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Pressemitteilungen 2019

BN nimmt Stellung ...

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GLOBAL DENKEN – LOKAL HANDELN: ÖKOLOGISCHE VORBILDFUNKTION WAHRNEHMEN !

Klare Ansage Staat und Kommunen als Vorbild: die öffentliche Hand in die Pflicht nehmen - Vollzugsdefizite beheben

 

Erfüllung der Vorbildfunktion von Staat und der gesamten öffentlichen Hand zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung für Lebensqualität für alle

Umwelt- und Klimaschutz müssen immer im Focus einer wirklich ökologieverträglichen Entwicklung in Stadt und Landkreis stehen. Wir haben den Grundsatz „global denken, lokal handeln“ noch nicht beerdigt und fordern die Vorbildfunktion der gesamten öffentlichen Hand in Sachen umweltfreundlicher Beschaffung zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung für Lebensqualität für alle einschliesslich der folgenden Generationen ein. Ökologieverträgliche Massnahmen in Stadt und Landkreis entfalten ihre positive Wirkung hier vor Ort und – natürlich mit kleinerer Auswirkung – auch global betrachtet. Denn die Summation vieler kleinerer Schadensursachen führt zu einem grossen bzw. Extremschadensereignis. Dem Eintritt eines Extremschadensereignis wie dem stattfindenden Verlust an Biodiversität und dem Klimawandel muss – und kann in der Summe - also auch durch eine Vielzahl kleinerer Einzelmassnahmen an vielen Orten auf der Erde gegengesteuert und entgegengetreten werden.

Aus dieser Verantwortung kann kein Entscheidungsträger und politisch oder behördlich Verantwortlicher entlassen werden, auch nicht diejenigen auf kommunaler Ebene.

Dass sie vielrorts und bei vielen Anlässen und Entscheidungen missachtet, ignoriert, negiert und ihr zuwidergehandelt wird statt sie aktiv wahrzunehmen, stellt eine grobe Missachtung der Erfordernisse für gebotenes klimaschonendes und ökologisch nachhaltig verantwortliches umweltfreundliches Handeln im Interesse künftiger Generationen dar.

Deshalb hat der BUND Naturschutz mit der Gratulation an die neugewählten Bürgermeistern sowie Stadt- und Kreisräten im Landkreis Straubing-Bogen, dessen neuen Landrat Josef Laumer sowie Straubings Stadträten und dessen Oberbürgermeister Markus Pannermayr zur Wahl etliche Anliegen verbunden in Form einer komprimierten Agenda zur Stadt- bzw. Landkreisentwicklung und Kommunalpolitik im Rahmen einer dringend gebotenen ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar- und Verkehrswende 

Staat und Gemeinden stehen dabei sowohl

nach dem Grundgesetz -GG- (Art 20a: " Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung") .

nach der Bayerischen Verfassung -BV- (Art. 141 Abs. 1 BV: "

  1. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.
  2. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.
  3. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen.
  4. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten". )

Die einzeln aufgeführten Verpflichtungen ergeben sich auch aus Art. 2 Abs. 2 BayAbfG in Verbindung mit den Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.

BayAbfG Art. 2 Pflichten der öffentlichen Hand

(1) Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben vorbildhaft dazu beizutragen, daß die Ziele des Art. 1 Abs. 1 erreicht werden. Dazu sind finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.

(2) Die in Absatz 1 genannten juristischen Personen sind insbesondere verpflichtet, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und bei ihrem sonstigen Handeln, vor allem im Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben, möglichst Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu entsorgungsfreundlicheren Abfällen führen und aus Abfällen hergestellt worden sind, Dritte zu einer Handlung entsprechend Nummer 1 zu verpflichten, wenn sie diesen ihre Einrichtungen oder Grundstücke zur Verfügung stellen oder Zuwendungen bewilligen.

(3) Die in Absatz 1 genannten juristischen Personen wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, daß Gesellschaften des privaten Rechts, an denen sie beteiligt sind, die Verpflichtungen des Absatz 2 beachten.

Auch nach § 45 KrWG gehört es zu den Pflichten der öffentlichen Hand, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen, ob und in welchem Umfang

1. Erzeugnisse eingesetzt werden können,

a) die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen,

b) die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder

c) die durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind, sowie

2. die nach dem Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle unter besonderer Beachtung des Vorrangs der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings verwertet werden können.

(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Stellen wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass die Gesellschaften des privaten Rechts, an denen sie beteiligt sind, die Verpflichtungen nach Absatz 1 beachten.

(3) Die öffentliche Hand hat im Rahmen ihrer Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 Regelungen für die Verwendung von Erzeugnissen oder Materialien sowie zum Schutz von Mensch und Umwelt nach anderen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.

Dass es inzwischen zumindest diese Vorschriftenkaskade mit dem novellierten Bayerisches Abfallgesetz gibt, daran hat der BN als einer der wichtigsten Mit-Träger des Volksbegehrens für „Das bessere Müllkonzept“ grossen Anteil.

Wo der Staat in eigener Sache gefordert ist: umweltfreundliches faires Beschaffungswesen

Viele staatliche und  kommunale Behörden und Dienststellen der öffentlichen Hand kommen der Verpflichtung zur vorbildhaft umfassenden umweltfreundlichen und fairen Beschaffung, Bewirtschaftung, Unterhaltung und Pflege der Liegenschaften derzeit noch nicht hinreichend nach und damit gibt es

  • fast 20 Jahre nach dem Volksbegehren für „Das bessere Müllkonzept“ sowie nach Inkrafttreten des darauf resultierenden Bayerischen Abfall- und Altlastengesetzes (inzwischen: Bayerisches Abfallgesetz) mit darauf beruhenden Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen.
  • über 16 Jahre nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 - KrW-/AbfG (inzwischen: Kreislaufwirtschaftsgesetz)

immer noch der Vorgaben zum umweltfreundlichen Beschaffungswesen in vielen Bereichen der öffentlichen Hand.

Sofern "Klimaneutralität und wirksamer Klimaschutz", ökologische "Nachhaltigkeit" sowie eine wirkliche Energiewende unserer Gesellschaft, der Politik und der Staatsregierung inclusive aller nachgeordneten Dienststellen ein echtes Anliegen ist, müssen auch "versteckte" Energiesparpotentiale sowie Schadensvemeidungspotentiale umfassend und vollständig gehoben und ausgenutzt werden, gerade auch in den mengenmässig höchst relevanten Bereichen der öffentlichen Hand.

Diese übergreifenden Erfordernisse haben wir vom BUND aus diesem Grund und Anlass für einige wichtige, weil mengenmässig höchst bedeutsame Teilbereiche des Wirkens der öffentlichen Hand komprimiert mehrfach auf den verschiedenen Handlungsebenen vorgetragen und werden dies – mangels grosser Fortschritte in dieser Sache auch weiter tun müssen. Eine lästige, aber auch vornehme Aufgabe; per Volksbegehren eine positive Gesetzesänderung erreicht zu haben und nun dafür zu sorgen, dass deren Geist und Inhalt sich im praktischen Handeln der mit Steuergeldern der Allgemeinheit hauptamtlich-bezahlten politischen und behördlichen Akteure im Sinne des wohlverstandenen in die Zukunft gedachten Allgemeinwohls – auch über Zuständigkeits- und Verwaltungsgrenzen hinaus getreu dem nach wie vor gültigem Motto „Global denken – lokal handeln“ – niederschlägt. Wer diese Vollzugsdefizite von Staatsseite duldet, missachtet den beim damaligen Volksbegehren klar über demokratische Instrumente ausgedrückten Bürgerwillen: denn wenn das Ziel des „Besseren Müllkonzeptes“, noch stringentere Vorgaben einzuführen, knapp verfehlt wurde, steht fest, dass zumindest die eingeführten und damit geltendes Recht gewordenen Vorgaben von einer überbreiten Mehrheit der Bevölkerung gewollt waren und sind. Neben der sachlichen Begründetheit im Sinne einer nachhaltig-zukunftsfähigen Entwicklung doch wohl  grösstmöglicher Anlass und allerhöchste Zeit, sie endlich umfassend über alle Hierarchiestufen in der ganzen Breite des Handelns und in alle Bereich der öffentlichen Hand zu implementieren und umzusetzen also.

Die aufgezeigten Handlungsfelder im einzelnen im Schriftwechsel mit der Bayerischen Staatsregierung, exemplarisch den Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:

BayStM Umweltverträgliche Beschaffung Pflege öffentlicher Liegenschaften Grünflächen

UABE BayStMUV AW 01 2014 S1

UABE BayStMUV AW 01 2014 S2

UABE BayStMUV AW 01 2014 S3

BayStMUV Umweltverträgliche Beschaffung Pflege öffentlicher Liegenschaften Grünflächen EW

BayStMWK Umweltverträgliche Beschaffung Pflege öffentlicher Liegenschaften Grünflächen EW

BayStMBW Umweltverträgliche Beschaffung Pflege öffentlicher Liegenschaften Grünflächen EW 140114

Wo die Stadt Straubing gefordert ist

Komprimierte Agenda zur Stadtentwicklung und Kommunalpolitik im Rahmen einer dringend gebotenen ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar- und Verkehrswende

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

wir dürfen Ihnen zu Ihrer Wahl gratulieren und eine glückliche Hand zu guten sozial- und ökologieverträglichen Entscheidungen für unsere Heimatstadt wünschen. Und wir dürfen darauf hoffen und Sie darum bitten, sich mit Ihrem ganzen Einfluss auf kommunaler Ebene für die Unterstützung einer dringend gebotenen ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar- und Verkehrswende einzusetzen, von der nicht zuletzt die Zukunftsfähigkeit unserer menschlichen Gesellschaft abhängt.

Aus Anlass der neuen „Stadtrats-Legislaturperiode“ und nachdem in der Stadt Straubing der Agenda-21-Prozess schon vor langer Zeit „eingeschlafen“ ist und unser Verband bei Weichenstellungen wie der  Erstellung wichtiger Grundsatzplanungen wie des Nahverkehrs- oder des Verkehrsentwicklungsplanes sowie des ein kommunalen Energiekon­zeptes nicht eingebunden wurde, erlauben wir uns, hiermit eine komprimierte Agenda zur Stadtentwicklung und Kommunalpolitik im Rahmen einer dringend gebotenen ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar- und Verkehrswende vorzulegen; dabei dürfen wir folgende Anliegen und Erfordernissebesonders herausstellen:

A. Stärkung des Oberzentrums Straubing aus Gründen der landesplanerischen Entwicklungsgerechtigkeit mit

Standortaufwertung und Ausbau als Behörden- und Wissenschaftsstandort;

siehe dazu detailliert in Anlage VCD-Initiativen / Vorlagen zur landesplanerischen Entwicklungsgerechtigkeit an die Bayerische Staatsregierung vom 17.10.13

 

1.      Einfordern der Verlagerung weiterer Dienststellen des Bundes und des Freistaats Bayern aus infrastrukturell überlasteten Ballungsräumen mit qualifizierten Arbeitsplätzen in die Stadt Straubing

2.      Einfordern  von Zuständigkeitsverlagerungen von Gerichts-Standorten aus den Ballungsräumen an den Standort      Straubing

3.      Ausbau des Wissenschaftsstandortes / sich nur sehr langsam entwickelnden Hochschulstandortes mit zusätzlichen Studienplätzen und Lehrstühlen

4.      Ausbau des Wissenschaftsstandortes Straubing zu einem ökologisch orientierten Hochschulstandort mit ökologiebezogenen Lehrstühlen wie etwa für die Ökobilanzierung nachwachsender Rohstoffe

5.      Massives Einfordern einer den bisherigen Hochschulstandorten im Hinblick auf Investitionen und Arbeitsplatzeffekte gleichwertigen Hochschuleinrichtung für Straubing mit ökologiebezogener Ausrichtung

6.      Einfordern der Ansiedlung eines Fraunhofer-Instituts  ökologiebezogener Forschungsausrichtung auf dem Gebiet Klimaschutz, Energieeffizienz und nachwachsende Rohstoffe;

 Selbstverständlich gilt auch für an sich positive öffentliche Vorhaben, dass bei ihrer Verwirklichung den rechtlichen und ökologischen Erfordernissen gerade bezüglich der Flächeninanspruchnahme als auch der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes, der Energieeffizienz, sowie der Verkehrserschließung vor allem bei öffentlicher Trägerschaft vorbildlich Rechnung getragen werden sollte (siehe dazu detailliert in AnlageFlächenressourcenschonung bei anstehenden staatlichen und staatlich-städtischen / öffentlichen Bauvorhaben / Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen vom 23.03.12)

 

B. Umwelt- und flächenschonende und Stadtentwicklung

1.      ohne weiter ausufernde flächenverbrauchende eingeschossige Flachbau-Gewerbegebiete

2.      unter Stärkung der organisch gewachsenen historischen Innenstadtbereiche

3.      unter vorrangiger Wiedernutzung schon bebauter Flächen und Gebäude-Leerstände

4.      mit ambitionierten ökologiebezogenen verbindlichen Vorgaben in der Bauleitplanung zu flächenschonenden verdichteten Bauweisen wie verbindlicher vorbildlich-effizienter Energie- und Regenwassernutzung in neuen Baugebieten

5.      mit Anpassung der ÖPNV-Bedienung an bauliche Ausweitungen

6.      mit Schutzkonzept für alle Grünanlagen und alten Großbäume in Straubing

7.      mit Realisierung des Grünen Rings entlang der Ost- Süd- Südwestflanke der Stadt

8.      mit Rückführung geeigneter unbebauter Flächen im donaunahen Bereich zu Retentionsflächen

9.      mit Renaturierung des Allachbaches mit ausreichendem Retentionsraumes einschließlich Befahrbarmachung des Allachbach-Radweges unter allen Brückenbauwerken für den Radverkehr

10.   mit Nachverdichtung und urban-verdichteten Bauweisen, die weitestgehend eine energieeffiziente Energieversorgung der Gebäude, soweit über erneuerbare Energien wie insbesondere Solarenergie hinaus erforderlich,  durch den Anschluss an ein entsprechend auszubauendes und aus den schon vorhandenen Teilnetzen zu knüpfendes Nahwärmenetz mit energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage forstlicher Biomasse sinnvoll ermöglichen;

siehe dazu detailliert/exemplarisch Anforderungen aus der AnlageStellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "An der Schulgasse II" vom 15.01.14

C. Umwelt- und klimaschonende sozialverträgliche Verkehrsentwicklung

C1. Einsatz auf Bundes- und Landesebene für ein reelles ökologisch nachhaltiges und verträgliches Verkehrskonzept für den Donauraum mit der Region Straubing-Bogen

Die bisherige Fixierung der überregionalen Verkehrsentwicklung auf den Fernstraßenausbau (Forderungen nach weiteren Fahrspuren der B 20 und A 3) gilt es aufzugeben zu Gunsten des Substanzerhaltes im Fernstraßennetz und zu Gunsten der Verkehrsverlagerung von Güter- und Personenverkehr auf die umweltverträglichsten Verkehrsträger, vorrangig die Bahn.

Dabei ist der Einsatz für ein reelles ökologisch nachhaltiges und verträgliches Verkehrskonzept über die Region Straubing-Bogen und den Donauraum hinaus bei den übergeordneten politischen Ebenen erforderlich.

Ein reelles Verkehrskonzept darf sich bezüglich des Bahnausbaus nicht auf den Raum zwischen Regensburg und Passau beschränken, sondern muss ein- und ausbrechende Verkehre schon weit vorher auf die Schiene „abfangen“.

Dazu gehört, dass Nadelöhre in den westlich liegenden Bahnknoten behoben und auch die aus Sicht des Donauraumes quer sowie teils parallel verlaufenden Bahnstrecken ausgebaut werden: Nürnberg - Prag, Landshut – Plattling, Mühldorf – Freilassing, südostbayerisches Chemiedreieck und Elektrifizierung Regensburg – Hof.

Ein Ausbau des umweltverträglicheren Verkehrsträgers Bahn ist ganz unabhängig vom Donauausbau ohnehin nötig, auch um PKW-Verkehr durch noch bessere Bahnangebote von den Autobahnen abzuziehen. Wenn ein Güterverkehrswachstum ohne Gegenmaßnahmen als unabänderbar hin- und als Basis für einen „Ausbaubedarf“ der Verkehrswege hergenommen wird, wäre das deutlich zu kurz gegriffen. Ausgangslage muss vielmehr sein, dass von der Wachstumsideologie auch beim Güterverkehr Abschied zu nehmen ist und sich Bund wie Freistaat auch über die EU für verkehrsvermeidende Maßnahmen einsetzen.

Wie bei der Energiewende nicht das bloße Austauschen eines Energieträgers gegen einen anderen genügt, so genügt in Sachen Verkehr auch nicht die bloße Verlagerung. Dort gilt es zuerst den Energieverbrauch insgesamt zu senken, hier das oftmals künstlich – etwa durch fehlleitende steuerliche Regelungen - aufgeblähte Verkehrsaufkommen.

Grundlegend erforderlich ist dazu eine gerechte Anlastung der Kosten nach dem Verursacherprinzip als Bestandteil eines intelligenten ökologisch-sozialen Steuersystems, das zu ressourcen- und energiesparendem umweltverträglichem Konsum- und Verkehrsverhalten anspornt. Damit sich sozial- und umweltverträglich-verantwortliches Verhalten – auch die Vermeidung von unsinnigen Transporten - auch finanziell rechnet und lohnt - und nicht die Verschwendung von Ressourcen und das weitere unhinterfragte Güterverkehrswachstum. Diese ist als zentrales Element  einer nachhaltig-ökologisch-sozialen Energie- und Verkehrswende anzusehen, weil sie „globalsteuernd“ nach marktwirtschaftlichen Prinzipien wirkt und damit auch eine Fülle bürokratischer Detailregelungen erübrigen würde.

Diese „Basics“ sind die Grundvoraussetzungen für ein ernstzunehmendes Verkehrskonzept mit der nötigen Prioritätenreihung

1.      Verkehrsvermeidung im Güter- wie im Personenverkehr

2.      Verkehrsverlagerung von Güter- und Personenverkehr auf die umweltverträglichsten Verkehrsträger, vorrangig die Bahn

3.      Gezielte Investitionen in die Infrastruktur nur der umweltverträglichsten Verkehrsträger für Güter- und Personenverkehr, vorrangig in die Bahn- Infrastruktur

Dazu muss der vergleichsweise klima- und umweltverträglichen Verkehrsträger Bahn bei der Verteilung der Haushaltsmittel im Verkehrshaushalt des Bundes wie des Landes Bayern die gebotene Prioriät erhalten

Dass diese Anforderungen seitens der Stadt Straubing auch an die Bundes- und Landespolitik herangetragen werden, ist wünschenswert und wird erbeten.

Für das örtliche / überörtliche Staats- und Kreisstraßennetz gilt es ebenfalls, dem Substanzerhalt Priorität einzuräumen und Ausbaumaßnahmen auch für Ortsumgehungen auf das unabweisbare Maß zu beschränken. Dabei soll jeweils nur die nachweislich flächensparend-umweltschonendste Variante zum Zuge kommen.

Dies gilt insbesondere für die Staatsstraße 2142 im Labertal, wo eine Splittung des auf Straubing zulaufenden Verkehrs auf die ST 2142 einerseits und auf die SR 2 andererseits die sinnvollste Lösung darstellt, also ein Ausbau der „Regionaltrasse“ mit einer umwelt- und flächenschonenden Umgehung Hainsbachs und einem geschwindigkeitsdämpfenden Umbau der Ortsdurchfahrt Hirschling der bisherigen Staatsstraße 2142 und dieser auch im Interesse der Stadt Straubing von dieser eingefordert und nicht mit dem In-Vorlage-Treten mit einer Umgehung Alburg-Nord konterkariert werden soll.

Zur Verkehrsverlagerung von Güter- und Personenverkehr auf die umweltverträglichsten Verkehrsträger bedarf es des massiven Eintretens der Stadt Straubing beim Einfordern und der Durchsetzung der Bestellung zusätzlicher Regionalverkehrsleistungen im Auftrag des Freistaates durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft, nämlich:

C2. Verbesserung der Bahnanbindung Straubings

a)      Einfordern und Durchsetzung zusätzlicher Fernverkehrshalte in Straubing bei der Deutschen Bahn AG

b)      Einfordern und Durchsetzung der Bestellung zusätzlicher Regionalverkehrsleistungen bei der Bayerischen Staatsregierung durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft im Auftrag des Freistaates:

a)      durchgehender Halbstundentakt zumindest beginnend in den in den Schul- und Berufsverkehrszeiten auf der Gäubodenbahn

b)       weiterer Fahrten auf der KBS  880 Plattling – Straubing – Regensburg – Neumarkt, die Anschlüsse mit kurzen Umsteigezeiten von den agilis-Regionalzügen in die und von den ICEs in Regensburg herstellen, nämlich  zu ICE 228, 28, 26, 90  und 20 sowie von ICE 21, 23, 91, 27, 229 und EN 491.

c)     Vorleistungen der Stadt für barrierefreien Ausbau des Bahnhofes mit direkter Anbindung des Stadtsüdens durch eine Verlängerung der Bahnsteigunterführung Richtung Hebbelstrasse bei Einfordern der größtmöglichen Fördermöglichkeiten von Bund, Freistaat und DB AG;

siehe dazu bezüglich Park- & Ride-Anlagen detailliert in AnlageFlächenressourcenschonung und Radverkehrsanbindung bei anstehenden städtischen / öffentlichen Bauvorhaben / Bahnhofsumfeld /  Regionalbushaltestellen- und Park- & Ride-Anlagen vom 23. 03.12

 

d)      Umfeldverbesserung bei den Bahnhaltepunkten Straubing-Ost und Straubing-Ittling, hier auch durch bauleitplanerische Ortsteilentwicklung mit verdichteter Bebauung des Umfeldes des Bahnhaltepunktes

e)      Stärkung des ÖPNV- und Bahnangebotes durch Erhöhung der Nachfrage, auch durch 

f)       vorbildlich umweltfreundliches betriebliches Mobilitätsmanagement der öffentlichen Hand

g)      vorrangige Wahl der umweltverträglichen Verkehrsträger Fahrrad, Bus und Bahn für Dienstreisen;

h)      Vermeidung unnötiger Fahrten mit Dienst-Kfz, auch durch Einrichtung eines behördlichen Fahrradkurierdienstes

im städtischen Zuständigkeitsbereich

C3. Ausbau des Umwelt- und klimaschonenden Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV)– siehe dazu detailliert in Anlage VCD-Aufstellung zurVerbesserung des ÖPNV-Angebotes sowie der Vernetzung von Bus und Bahn

i)       Halbstundentakt im Stadtbusverkehr von 6 bis 20:30 Uhr bei den Stadtbuslinien 1 bis 4

j)       Optimierte Kooperation der Stadtbus- und des Regionalbussystems des Landkreises Straubing-Bogen mit vereinfachtem kostenlose Umsteigen für Busfahrgäste des SBV auf die VSL und umgekehrt ohne Umtauscherfordernis von Kontroll- in Fahrkarten, ggf. durch Gründung eines Verkehrsverbundes

k)      Sicherstellung einer qualifizierten ÖPNV-Erreichbarkeit des Tiergartens Straubing; als regional bedeutsames Ausflugsziel mit über 250000 Besuchern im Jahr braucht dieser eine für den Ausflugsverkehr ausreichende Anbindung an den Bahnhof. Dies sollte nicht über eine „Insellösung“, sondern über eine Verdichtung des Fahrtenangebotes auf der RBO-/VSL-Linie 25 geschehen. Erste und wichtigste Maßnahme dazu wäre eine zusätzliche Fahrt am mittleren Vormittag vom Bahnhof in Richtung Tiergarten und die Durchbindung der Sonntagsfahrten vormittags aus Richtung Viechtach und nachmittags in Richtung Viechtach  der RBO-/VSL-Linie 25 bis zum Tiergarten um dieses wichtige touristische Ziel sowohl für Bewohner als auch Feriengäste des nördlichen Landkreises Straubing-Bogen mit dem ÖPNV erreichbar zu machen. Noch bedeutsamer ist dies seit dem dort eingerichteten Kletterpark.

l)       Sicherstellung einer qualifizierten ÖPNV-Erreichbarkeit der Tourismusgebiete im Bayerischen Wald von Straubing aus in Kooperation mit dem Landkreis Straubing-Bogen

C4. Radverkehrsförderung mit Vervollständigung der Radverkehrsanlagen zu einem radfahrerfreundlichen, sicheren und attraktiven Radverkehrsnetz- siehe dazu detailliert in Anlage VCD-Aufstellung zurAusreichenden Mittelausstattung im Haushalt für die Jahre 2014 bis 2018 für Radverkehrsförderung und Ausbau des Radverkehrsnetzes

Reelle ökologisch nachhaltige Energiewende bestmöglich auch auf der kommunalen Ebene!

Dass eine reelle ökologisch nachhaltige Energiewende auch das Ziel auf der kommunalen Ebene sein muss, dürfte nicht fraglich sein. Daher hat der BN an die Stadt Straubing Anforderungen an Energienutzungsplan -  Energiespar- und effizienzkonzept für die Stadt Straubing gerichtet, nachdem sich bei der Präsentation des „integrierten“  Energienutzungsplanes im Rahmen einer Bürgerversammlung deutliche Defizite in dieser Ausarbeitung sowie bei der Beteiligung der Umweltverbände bzw. der Öffentlichkeit zeigten.

Umwelt- und Klimaschutz müssen immer im Focus einer wirklich ökologieverträglichen Entwicklung in Stadt und Landkreis stehen. Wir haben den Grundsatz „global denken, lokal handeln“ noch nicht beerdigt und fordern die Vorbildfunktion der gesamten öffentlichen Hand in Sachen umweltfreundlicher Beschaffung zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung für Lebensqualität für alle einschliesslich der folgenden Generationen ein. Ökologieverträgliche Massnahmen in Stadt und Landkreis entfalten ihre positive Wirkung hier vor Ort und – natürlich mit kleinerer Auswirkung – auch global betrachtet. Denn die Summation vieler kleinerer Schadensursachen führt zu einem grossen bzw. Extremschadensereignis. Dem Eintritt eines Extremschadensereignis wie dem stattfindenden Verlust an Biodiversität und dem Klimawandel muss – und kann in der Summe - also auch durch eine Vielzahl kleinerer Einzelmassnahmen an vielen Orten auf der Erde gegengesteuert und entgegengetreten werden.

Aus dieser Verantwortung kann kein Entscheidungsträger und politisch oder behördlich Verantwortlicher entlassen werden, auch nicht diejenigen auf kommunaler Ebene.

Dass sie vielrorts und bei vielen Anlässen und Entscheidungen missachtet, ignoriert, negiert und ihr zuwidergehandelt wird statt sie aktiv wahrzunehmen, stellt eine grobe Missachtung der Erfordernisse für gebotenes klimaschonendes und ökologisch nachhaltig verantwortliches umweltfreundliches Handeln im Interesse künftiger Generationen dar.

Deshalb hat der BUND Naturschutz mit der Gratulation an die neugewählten Bürgermeistern sowie Stadt- und Kreisräten im Landkreis Straubing-Bogen, dessen neuen Landrat Josef Laumer sowie Straubings Stadträten und dessen Oberbürgermeister Markus Pannermayr zur Wahl etliche Anliegen verbunden in Form einer komprimierten Agenda zur Stadt- bzw. Landkreisentwicklung und Kommunalpolitik im Rahmen einer dringend gebotenen ökologisch nachhaltigen Energie-, Agrar- und Verkehrswende:

komprimierte Agenda Stadträte - Wo die Stadt Straubing gefordert ist

komprimierte Agenda Kreisräte - Wo der Landkreis gefordert ist