eine gute Verwertbarkeit. So käme ein guter Ersatz für

erdölbasiertes Primärmaterial zustande. Ein anspruchsvoller Anwendungsbereich ist z.B. die Herstellung von

dünnwandigen Recyclingfolien. Wir brauchen dazu weniger verschiedene Plastiksorten, keine nicht trennbare

Verbundverpackung und eine eindeutige, verbraucherfreundliche Kennzeichnung!

Es muss auch ergänzt werden, dass biobasierte Kunststoffe (sogenanntes „Bioplastik“) im derzeitigen Recyclingsystem

nicht verwertet werden können, sie stören sogar die Recyclingprozesse bei den erdölbasierten Kunststoffen.

Lückenhafte Gesetzliche Vorgaben

Im Verpackungsgesetz muss eine höhere Mehrwegquote festgeschrieben werden. Einweg-Verpackungen sind durch

eine Verpackungssteuer zu verteuern. Die Vielfalt der Kunststoffsorten muss reduziert werden und schlecht verwertbare

Verbundverpackungen müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Dies sollte über den Verpackungsbereich

hinaus generell für alle Kunststoffabfälle gelten. Die Recyclingquote für Kunststoffe soll auf 90% erhöht

werden, wie es auch bei Papier, Eisen und Glas möglich ist. Ein Export von Kunststoffen in Länder wie z.B. Malaysia

muss untersagt werden. Darüber hinaus müssen für höhere Recyclingquoten auch die Anforderungen an die Recyclinganlagen

zur Erzeugung von hochwertigen und damit gut vermarktbaren Sekundärrohstoffen erhöht werden.

Ebenso gilt es, den Einsatz von Recyclingprodukten im Kunststoffbereich zu forcieren.

Energie- und Ressourcenverbrauch verteuern

Obwohl Energie- und Rohstoffe beim Recyceln besser genutzt werden als beim Verbrennen, wurden immer wieder

sortenreine Stoffe verbrannt, wenn auf dem Markt ein Überangebot an „billiger“ Neuware herrschte. Umweltverträgliches,

abfall- und energiesparendes Verhalten muss sich also mehr rentieren als das Verschwenden von

Ressourcen. Wichtiger Bestandteil dazu wäre ein ökologisch-soziales Finanz- und Steuersystem mit einer höherer

Besteuerung des Energie- und Rohstoffverbrauchs und einer Steuerentlastung für niedrige Einkommen. Diese

Steuerung „über den Geldbeutel“ würde mehr wirken als die jahrelangen Empfehlungen, Aufrufe und Appelle.

Öffentliche Hand als Vorreiter bei umweltverträglicher und faire Beschaffung

Oft ist die Nachfrage nach Mehrweg- und Recyclingprodukten nicht ausreichend, um dafür stabile Absatzmärkte zu

schaffen. Die öffentlichen Hand kann und muss durch Vorgaben bei Ausschreibungen und Vergaben weitere

Impulse für die Nutzung von Recyclingprodukten auslösen und damit die Grundlage für weitere Nachfrage schaffen.

In den Vorgaben können zudem auch alle Aspekte und Facetten von Natur- und Umweltschutz sowie sozialer und

ökologischer Nachhaltigkeit, inclusive Verteilungsgerechtigkeit und Tierwohl in die Ausschreibungen aufgenommen

werden. So könnte eine ökologisch-sozialen Marktwirtschaft funktionieren und zu einem energiesparenden,

umweltverträglichen Konsum- und Verkehrsverhalten anspornen.

Arbeiten Sie mit an einer besseren Zukunft – Hören Sie auf Ihre Kinder!